Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag, folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den Aufsichtsrat Kreiswerke Grevenbroich GmbH zu wählen.
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Persönlicher Stellvertreter |
Fraktion |
1. |
Landrat Petrauschke (§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW) |
Allg. Vertreter Steinmetz |
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2. |
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3. |
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… |
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16. |
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17. |
Vorschlag der Stadt Mönchengladbach |
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Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wird bestimmt:
Zum stellv. Aufsichtsratsvorsitzenden wird bestimmt:
2. Der Aufsichtrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH mit Ausnahme des von der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitgliedes soll zugleich die Aufgaben des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH wahrnehmen.
Sachverhalt:
In dem zwischen der Stadt Neuss und der Kreiswerke Grevenbroich GmbH geschlossenen neuen Konzessionsvertrag ist ein Entsenderecht für die Stadt Neuss in den Aufsichtsrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH nicht mehr vorgesehen.
Der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises ist gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.
Der Aufsichtsrat bildet einen Beirat für Naherholung, dessen Zusammensetzung durch den Aufsichtsrat aus dessen Mitte unmittelbar bestimmt wird.
Die Mitglieder des Aufsichtrates der Kreiswerke Grevenbroich GmbH sind zugleich Mitglieder des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH, mit Ausnahme des von der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitgliedes.