Betreff
Antrag auf Förderung der Spielgruppe der Arbeiterwohlfaht in Gierath
Vorlage
51/3217/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppe für das Jahr 2014 ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von einem Drittel der Kosten, das entspricht 1.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2015 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 


Sachverhalt:

Die Arbeiterwohlfahrt betreibt in Gierath eine Spielgruppe für Kinder unter 3 Jahren. Die zweite Gruppe musste auf Grund der geringen Nachfrage aufgegeben werden.

Für den weiteren Betrieb der Spielgruppe werden vom Träger mit Antrag vom 30.04.2014 für das Jahr 2014 Kosten in Höhe von 3.000,00 € geltend gemacht.

Eine Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist für die Spielgruppe erteilt worden.