Betreff
Vorstellung der Produkt- und Aufgabenbereiche sowie der Leitungskräfte des Sozialamtes
Vorlage
50/0172/XVI/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Kreissozialamt / 50

 

Der Rhein-Kreis Neuss bzw. das Kreissozialamt (Amt 50) ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen Ausgabevolumen von über 40,7 Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die meist über 65 Jahre alt sind, der Lebensunterhalt gesichert und Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im Kreishaus Grevenbroich wird von Herrn Siegfried Henkel geleitet.

Die Wahrnehmung der Sozialhilfe erfolgt zum Teil per Delegation durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden; hier werden Anträge auf Leistungen bei wirtschaftlicher Not entgegengenommen und im Auftrag des Kreises bearbeitet. Alle damit verbundenen zentralen Aufgaben, beispielsweise die Bearbeitung der Widersprüche und die Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen im Kreissozialamt in der Verantwortung der Produktgruppe 50.1.

Hilfen, die unmittelbar vom Kreissozialamt und hier von der Produktgruppe 50.2 bearbeitet werden, sind insbesondere die Leistungen, die bei einer Unterbringung in einer Altenpflegeeinrichtung erforderlich werden (Heimpflege) sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ausgenommen Stadt Neuss).

Als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss mit der Umsetzung des SGB II im Jobcenter beauftragt. Hier werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen in über 15.000 Bedarfsgemeinschaften Mittel für die Unterkunfts- und Heizungskosten bereitgestellt. Das Kreissozialamt hat für diese Leistungen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 74,3 Mio. € bereitgestellt und nimmt als Schnittstelle zum Jobcenter koordinierende und lenkende Aufgaben wahr.

Mitarbeiter des Kreissozialamtes sind in der Fürsorgestelle für Schwerbehinderte / Produktgruppe 50.3 tätig - bei Kündigungsschutzverfahren, beim Behindertenfahrdienst und bei der Verwaltung der Ausgleichsabgabe, mit der behindertengerechte Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen gefördert werden. Weitere Aufgabenbereiche dieser Produktgruppe sind die Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG), die Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie die Altenhilfe, mit der Durchführung des beliebten Seniorenkulturprogramms. Im Rahmen der Heimaufsicht überwacht das Kreissozialamt alle stationären Einrichtungen, darunter 41 Altenpflegeheime mit weit über 3.500 Plätzen. Zur Qualifizierung und Information in der Altenhilfe werden für das Pflegepersonal Seminare angeboten. Über die Arbeit der Heimaufsicht wird regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages berichtet.

Seit 2008 ist das Kreissozialamt mit der Auflösung der Versorgungsämter – ortsnah und kompetent - auch für weitere Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. So ist das Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung), die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises jetzt Aufgabe des Kreises. Die Schwerbehindertenstelle ist eine eigene Produktgruppe 50.4

 

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss werden in besonderer Weise finanziell gefördert. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Integration von Zuwanderern und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen. Im Rahmen der Sozialplanung und Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Kreissozialamt mit aktuellem Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche, moderne kommunale Seniorenpolitik ermöglichen.

Dem Kreissozialamt sind zudem das Ausgleichsamt für das Land Nordrhein-Westfalen (Lastenausgleich für Vertriebene und Übersiedler, Rückforderungen) – Produktgruppe 50.5.1 - sowie das Büro für europäische Partnerschaften, Produktgruppe 50.5.2, hauptsächlich zuständig für Partnerschaftsprojekte mit dem polnischen Kreis Mikolów, angegliedert.

Das Kommunale Integrationszentrum (KI) - zuständig für die Integration von Migranten auf Kreisebene - ist im Außenverhältnis als Stabsstelle direkt dem Landrat/Allgemeinen Vertreter des Landrates zugeordnet, im Innenverhältnis ist das KI als Produkt organisatorisch Amt 50 zugeordnet. Das KI fasst die Aufgaben der bisherigen Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderungsfamilien (frühere RAA) und die auf Kreisebene entwickelten Aufgaben zur Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zusammen und arbeitet in Ergänzung und Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den in der Migrationsarbeit tätigen Netzwerkpartnern. Es ist auch für die sog. Seiteneinsteigerberatung von neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern zu den Themen Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten zuständig.

Nachfolgend werden die Produktgruppen (Abteilungen) des Kreissozialamtes mit ihren Kernaufgaben, Kennzahlen und den Leitungskräften vorgestellt:

 

 

Sozialamt

 

-       Amtsleiter Siegfried Henkel

-       6 Produktgruppen

-       80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe 50.1

 

Bereich „Leistungen nach dem SGB XII“

 

·         Verantwortliche:   Frau Birgit Rothe-Slak, Tel.: 02181 601 5010

 

·         Leistung:            Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

·         Leistungsarten:    Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege,                                             sonstige Hilfen

·         Rechtsgrundlage: SGB XII

·         Durchführung:     Wahrnehmung durch kreisangehörige Städte und Gemeinden aufgrund

Delegationssatzung, Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis

·         Personenkreis:     nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige

·         Altersstruktur:     meist über 65jährige

·         Leistungshöhe:    Regelsätze + Unterkunft + Heizung

·         Kostentragung:    Bund (Grusi) seit 2014 zu 100%; sonst Kreis (HzL)

·         Leistungsfälle:     3.374 (Kapitel 3 und 4 außerhalb von Einrichtungen, Stand 12/2013)

·         Gesamtvolumen: Einnahmen       22,2 Mio. € (HH-Ansatz 2014)
                        Ausgaben      29,5 Mio. € (HH-Ansatz 2014)

·         Mitarbeiter:         12

 

 

Bereich „Leistungen nach dem SGB II“

 

·         Verantwortliche:   Frau Birgit Rothe-Slak, Tel.: 02181 601 5010

 

·      Leistung:             Grundsicherung für Arbeitsuchende

·      Leistungsarten:     Kosten der Unterkunft, einmalige Leistungen,

                          Bildungs- und Teilhabeleistungen

·      Rechtsgrundlage:  SGB II

·      Durchführung:      Wahrnehmung durch ARGE aufgrund Vertrag,                                                      Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis

·      Personenkreis:      erwerbsfähige Hilfebedürftige und Angehörige

·      Altersstruktur:      zwischen 15 und 65 Jahren

·      Leistungshöhe:     Unterkunft + Heizung

·      Kostentragung:     Rhein-Kreis Neuss

·      Leistungsfälle:      15.398 Bedarfsgemeinschaften (Dez. 2013)

·      Gesamtvolumen:  Einnahmen     25,1 Mio. € (RE 2013)

                               Ausgaben    84,4 Mio. € (RE 2013)

·      weitere Infos auch im Jobcenter-Report unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereich „Förderung der Wohlfahrtspflege“

 

·      Leistungsarten:     Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
                         u. a. (z. B. allgemeine Sozialarbeit, Schuldnerberatung,
                         Integration von Zuwanderern, Seniorenberatung)

·      Rechtsgrundlage:  SGB II und SGB XII

·      Leistungsinhalt:     Finanzierung von allgemeinen und speziellen Beratungs-
                         und Betreuungsdiensten im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge
                         (Projektförderung und institutionelle Förderung)

·      Kostentragung:     Rhein-Kreis Neuss

·      Gesamtvolumen:  ~ 3,235 Mio. € (2013)

·      Ansprechpartner:  Herr Siegfried Henkel, Tel.: 02181 601 5000

 

 

 

 

Produktgruppe 50.2

 

Bereich Heimpflege - „Pflegewohngeld, Grundsicherung“

 

·      Verantwortlicher:   Herr Gerd Gallus, Tel.: 02181 601 5002

 

·      Leistungsarten:     Pflegewohngeld, Grundsicherung SGB XII in Heimen

·      Rechtsgrundlage:  SGB XII, Landespflegegesetz

·      Personenkreis:      Heimbewohner/innen

·      Altersstruktur:      überwiegend älter als 65 Jahre

·      Leistungshöhe:     Heimpflegekosten

·      Kostentragung:     Rhein-Kreis Neuss, Landschaftsverband Rheinland

·      Leistungsfälle:      Pflegewohngeld:       1.765 
(im Jahr 2013)      Sozialhilfe:               1.525
                         Grundsicherung:          484

·      Gesamtvolumen (2013)

- Pflegewohngeld: Ausgaben          9,7 Mio. €

- Sozialhilfe:          Ausgaben        13,2 Mio. €
                           Einnahmen        1,2 Mio. €

- Grundsicherung:  Ausgaben            1,2 Mio. €

- Leistungen für Landschaftsverband:
                           Ausgaben            5 Mio. €
                           Einnahmen          295   T€

·      Mitarbeiter:          21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereich „Eingliederungshilfe für Behinderte“

 

·      Verantwortlicher:   Herr Gerd Gallus, Tel.: 02181 601 5002

 

·      Leistungsarten:     Hilfsmittel, Körperersatzstücke, heilpäd. Behandlung, Hilfe zur                                           angemessenen Schulbildung, Hilfe zur Teilhabe,                                                                    behindertengerechter Umbau der Wohnung

·      Personenkreis:      schwerbehinderte Menschen

·      Leistungshöhe:     individuell nach Maßnahme

·      Kostentragung:     Rhein-Kreis Neuss, Landschaftsverband Rheinland

·      Förderungsfälle:    428 (2013), 943 Anträge  (– ohne Stadt Neuss)

·      Gesamtvolumen: 
örtlicher Träger:     Auszahlungen:         1,7 Mio. € (2013) + 1,5 Mio. E in Neuss
                           Einzahlungen           6 T€ (2013)
überörtlicher Träger: Auszahlungen :        14,4 T€ (2008) 
                           Einzahlungen :          54,2 T€ (2008)

·      Mitarbeiter:          4

·      Weitere Aufgaben:          805 Fälle Betreutes Wohnen, Koordination bei Kostenerstattungen,
214 Fälle integrative/heilpädagogische Kindertagesstättenbetreuung,

die Zahlung erfolgt durch den LVR

 

 

 

Produktgruppe 50.3

 

USG, Schwerbehindertenrecht (Fürsorgestelle),

Heimaufsicht, Altenhilfe, Behindertenfahrdienst

 

·      Ansprechpartner:  Herr Marcus Mertens, Tel.: 02181 601 5030

 

·      Produkt/Rechtsgrundlage                  Fallzahl 2009          Nettoausgaben

·      Unterhaltssicherung (USG)                             60                          50.000 € Bundesmittel (auslaufend)

·      Ausgleichsabgabe (SGB IX)                 117                        414.489 € Mittel LVR

·      Behindertenfahrdienst (freiwillig)            3.950 Fahrten          145.000 € Kreismittel

·      Kündigungsschutzverfahren(SGB IX)      60

·      Schwerbehindertenangelegenheiten      180 Betriebsbesuche und rd. 400 Beratungen

·      Investitionskostenförderung für
ambulante Pflegedienste (PfG NW)        48                        1.150.000 € Kreismittel

·      Investitionskostenförderung für
Tages- und Kurzzeitpflege (PfG NW)      ca. 900                             500.000 € Kreismittel

·      Heimaufsicht (WTG) 73 Einrichtungen / 3.918 Plätze;

·      davon 41 Altenpflegeheime mit 3.600 Plätzen            

·      Seniorenkulturprogramm (freiwillig)          3 Veranstaltungen     15.000 € Kreismittel

·      Mitarbeiter:          11

 

 

Ausbildungsförderung

 

·      Verantwortlicher:   Herr Marcus Mertens, Tel.: 02181 601 5030

 

·      Leistungsarten:     Ausbildungsförderung

·      Rechtsgrundlage: BAföG

·      Personenkreis:      Absolventen von
                         - Berufsfachschulen,
                         - Fach- und Fachoberschulen,
                         - Abendschulen,
                         - Friedrich-Spee-Kolleg in Neuss
                         - weiterführenden, allgemein bildenden Schulen ab Kl.                                               10 unter bestimmten Voraussetzungen

·      Altersstruktur:      zwischen 16 und 30 Jahren im Regelfall

·      Kostentragung:     65% Bund, 35% Land

·      Leistungsfälle:      ca. 1.400 pro Jahr

·      Gesamtvolumen:    ca. 4,575 Mio. €

·      Mitarbeiter:          5

 

 

 

 

Produktgruppe 50.4 - Schwerbehindertenstelle

 

·      Verantwortlicher:  Herr J. Hermann Pokolm, Tel.: 02181 601 5071

 

·      Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung)

·      Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)

·      Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

 

·         Antragszahlen                2012 / 2013:

Erstanträge                4.878 / 5.242

Änderungsanträge      5.376 / 5.441

Nachprüfungen          2.016 / 1.941

Widersprüche            2.299 / 2.407

Klageverfahren            292 /    253                                        

·      Mitarbeiter:                   20

·      Telefon:              02181 601-5803 – 5814 / 5896 - 5898

·      Telefax:              02181 601-5899

·      Email:                 schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de

·      Adresse:              Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, 2.Etage (Aufzug)

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe 50.5.1 / Ausgleichsamt für das Land NRW

 

·      Verantwortlicher:   Herr Hans-Hermann Pokolm, Tel.: 02181 601 5071

 

·      Leistungsarten:     Hauptentschädigung (Rückforderung)                          

·      Rechtsgrundlagen: Lastenausgleichsgesetz, Feststellungsgesetz,
                         Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz

·      Personenkreis:      Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler, Übersiedler

·      Leistungshöhe:     individuell

·      Kostentragung:     Land NRW

·      Bearbeitungsfälle: ca. 105.000 Fälle mit Hauptentschädigung für Schäden in

                             der ehemaligen DDR, ca. 15.000 Fälle mit Hauptentschädigung für

                             Schäden ab dem 1.1.1978 in Polen

·      Gesamtvolumen:  Rückforderungen: bisher ca. 284 Mio. € (Stand 12/09)             

·      Mitarbeiter:          5

 

 

Produktgruppe 50.5.2

 

Vertriebenen- und Flüchtlingsamt

 

·       Verantwortlicher:  Herr Fred Engels, Tel.: 02181 601 5060

 

·      Leistungsarten:     Angelegenheiten der Flüchtlinge und Spätaussiedler,
                         Aufsichts- und Widerspruchsbehörde

·      Rechtsgrundlagen: BVFG, LAufnG, FlüAG, HHG, StrRehaG, BerRehaG,
                         HKG, KgfEG, ZuwG

·      Personenkreis:      Flüchtlinge und Spätaussiedler,
                         Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände,
                         Rentenversicherungsträger, Stiftung für ehemalige
                         politische Häftlinge, Kommunen                         -

·      Kostentragung:              Bund und Land NRW

 

Büro für europäische Partnerschaften

 

·      Verantwortlicher:   Herr Fred Engels, Tel.: 02181 601 5060

 

·      Leistungsarten:     Partnerschaftsprojekte mit dem polnischen Kreis Mikolów
                         Patenschaft für die Bürger des ehemaligen ostpreußischen
                         Kreises Rößel

·      Rechtsgrundlagen: Kreistagsbeschlüsse

·      Personenkreis:               - Bürger des ehemaligen ostpreußischen Kreises Rößel
                         - politische Vertreter, Verwaltung und Bürger des
                           Partnerkreises Mikolow

·      Förderungshöhe:  individuell nach Projekt

·      Kostentragung:              Rhein-Kreis Neuss und verschiedene Zuschussgeber

·      Mitarbeiter:          2

 

 

Kommunales Integrationszentrum ( KI )

 

Das Kommunale Integrationszentrum ist im Außenverhältnis als Stabsstelle direkt dem Landrat/Allgemeinen Vertreter des Landrates zugeordnet, im Innenverhältnis ist das KI als Produkt organisatorisch Amt 50 zugeordnet.

 

  • Verantwortliche:    Frau Ulrike Weyerstraß, Tel.: 02181 601 5062
  • Leistungsarten:      Integration von Migranten
  • Rechtsgrundlagen: Zuwanderungsgesetz/ZuwG, Teilhabe- u. Integrationsgesetz/TIG
  • Personenkreis:       - Menschen mit Migrationshintergrund
                               - Interessenvertretungen der Migranten
                               - Aufnahmegesellschaft und -institutionen
                               - Jugendmigrationsdienst, Träger der Wohlfahrtspflege
                               - kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • Förderungshöhe:   Kreiszuschuss Integration an die Wohlfahrtsverbände 250.000 €
  • Kostentragung:     für KI Land NRW, Förderhöhe in 2014: 167.700 €
                               (2 abgeordnete Lehrkräfte sowie Festbetragsförderung für
                               folgende Personalkosten: 2 Sozialpädagogen/ -wissenschaftler
                                 1 Verwaltungsfachkraft, 1 Verwaltungsassistenzkraft)   
  • Mitarbeiter:           6