Betreff
Tätigkeitsbericht Wohnberatungsagentur Rhein-Kreis Neuss - auch Anfrage SPD Kreistagsfraktion vom 20.01.2014
Vorlage
50/3209/XV/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Anfrage der Kreistagsfraktion der SPD vom 20.01.2014 wird sich in der Sitzung die Wohnberatungsagentur im Rhein-Kreis Neuss erneut vorstellen und berichten.

 

Die Beantwortung der o.a. Anfrage durch den Caritasverband ist beigefügt.

 

Zu den Fragen 7, 9 und 11 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Frage 7:

Die Frage eines Zusammenwirkens der Wohnberatungsagentur mit einem ggf. zukünftigen Projekt wie den „präventiven Hausbesuchen“ kann erst beurteilt werden, wenn sich ein perspektivisches Vorhaben soweit konkretisiert, dass die Anforderungsprofile an die für das Projekt eingesetzten Kräfte erarbeitet sind. Eine Zusammenarbeit mit dem  Modellprojekt „Arbeit für Generationen - Besuchsdienst für Senioren“ ist aufgrund des Anforderungsprofils an die Mitarbeiterinnen der Wohnberatungsagentur im diesem Sinne nicht realisierbar, da der Besuchsdienst für Senioren eher niederschwellig ansetzt. Die Wohnberatungsagentur berät bereits Menschen mit Behinderung, wie aus dem Bericht des Caritasverbandes zu entnehmen ist. Im Übrigen sind die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt, das noch bis zum 31.12.2014 läuft, abzuwarten und auszuwerten.

 

Frage 9:

Im Modellprojekt „Arbeit für Generationen“ sind aktuell 19 Arbeitsverhältnisse eingerichtet. Hiervon sind allerdings nur 8 Kräfte bei der bfg beschäftigt und im Seniorenservice „Betreutes Wohnen zu Hause – Service in den eigenen vier Wänden“ eingesetzt. 11 Arbeitsverträge bestehen mit Kooperationspartnern, z.B. den Seniorenhäusern des Rhein-Kreises Neuss.

 

Mit Stand Mai 2014 hat die bfg für den Servicedienst 238 Anfragen erhalten (167 Selbstzahler, 71 Leistungsberechtigte). Daraus ergaben sich 163 konkrete Beratungsgespräche und letztlich 79 Vertragsabschlüsse.

 

Der Service unterstützt die Senioren in ihrem häuslichen Umfeld stundenweise bei den Aufgaben des Alltags. Das Basis-Servicepaket besteht aus 14-tägigen Besuchen mit einem zeitlichen Umfang von 2 Stunden, der Erreichbarkeit fester Ansprechpartner und bei Bedarf Vermittlung weiterer Dienstleistungen. Der Preis beträgt 39 € pro Monat. Für 45 Senioren wird der Service durch das zuständige Sozialamt bezahlt. Die 34 privat zahlenden Servicenehmer beanspruchen in der Regel auch zusätzliche Hilfen, u.a. hauswirtschaftliche Verrichtungen, Begleitung, Botendienste und Gesellschaft leisten.

 

Die Abwicklung des Service verläuft erfolgreich. Die Alltagshelferinnen leisten einen sehr engagierten Einsatz, was zu einer hohen Kundenzufriedenheit führt. Es kann beobachtet werden, dass das Angebot inhaltlich dem Unterstützungsbedarf vieler Senioren entspricht. Auch bei einer altersbedingten Fluktuation bleibt die Gesamtzahl der Servicenehmer stabil.

 

Trotz intensiver und nach wie vor erfolgender Bewerbung ist die Nachfrage nach Besuchsdiensten eher als relativ gering zu bezeichnen. Eine Erkenntnis des Modellprojektes zeichnet sich insoweit schon ab, dass zu bezahlende privatgewerbliche oder auch öffentliche, niedrigschwellige und präventive Angebote nur zurückhaltend in Anspruch genommen werden. Hier werden evtl. Bedarfe wohl zumeist über die Familie und die Nachbarschaft günstiger abgedeckt.

 

Anfragen und Vertragsabschlüsse teilen sich regional wie folgt auf:

 

Stadt/Gemeinde

Anfragen

Verträge

Grevenbroich

31

7

Neuss

118

50

Korschenbroich

17

5

Dormagen

14

5

Rommerskirchen

1

 

Meerbusch 

25

4

Kaarst

24

6

Jüchen

8

2

Insgesamt

238

79

 

 

Frage 11:

Für die Kreisverwaltung ist Herr Marcus Mertens als Seniorenbeauftragter bestellt. Die Vermittlung zu Behörden, Kontakten und Einrichtungen wird auf Kreisebene durch die Struktur der „Beratung über Hilfen im Alter“ wahrgenommen. Der Seniorenbeauftragte der Kreisverwaltung ist über den Arbeitskreis in diese Struktur eingebunden (siehe TOP 6 der Sitzung). Operative Aufgaben sind für den Seniorenbeauftragten der Kreisverwaltung nicht vorgesehen, da die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit ihren jeweils bestellten Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten diese Aufgaben sehr gut wahrnehmen.