Betreff
Entsendung von Vertretern des Rhein-Kreises Neuss in die Gesellschafterversammlung der IRR-Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH
Vorlage
61/075/XVI/2014
Art
Tischvorlage
Beschlussempfehlung:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH – zu entsenden:
- Landrat
Petrauschke
(§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW) - ………………………………………….
- ………………………………………….
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist am 07.03.2014 der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH – als Gesellschafter beigetreten. Den Grundsatzbeschluss zum Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zur IRR GmbH fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2013.
Gemäß § 16 Abs. 7 ist jeder kommunale Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der IRR GmbH zu entsenden.