Betreff
Entsendung von Vertretern des Rhein-Kreises Neuss in die Gesellschafterversammlung der IRR-Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH
Vorlage
61/075/XVI/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH – zu entsenden:

 

  1. Landrat Petrauschke
    (§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW)
  2.  ………………………………………….
  3.  ………………………………………….

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist am 07.03.2014 der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH – als Gesellschafter beigetreten. Den Grundsatzbeschluss zum Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zur IRR GmbH fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2013.

 

Gemäß § 16 Abs. 7 ist jeder kommunale Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der IRR GmbH zu entsenden.