Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Landesbetreuungsgesetz der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS2/0111/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Übernahme der Aufgaben nach dem Landesbetreuungsgesetz der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss".

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Überlegungen zur interkommunalen Zusammenarbeit hat der Rhein-Kreis Neuss der Stadt Grevenbroich angeboten, die Aufgaben nach dem Landesbetreuungsgesetz in seine Zuständigkeit zu übernehmen.

 

Gleichzeitig hat der Kreis angeboten, den mit der Aufgabe befassten fachspezifischen Mitarbeiter der Stadt in seinen Dienst zu übernehmen.

 

Mit der Wahrnehmung der betreuungsrechtlichen Aufgaben sind beim Rhein-Kreis Neuss neun Mitarbeiter beschäftigt, die sich in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuuern bzw. Berufsbetreuern um rund 2.460 Menschen kümmern. Diese personelle Ausstattung ermöglicht eine effektive und breitgefächerte Aufgabenwahrnehmung.

Für die Stadt Grevenbroich bedeutet die Übernahme eine wirtschaftliche und qualitative Verbesserung.