Betreff
Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Berichtszeitraum Juni - August 2014
Vorlage
61/0145/XVI/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Juni – August 2014 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

  1. Energiewirtschaft

 

1.1        Vorstellung möglicher Standortbereiche für einen Konverter durch die Firma Amprion

 

Am 17.06.2014 fand in Neuss eine Informationsveranstaltung der Firma Amprion für Vertreter von Kommunen und Kreisen zur Standortsuche für einen Konverter statt. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterten Vertreter des Unternehmens das bisherige Verfahren. Auf Grundlage des entwickelten Kriterienkataloges durch Amprion wurden in einem abgestuften Verfahren aus 19 geeigneten Standortbereichen 6 Bereiche ausgewählt, die einer weitergehenden Untersuchung unterzogen werden sollen. Darüber hinaus wurde angeregt, einen weiteren Standort eingehender zu untersuchen, der aufgrund seiner Lage an der Autobahn A 57 geringere Belastungen für die Bevölkerung aufweisen würde.

 

Die Firma Amprion wird nunmehr Gespräche mit den betroffenen Kommunen führen und beabsichtigt Ende 2014 den Vorzugsstandort zu benennen.

 

1.2        Gespräch zum Konverterstandort

 

Am 07.07.2014 fand auf Einladung des Landrates ein Behördengespräch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Konverterstandortsuche durch die Firma Amprion statt. Die Vertreter der Kommunen des Kreises kritisierten hier insbesondere die Kommunikationsstrategie der Firma Amprion und die fehlende Transparenz des bisherigen Verfahrens. Man war sich einig darüber, dass der Schutz der Bevölkerung bei der Festlegung eines Standortes im Vordergrund stehen müsse. Man verständigte sich darauf einen gemeinsamen Fragenkatalog an die Firma Amprion zu erarbeiten. Dieser Fragenkatalog ist als Anlage beigefügt und wurde zur Beantwortung an die Firma Amprion übersandt.

 

1.3        Erneuerbare Energiegesetz

 

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des erneuerbaren Energiegesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts verabschiedet. Mit dem EEG wurde die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen. Seitens der Bundesregierung wird die Reform des EEG als notwendig angesehen, um den erfolgreichen Plan einer Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien von derzeit 25 % auf bis zu 60 % im Jahr 2035 zu verwirklichen. Hierbei soll ein weiterer Kostenanstieg spürbar gebremst werden und eine planvolle Steuerung beim Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden. Um den Kostenanstieg zu bremsen sollen insbesondere bestehende Überförderungen abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung stufenweise gesenkt werden. Während die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien derzeit ca. 17 Cent/kWh beträgt, werden Betreiber neuer Anlagen ab 2015 im Schnitt nur ca. 12 Cent/kwh erhalten.

 

Eigenversorgung

Eigenstromversorger, die konventionell Strom herstellen, werden künftig erstmals an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien beteiligt – davon betroffen sind Neuanlagen. Für Bestandsanlagen gibt es bis 2017 zunächst keine Änderung.

 

Bei der Eigenversorgung aus erneuerbaren Energienanlagen oder neuen hocheffizienten Kraftwärmekopplungsanlagen muss eine verminderte EEG-Umlage gezahlt werden.

 

Besondere Ausgleichsregelungen für stromintensive Industrie

Die Regelung ist nunmehr beschränkt auf Unternehmen, die in Branchen tätig sind, die im internationalen Wettbewerb stehen und deshalb auf Ausnahmeregelungen angewiesen sind.

 

Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Zur Steuerung beim Ausbau von erneuerbaren Energien werden konkrete Mengenziele festgelegt:

 

1.    Solarenergie: Jährlicher Zuwachs 2,5 Gigawatt (Brutto),

2.    Windenergie an Land: Jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (Netto),

3.    Biomasse: Jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt (Brutto),

4.    Windenergie auf See: Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030.

 

Die EEG-Novelle wurde am 27.06.2014 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen.

 

Potentielle Auswirkungen auf die heimische energieintensive Industrie

 

Die EEG-Novelle sieht für das Jahr 2017 eine Evaluierung der Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen vor. Es ist zu erwarten, dass die EU-Kommission auf eine Gleichbehandlung von neuen Anlagen und Bestandsanlagen und damit auf eine Umlage auf die Eigenerzeugung von Bestandsanlagen drängen wird.

Sollte dieser Fall eintreten, so befürchtet RWE ab 2017 insbesondere eine signifikante Verschlechterung der Bedingungen für die Tagebaue, die derzeit mit Strom aus den unternehmenseigenen Kraftwerken versorgt werden und deshalb bisher keine EEG-Umlage zahlen. Der Stromverbrauch der Tagebaue beträgt 3,3 TWh/Jahr. Sollte der Eigenstrom für die Tagebaue ab 2017 mit der vollen EEG-Umlage belastet werden, so käme es nach Aussagen von RWE zu einer Mehrbelastung von bis zu 200 Mio. €/Jahr.

 

Zudem besteht bei RWE die Sorge, dass das Unternehmen ab 2017 für den Strom, den die Kraftwerke für ihren eigenen Betrieb benötigen, zumindest in Teilen EEG-Umlage zahlen müssen. Hier rechnet das Unternehmen mit einer zusätzlichen jährlichen Belastung von rd. 35 Mio. €.

 

RWE befürchtet hier eine massive Benachteiligung des heimischen Rohstoffs Braunkohle und der Kraftwerke und damit verbunden gravierende Nachteile im internationalen Wettbewerb. Darüber hinaus bemängelt das Unternehmen die damit einhergehende fehlende Sicherheit für Betriebs- und Investitionsplanungen.

 

Diese Unsicherheit wird auch von der Firma Currenta als Vertreterin der regionalen Chemieindustrie bemängelt. Auch Currenta führt an, dass eine Aufhebung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen im Hinblick auf die EEG-Umlage für die Eigenversorgung an den Chempark-Standorten jährliche Zusatzkosten in Millionenhöhe bedeuten würden.

 

Currenta sieht durch die höhere Belastung des Eigenstroms in Neuanlagen eine Gefährdung für neue Kraftwerksprojekte. Nach Ansicht des Unternehmens gilt dies vor allem auch für effiziente GuD-KWK-Anlagen, wie sie Currenta z. B. derzeit mit einem Kooperationspartner am Standort Krefeld-Uerdingen plant. Currenta betont, dass gerade diese Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Gelingen der Energiewende einen wichtigen Beitrag leisten, da sie die Versorgungssicherheit herstellen und besonders umweltschonend sind.

Insgesamt fordert das Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen in Bestands- und Neuanlagen.

 

Die Firma Hydro Aluminium Rolles Products betont, dass sie – wenn sie die volle EEG-Umlage entrichten müsste und nicht zu großen Teilen davon befreit wäre – mit einem zusätzlichen Kostenblock in dreistelliger Millionenhöhe rechnen müsste, was zu einem erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb führen würde.

 

 

 

  1. Braunkohlenplanung

 

A.   Aktuelle Termine

 

. / .

 

 

 

B.   Braunkohlenplanung

 

1.      Braunkohlenplan Garzweiler II

Sachlicher Teilplan Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung

 

Am 11.06.2014 fand bei der Bezirksregierung Köln der Scopingtermin mit den beteiligten Behörden und Stellen statt. Im Rahmen des Termins wurde durch das Gutachterbüro die Untersuchungsmethode und der Untersuchungsrahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltprüfung vorgestellt. Im weiteren Braunkohlenplanverfahren ist vorgesehen, dass der Arbeitskreis „Rheinwassertransportleitung“ am 05.09.2014 für seine Sitzung am 24.10.2014 empfehlen wird, den Vorentwurfsbeschluss zu fassen. Der Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschusses ist für April 2016 vorgesehen. Danach erfolgt die Offenlage und Beteiligung öffentlicher Stellen.

 

2.      Sonderbetriebsplan O 2012/07

Bau einer Verbindungsleitung DN 1200 parallel zur BAB 540 im Bereich des Tagebaus Garzweiler am Fürther Berg und

Sonderbetriebsplan O 2012/29

Um- bzw. Neubau und Betrieb von Rohrleitungen und Kabel im Bereich AK Holz

 

Am 21.07.2014 fand die Bauzustandbesichtigung für beide Baumaßnahmen statt. Die RWE Power AG hatte der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass der Bau der Verbindungsleitung DN 1200 parallel zur BAB 540 im Bereich des Tagebaus Garzweiler Fürther Berg sowie der Umbau/Neubau und Betrieb von Rohrleitungen und Kabeln im Bereich des Autobahnkreuzes Holz fertig gestellt wurden. Die am Verfahren beteiligten Institutionen hatten im Rahmen der Bauzustandsbesichtigung Gelegenheit sich von der ordnungsgemäßen Fertigstellung der Maßnahme zu überzeugen.

 

 

 

C.                 Sonstiges

 

1.          Geschäftsbericht des Verbande Bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e. V. (VBHG) für das Jahr 2013

 

Der VGHG hat seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2013 übersandt. In einem statistischen Gesamtüberblick gibt er Auskunft über die durchgeführten technischen Vorprüfungen.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

 

1987 – 2013

 

2013

Übertrag

 

 

5

gemeldete Schadensfälle:

 

589

19

 

abgeschlossene technische Vorprüfungen

 

 

577

 

12

Schadenskategorie A

(baukonstr./physikal. Ursache, kein Bergschaden):

 

 

368

 

 6

Schadenskategorie B

(baukonstr./physikal. Ursache, bergbaul. Mitverursachung nicht auszuschließen):

 

111

-

Schadenskategorie C

(Bergschaden möglich, zusätzliche

Daten/Untersuchungen erforderlich):

 

52

 2

Schadenskategorie D

(Bergschaden wahrscheinlich):

 

26

 4

Schadenskategorie E

(Bergschäden):

 

2

-

Keine Vorprüfung:

 

18

-

Offen gebliebene Vorprüfung

12

12