Betreff
Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1 zu TOP 7.1) zum Thema Entwicklung von Kinderarmut im Rhein-Kreis Neuss (Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
51/3223/XV/2014
Art
Anfrage (alt)

 

 

 


Sachverhalt:

Die Kreisverwaltung nimmt zu der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:

 

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren leben im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II?

Wie ist die Entwicklung dieser Zahl in den letzten 5 Jahren?

 

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes lebten im November 2013 insgesamt 908 Personen unter 25 Jahren in Bedarfsgemeinschaften. 2007 waren es 1.178. (siehe Anlage 2).

 

  1. Für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche werden Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz tatsächlich wahrgenommen, unterteilt nach den einzelnen Leistungen (bitte mit Prozentangabe)?

 

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, sondern werden nach SGB II oder SGB XII gewährt. In den  Anlagen 3a, 3b und 4 finden sich umfangreiche Informationen.

Nach SGB II haben 2011 309 Kinder und Jugendliche Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Nach SGB XII war es 1 Kind/Jugendliche(r).

 

  1. Wie entwickelt sich die Schulabbrecherquote in den letzten 5 Jahren? Mit welchen Maßnahmen wird versucht, Schulabbruch entgegen zu wirken?

 

Im Schuljahr 2012/2013 gab es 8 Schüler ohne Hauptschulabschluss. 2008/2009 waren es ebenfalls 8. Genauere Angaben können Anlage 5 entnommen werden.

 

Das Kreisjugendamt Neuss arbeitet eng mit allen Schulen auf denen sich Schüler aus dem Zuständigkeitsbereich befinden zusammen. Es gibt eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen und Jugendamt, wie mit „Schule schwänzen“ umzugehen ist. Im Einzelfall kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden. Quantitativ nimmt das Thema keinen großen Raum ein, wird aber dennoch sehr ernst genommen, damit auch künftig bereits frühzeitig Unterstützung angeboten und somit einem eventuell bevorstehenden Schulabbruch entgegengewirkt werden kann.

 

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche, für die Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden, sind gleichzeitig Transferleistungsempfänger (bitte mit Prozentangabe)?

 

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes wurden 510 Hilfen in Anspruch genommen. Davon haben 164 Transferleistungen erhalten. Das entspricht 32,2 % (siehe Anlage 6).

 

  1. Für wie viele grundsätzlich beitragspflichtige Kinder werden keine Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung aufgrund des Unterschreitens der Einkommensgrenze gezahlt (bitte mit Prozentangabe)?

 

Insgesamt befinden sich 2287 Kinder in Kindertagesbetreuung. Für 220 Kinder wird aufgrund der Leistungsunfähigkeit der Eltern kein Beitrag erhoben. Das entspricht 9,6 %.

 

  1. Welche konkreten Überlegungen gibt es zur Fortsetzung der bisher vom Bund finanzierten Schulsozialarbeit, die dieser nach Angaben von Soziaministerin Andrea Nahles (SPD) einstellen wird?

 

Es wird darauf verwiesen, dass die Frage bezüglich der Fortführung der Schulsozialarbeit im Sozial- und Gesundheitsausschuss behandelt wird.

 

  1. Gibt es seitens der Verwaltung eine Einschätzung über die Wirkung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes, aber auch der Bundesinitiative Netzwerk frühe Hilfen.

 

Bezüglich der Frage nach der Wirkung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes wird ebenfalls auf den Sozial- und Gesundheitsschuss verwiesen.

 

Bezüglich der Bundesinitiative Netzwerk frühe Hilfen, lässt sich sagen, dass die Vernetzung zu einer erheblichen Verbesserung der Absprachen der Fachkräfte aus unterschiedlichen Professionen geführt hat. Die geleisteten Hilfen können so zielgerichteter und somit effektiver eingesetzt werden. Darüber hinaus sind Familien besser informiert und sehen eine Inanspruchnahme nicht mehr als allzu große Hürde.

 

  1. Welche zusätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Maßnahmen auf örtlicher Ebene gegen Kinderarmut vorzugehen?

 

Das Kreisjugendamt Neuss erbringt vielfältige Leistungen für bedürftige Familien. Es kommen regelmäßig neue Projekte oder Kooperationspartner hinzu, wie beispielsweise die nicht kommerziellen Familien Freizeit Tipps.

 

Nachfolgend einige Beispiele:

 

  • Das Familienbüro als Lotse für Familien
  • Neugeborenenbegrüßung
  • Beitragsbefreiung für Kinderbetreuung für Familien mit einem Einkommen unter 15.000 € (Geschwisterkinder sind grundsätzlich Beitragsfrei)
  • Hilfen zur Erziehung sind für bedürftige Familien im Regelfall kostenfrei
  • Unterhaltsvorschuss
  • Der Zugang zu Beratungsstellen ist kostenfrei
  • Das Kreisjugendamt Neuss unterstützt jede Gruppe der OGS jährlich mit 400,00 € um im Bedarfsfall unkompliziert helfen zu können (insgesamt 20.000 €)
  • Familienkarte
  • Sonderfonds „Schwangere in Not“
  • Viele kostenlose oder sehr günstige Angebote im Bereich der Familienbildung
  • Zur Teilnahme an Maßnahmen der Jugendarbeit kann für bedürftige Teilnehmer ein Zuschuss bis zum dreifachen Regelsatz ausgezahlt werden.
  • Schnelle Bearbeitung von Eltern- und Betreuungsgeld
  • Frühe Hilfen
  • Familienfest
  • Familienkompass
  • Familien Freizeit Tipps (nicht kommerziell/kostenlos)