Betreff
Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes
Vorlage
010/3127/XV/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt der Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt Korschenbroich und der Stadt Kaarst in die als Anlage beigefügte Fassung gem. § 15 Absatz 1 der vorgenannten Satzung zu.


Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt Korschenbroich und der Stadt Kaarst hat in ihrer Sitzung am 21. Februar 2014 einstimmig die Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes beschlossen. Gemäß § 15 Absatz 1 dieser Satzung bedarf die Satzungsänderung der Zustimmung der Vertretungen der Verbandsmitglieder (Kreistag des Rhein-Kreises Neuss, Räte der Städte Neuss, Korschenbroich und Kaarst).

 

Anlass für die Satzungsänderung ist eine Änderung des § 5 Abs. 1 über die Zusammensetzung der Verbandsversammlung mit dem Ziel das Gremium von 50 auf 36 Mitglieder zu verkleinern. Die mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmte und im Verwaltungsrat der Sparkasse Neuss vorgestellte Verkleinerung erfolgt aus folgenden Gründen:

1.   Im Zuge der Aufnahmen der Stadtsparkassen Korschenbroich und Kaarst wurde das Gremium vergrößert. Da zum Ende der laufenden Wahlperiode auch die befristete Sondergenehmigung über die Größe des Verwaltungsrates ausläuft, ist eine Verkleinerung der Verbandsversammlung zum gleichen Zeitpunkt angemessen. Gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Größe der Verbandsversammlung gibt es nicht.

2.   Durch eine Verkleinerung des Gremiums können Kosten und Aufwand reduziert werden.

3.   Bei einer Größe von 36 Mitgliedern lassen sich die Beteiligungsquoten der einzelnen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes, wie in der nachfolgenden Übersicht verdeutlicht, auch in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung gut abbilden.

 

 

Mitglieder in der ZVV

Beteiligung am Zweckverband

rechnerischer Stimmenanteil in der Verbandsversammlung

bisher

neu

Stadt Neuss

25

18

50,00 %

50,00 %

Rhein-Kreis Neuss

20

13

34,53 %

36,11 %

Stadt Korschenbroich

2

2

5,73 %

5,56 %

Stadt Kaarst

3

3

9,74 %

8,33 %

 

Im Zuge der Satzungsänderung werden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die durch die seit dem Zeitpunkt der letzten Satzungsänderung erfolgten Novellierungen des Sparkassengesetzes NRW sowie die inzwischen vollständig vollzogenen Aufnahmen der Stadtsparkassen Korschenbroich und Kaarst-Büttgen notwendig sind.