Betreff
Krisenmanagement
Vorlage
32/3158/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Im Vorgriff auf die zu erwartende Novellierung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW mit Runderlass vom 04.10.2013 das Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großschadens-ereignissen, Krisen und Katastrophen geregelt (siehe Anlage).

 

Die Vorgaben des Runderlasses wurden von der Kreisverwaltung umgesetzt. Die im Runderlass unter Ziffer 2.4 angesprochenen Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse wurden nach Kenntnis der Verwaltung bisher nur in den Städten Dormagen und Meerbusch gebildet.