Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich auf Bezuschussung der Kosten für die Dachreparatur mit Wärmedämmung im Jugendheim St. Andreas, Adolf-Kolping-Str. 2 in Korschenbroich
Vorlage
51/3220/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 45.091,37 € für die Maßnahmen zur Reparatur des Daches mit Wärmedämmung einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 15.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014.

Die Mittel stehen beim PSP Element Jugendarbeit, Kostenart SAP 53180340, zur Verfügung.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Katholische Kirchengemeinde St. Andreas Korschenbroich unterhält seit über 50 Jahren eine Jugendfreizeiteinrichtung, die mit einer hauptamtlichen Fachkraft mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 20 Stunden geführt wird. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten ist abgesichert durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem kirchlichen Träger der Jugendeinrichtung und dem Rhein-Kreis Neuss.

Die Dachkonstruktion des Jugendheimes St. Andreas entspricht im Wesentlichen noch der Ausführung in den 50er Jahren. Eine Wärmedämmung ist überhaupt nicht vorhanden und entspricht somit in keiner Weise den heutigen Anforderungen.

Die Eindeckung ist schadhaft, sodass die Gefahr besteht, dass es an verschiedenen Stellen zu Durchfeuchtungen kommen könnte.

Die Kirchengemeinde beabsichtigt daher, die Dacheindeckung vollständig zu erneuern und dabei gleichzeitig eine Wärmedämmung einzubringen.

Die Gesamtkosten sind von der Dachdeckerfirma mit 45.091,37 € berechnet worden. Die Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 28.03.2014 einen Zuschuss in Höhe von 15.000,- €. Nach den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes, Position 6.2.10.1, kann dieser Zuschuss gewährt werden.