Betreff
Bestellung von Vertretern(innen) des Rhein-Kreises Neuss für die Mitgliederversammlung des Vereins Region Köln/Bonn e. V.
Vorlage
61/044/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages bestellt der Kreistag einstimmig folgende Vertreter(innen) in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V.:

 

Lfd. Nr.

Vertreter(in) in der Mitgliederversammlung

Fraktion/ Gruppe

1.

Landrat Petrauschke

(§ 113 GO/ § 26 V KrO NRW)

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 


Sachverhalt:

Seit Beschlussfassung des Kreistages vom 17.06.2009 und Unterzeichnung der Beitritts-erklärung am 28.09.2009 ist der Rhein-Kreis Neuss Vollmitglied in der Region Köln/Bonn e.V.

 

Gem. § 6 Ziff. 2 der Vereinssatzung werden die Mitgliedskreise durch ihre Landrätin / ihren Landrat stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung vertreten.

Darüber hinaus erhalten die Kreise je sieben weitere Stimmrechte, welche durch bis zu sieben Vertreter(innen) wahrgenommen werden können. Diese Vertreter(innen) werden von der jeweiligen Vertretungskörperschaft (Kreistag) gewählt.

 

Die bis zu 7 Vertreter(innen) werden vom Kreistag aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig gewählt. Andernfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. (§ 35 Abs. 3 KrO NW).

 

Im Vorstand wird der Rhein-Kreis Neuss durch den Landrat als Hauptverwaltungsbeamten vertreten (§ 9 Abs. 1 der Satzung).