Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Schulsozialarbeit - weitere Planungen" vom 12.03.2014 - Überweisung des Antrages durch den Kreistag am 25.03.2014
Vorlage
50/3203/XV/2014
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Projektkosten für die Schulsozialarbeit BuT betragen im Rhein-Kreis Neuss jährlich 1,46 Mio €. Darin sind die Personalkosten für die 33 Schulsozialarbeiter sowie die Sachkosten enthalten.
Bundesmittel wurden über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft SGB II zur Verfügung gestellt.  Hieraus erfolgt die Projektfinanzierung für die Jahre 2012 bis 2015.

 

Bezüglich der Weiterfinanzierung vertreten Bund und Land unterschiedliche Auffassungen.

 

So teilt das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW im Erlass vom 17.12.2013 mit, dass Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit BuT geplant seien (Anlage). Das MAIS geht aber auch davon aus, dass die Schulsozialarbeit in den Kreisen und kreisfreien Städten noch für 2014 gesichert sei.

Die Bundesarbeitsministerin sieht die Zuständigkeit für die Finanzierung der Schulsozialarbeit bei den Ländern. In diesem Sinne antwortete die Bundesarbeits- und Sozialministerin mit Schreiben vom 17.02.2013 auf einen Brief der NRW Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Anlage)

Der Rhein-Kreis Neuss ist in der günstigen Lage, aufgrund der vorsichtigen Kalkulation eine Weiterfinanzierung sogar bis Ende 2015 zu ermöglichen.
Zu beachten ist, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist, bei welcher dann auch im Rahmen der Konnexität die Finanzierungsfrage geklärt wäre. Es handelt sich vielmehr um  ein zusätzliches Angebot.
Die Schulsozialarbeiter BuT sind im Rhein-Kreis Neuss in die jeweiligen Strukturen der Städte und Gemeinden eingebunden.
Die Fortführung der Schulsozialarbeit BuT im Rhein-Kreis Neuss ist somit aus organisatorischen und finanziellen Gründen auch eine Angelegenheit der Städte und Gemeinden.