Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss über die Übernahme der Vollzeitpflege
Vorlage
ZS2/446/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme der Vollzeitpflege der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss“.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch möchte die interkommunale Zusammenarbeit im Jugendbereich weiter ausbauen und den Aufgabenbereich der Vollzeitpflege auf den Rhein-Kreis Neuss übertragen. Bereits 2002 hat der Rhein-Kreis Neuss die Adoptionsvermittlung von der Stadt Meerbusch übernommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen die damit gemacht wurden, soll die Kooperation nun auf den Bereich der Vollzeitpflege ausgedehnt werden. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Vollzeitpflege wurde im Dezember 2007 bereits mit der Stadt Kaarst geschlossen.

 

Derzeit gibt es bei der Stadt Meerbusch 16 Vollzeitpflegefälle pro Jahr. Die Aufgaben werden dort vom Allgemeinen Sozialen Dienst mit etwa 0,6 Vollzeitäquivalenten wahrgenommen. Das Personal der Stadt Meerbusch soll künftig für andere Aufgaben im Jugendamtsbereich eingesetzt werden.

 

Für die Übernahme der Aufgaben hat das Jugendamt des Kreises eine halbe Stelle Dipl. Sozialarbeiter/Dipl. Sozialpädagoge angefordert. Die ebenfalls anfallenden Tätigkeiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können mit vorhandenem Personal über eine Stundenerhöhung bei einer Teilzeitkraft bewältigt werden.

 

Die Erstattung der Personal- und Sachkosten soll wie bei der bestehenden Kooperation mit der Stadt Kaarst über eine monatliche Fallpauschale in Höhe von 225 € erfolgen. Basis für die Berechnung der Fallpauschale sind die durchschnittlichen Personalkosten nach KGSt in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 sowie den Entgeltgruppen 09 und 10 und anteilige Sachkosten. Damit sind die entstehenden Personal- und Sachkosten gedeckt. Kosten, die durch die Zahlung von Pflegegeldern und Erstattungen an Dritte entstehen werden, sofern sie nicht durch Kostenbeteiligungen von Dritten gedeckt sind, jährlich spitz mit der Stadt Meerbusch abgerechnet.

 

Der Ausbau der Kooperation bringt für beide Partner positive Effekte. Die Aufgabenbereiche Adoptionsvermittlung und Vollzeitpflege stehen in engem fachlichem Zusammenhang. Bei der Stadt Meerbusch muss nicht mehr entsprechendes „Know How“ vorgehalten werden. Im Jugendamt des Kreises kann im pädagogischen Bereich das Personal optimierter eingesetzt werden. Mit einer weiteren Kooperation wird außerdem die Stellung des Kreisjugendamtes gestärkt.

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 25. September 2008 bereits den Abschluss der beigefügten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahmen der Vollzeitpflege durch den Rhein-Kreis Neuss beschlossen.