Betreff
2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen - (Auf-nahme von Landschaftsschutzflächen gem. Änderungsverordnung der Bezirksre-gierung v. 19.02.2008)
hier:
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, des Bei-rates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Greven-broich/Rommerskirchen - durch den Kreistag.
Vorlage
61/104/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom April 2014 (Anlage 3) als Satzung.

 

 

 

Anlage 1 (Entwurf 2. Änderung LP VI zur Auslegung), Anlage 2 (Synopse Anregungen und Bedenken) und Anlage 3 (Satzungsentwurf Text und Karte) sind den Sitzungsunterlagen des Planungs- und Umweltausschusses vom 01.04.2014 zu entnehmen. Die Anlagen sind zudem in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 25.03.2009 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die Aufstellung der 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen –.

Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die möglichst vollständige Aufnahme der Landschaftsschutzflächen der Änderungsverordnung der Bezirksregierung vom 06.03.2008 zur Landschaftsschutzverordnung für den Geltungsbereich des Rhein-Kreises Neuss von 1970 in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes und die Festsetzung dieser Flächen im Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss als Landschaftsschutzgebiet. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wurde die Verwaltung mit Beschluss des Kreistages vom 17.12.2013 beauftragt, die Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen - und das Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und § 27 c LG NRW durchzuführen.

 

Gegenstand der Beteiligung war der von der Verwaltung auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung erarbeitete Entwurf, welcher die betreffenden Flächen, die gem. Verordnung der Bezirksregierung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufnimmt. Für diese Flächen werden im Entwurf Entwicklungsziele dargestellt und gemäß der Abgrenzungen in der Verordnung der Bezirksregierung die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet vorgenommen.

 

In der 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich / Rommerskirchen - wurden 6 Änderungsbereiche in den Entwurf aufgenommen:

 

  • Änderungsbereich „Stadtpark Grevenbroich“
  • Änderungsbereich „Sportplatz Hoeningen“
  • Änderungsbereich „Evinghoven - Henshof“
  • Änderungsbereich „Anstel - Gillbachabschnitt“
  • Änderungsbereich „Nettesheim – südlich Frohnhof“
  • Änderungsbereich „Rommerskirchen – Zonshof“.

 

Die Inhalte des Entwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Zeit vom 13.01. bis 17.02.2014 und für die Bürger vom 20.01. bis 17.02.2014.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung keine inhaltliche Änderung für den Satzungsentwurf der 2. Änderung des LP VI (Anlage 3).

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Kreises empfahl in der Sitzung vom 01.04.2014 dem Kreistag folgende Beschlussfassung: