Betreff
Bericht über die Ergebnisse der AG Grünflächen des Beirates
Vorlage
68/3148/XV/2014
Aktenzeichen
68.4-10.04-VIII-13
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Ergebnisse der AG Grünflächen zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In seiner 10. Sitzung am 14.05.2013 hat der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde unter Tagesordnungspunkt 5 die Bildung einer AG Grünflächen zur Behandlung der anstehenden Fragen bei der Unterhaltung öffentlicher Grünflächen beschlossen.

 

Der AG gehören der Vorsitzende sowie die Beiratsmitglieder Ingeborg Arndt, Norbert Grimbach, Uwe Bolz und Markus Kühl an.

 

Die AG hat sich diese Fragen in zwei Sitzungen (29.10.2013 und 17.03.2014) diskutiert und folgende Empfehlungen ausgesprochen:

 

Waldrandbereiche mit Saumstrukturen

 

  • Im Bereich von Hochstaudenfluren sollte eine Mahd im Spätherbst (Oktober) erfolgen.
  • Saumstreifen als Wiesen sollten unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Entwicklung unter Ausschluss der Setzzeit entweder im April und im August oder Ende Juni und im Oktober gemäht werden.

 

Straßenbegleitgrün

 

  • Eine 1. Mahd sollte im April, eine 2. Mahd im August erfolgen, alternativ
  • eine 1. Mahd Ende Juni und eine 2. Mahd im Oktober.

 

Für beide Bereiche

 

  • Das anfallende Mahdgut sollte von den Flächen beseitigt werden, um die Nährstoffanreicherung zu verringern.
  • Die Beseitigung des Mahdguts sollte ohne Verwendung eines Saugmähers erfolgen.

 

Sonstige kommunale Grünflächen

 

Hierzu herrschte in der AG Einigkeit darüber, dass auf Grund der unterschiedlichen Nutzungen und Standorte keine allgemein gültigen Pflegevorschläge gemacht werden können. Dies sei im Einzelfall standortabhängig zu entscheiden.

 

Die Empfehlungen der AG wurden mit dem Kreistiefbauamt besprochen. Nach Ablauf der derzeitigen Vertragsbindungen in der Pflege des Straßenbegleitgrüns sollen Referenzflächen an unterschiedlichen Standorten (z. B. an Ackerflächen, Weideflächen, Brachen) bestimmt werden, die den Empfehlungen entsprechend gepflegt werden. Die Entwicklung der Flächen wird dann beobachtet und mit anderen Flächen verglichen.

 

Zur Verbesserung der Entwicklung besonders wertvoller Flächen hat Beiratsmitglied Grimbach angeboten, Flächen im Bereich B 9 / K 12 (Wahler Berg und Umgebung) und zwischen Zons und Rheinfeld aufzuzeigen, bei denen bestimmte Pflegezeiten eingehalten werden sollen.

Nach deren Vorlage werden die Unterhaltungspflichtigen der jeweiligen Straßen hierüber informiert.