Sachverhalt:
Kreissozialamt / 50
Der Rhein-Kreis Neuss bzw. das
Kreissozialamt (Amt 50) ist örtlicher
Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit einem jährlichen
Ausgabevolumen von über 40,7 Millionen Euro wird für nicht erwerbsfähige
Hilfebedürftige, die meist über 65 Jahre alt sind, der Lebensunterhalt
gesichert und Hilfe in besonderen Lebenslagen erbracht. Das Amt mit Sitz im
Kreishaus Grevenbroich wird von Herrn Siegfried Henkel geleitet.
Die Wahrnehmung der
Sozialhilfe erfolgt zum Teil per Delegation durch die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden; hier werden Anträge auf Leistungen bei wirtschaftlicher Not
entgegengenommen und im Auftrag des Kreises bearbeitet. Alle damit verbundenen
zentralen Aufgaben, beispielsweise die Bearbeitung der Widersprüche und die
Abrechnungs- und Weisungsgeschäfte, liegen im Kreissozialamt in der
Verantwortung der Produktgruppe 50.1.
Hilfen, die unmittelbar vom
Kreissozialamt und hier von der Produktgruppe
50.2 bearbeitet werden, sind insbesondere die Leistungen, die bei einer
Unterbringung in einer Altenpflegeeinrichtung erforderlich werden (Heimpflege)
sowie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ausgenommen Stadt
Neuss).
Als kommunaler Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss mit der
Umsetzung des SGB
II im Jobcenter beauftragt. Hier werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige und
ihre Angehörigen in über 15.000 Bedarfsgemeinschaften Mittel für die Unterkunfts-
und Heizungskosten bereitgestellt. Das Kreissozialamt hat für diese Leistungen
im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 74,3 Mio. € bereitgestellt und nimmt als
Schnittstelle zum Jobcenter koordinierende und lenkende Aufgaben wahr.
Mitarbeiter des Kreissozialamtes
sind in der Fürsorgestelle für Schwerbehinderte / Produktgruppe 50.3
tätig - bei Kündigungsschutzverfahren, beim Behindertenfahrdienst und bei der
Verwaltung der Ausgleichsabgabe, mit der behindertengerechte Arbeitsplätze und
individuelle Arbeitshilfen gefördert werden. Weitere Aufgabenbereiche dieser Produktgruppe sind die
Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG), die Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
und Zivildienstleistende sowie die Altenhilfe,
mit der Durchführung des beliebten Seniorenkulturprogramms. Im Rahmen der Heimaufsicht überwacht das
Kreissozialamt alle stationären Einrichtungen, darunter 41 Altenpflegeheime mit
weit über 3.500 Plätzen. Zur Qualifizierung und Information in der Altenhilfe
werden für das Pflegepersonal Seminare angeboten. Über die Arbeit der
Heimaufsicht wird regelmäßig im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages
berichtet.
Seit 2008 ist das
Kreissozialamt mit der Auflösung der Versorgungsämter – ortsnah und kompetent -
auch für weitere Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. So
ist das Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung), die
Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) sowie die Ausstellung des
Schwerbehindertenausweises jetzt Aufgabe des Kreises. Die Schwerbehindertenstelle ist eine eigene Produktgruppe 50.4
Die Verbände der Freien
Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss werden in besonderer Weise finanziell
gefördert. Hierdurch wird eine soziale Daseinsvorsorge gesichert, die
umfassende und miteinander vernetzte Beratungs- und Dienstleistungsangebote
beinhaltet. Beispielhafte Förderbereiche sind die Integration von Zuwanderern
und die Förderung der ambulanten Hospizbewegungen. Im Rahmen der Sozialplanung
und Fortschreibung des „Silbernen Planes“ erarbeitet das Kreissozialamt mit
aktuellem Schwerpunkt auf zeitgemäße Wohnformen im Alter und ambulante Hilfen
Handlungsempfehlungen, die eine ganzheitliche, moderne kommunale
Seniorenpolitik ermöglichen.
Dem Kreissozialamt sind zudem
das Ausgleichsamt für das Land Nordrhein-Westfalen (Lastenausgleich für
Vertriebene und Übersiedler, Rückforderungen) – Produktgruppe 50.5.1 - sowie das Büro für europäische
Partnerschaften, Produktgruppe
50.5.2, hauptsächlich zuständig für Partnerschaftsprojekte mit dem
polnischen Kreis Mikolów, angegliedert.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) -
zuständig für die Integration von Migranten auf Kreisebene - ist im Außenverhältnis
als Stabsstelle direkt dem Landrat/Allgemeinen Vertreter des Landrates
zugeordnet, im Innenverhältnis ist das KI als Produkt organisatorisch Amt 50
zugeordnet. Das KI fasst die Aufgaben der bisherigen Regionalen Arbeitsstelle
zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderungsfamilien (frühere
RAA) und die auf Kreisebene entwickelten Aufgaben zur Integration von Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte zusammen und arbeitet in Ergänzung und Abstimmung
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den in der Migrationsarbeit
tätigen Netzwerkpartnern. Es ist auch für die sog. Seiteneinsteigerberatung von
neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern
zu den Themen Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten zuständig.
Nachfolgend werden die Produktgruppen (Abteilungen) des Kreissozialamtes mit ihren Kernaufgaben, Kennzahlen und den Leitungskräften vorgestellt:
Sozialamt
- Amtsleiter Siegfried Henkel
- 6 Produktgruppen
- 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Produktgruppe 50.1
Bereich „Leistungen nach dem SGB XII“
· Verantwortliche: Frau Birgit Rothe-Slak, Tel.: 02181 601 5010
· Leistung: Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
· Leistungsarten: Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, sonstige Hilfen
· Rechtsgrundlage: SGB XII
· Durchführung: Wahrnehmung durch kreisangehörige Städte und Gemeinden aufgrund
Delegationssatzung, Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis
· Personenkreis: nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
· Altersstruktur: meist über 65jährige
· Leistungshöhe: Regelsätze + Unterkunft + Heizung
· Kostentragung: Bund (Grusi) seit 2014 zu 100%; sonst Kreis (HzL)
· Leistungsfälle: 3.374 (Kapitel 3 und 4 außerhalb von Einrichtungen, Stand 12/2013)
·
Gesamtvolumen: Einnahmen 22,2
Mio. € (HH-Ansatz 2014)
Ausgaben 29,5 Mio. € (HH-Ansatz 2014)
· Mitarbeiter: 12
Bereich „Leistungen nach dem SGB II“
· Verantwortliche: Frau Birgit Rothe-Slak, Tel.: 02181 601 5010
· Leistung: Grundsicherung für Arbeitsuchende
· Leistungsarten: Kosten der Unterkunft, einmalige Leistungen,
Bildungs- und Teilhabeleistungen
· Rechtsgrundlage: SGB II
· Durchführung: Wahrnehmung durch ARGE aufgrund Vertrag, Abrechnungs- und Weisungsgeschäft beim Kreis
· Personenkreis: erwerbsfähige Hilfebedürftige und Angehörige
· Altersstruktur: zwischen 15 und 65 Jahren
· Leistungshöhe: Unterkunft + Heizung
· Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss
· Leistungsfälle: 15.398 Bedarfsgemeinschaften (Dez. 2013)
· Gesamtvolumen: Einnahmen 25,1 Mio. € (RE 2013)
Ausgaben 84,4 Mio. € (RE 2013)
· weitere Infos auch im Jobcenter-Report unter www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de
Bereich „Förderung der Wohlfahrtspflege“
·
Leistungsarten: Zuschüsse
an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege
u. a. (z. B.
allgemeine Sozialarbeit, Schuldnerberatung,
Integration von
Zuwanderern, Seniorenberatung)
· Rechtsgrundlage: SGB II und SGB XII
·
Leistungsinhalt: Finanzierung
von allgemeinen und speziellen Beratungs-
und
Betreuungsdiensten im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge
(Projektförderung
und institutionelle Förderung)
· Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss
· Gesamtvolumen: ~ 3,235 Mio. € (2013)
· Ansprechpartner: Herr Siegfried Henkel, Tel.: 02181 601 5000
Produktgruppe 50.2
Bereich Heimpflege - „Pflegewohngeld, Grundsicherung“
· Verantwortlicher: Herr Gerd Gallus, Tel.: 02181 601 5002
· Leistungsarten: Pflegewohngeld, Grundsicherung SGB XII in Heimen
· Rechtsgrundlage: SGB XII, Landespflegegesetz
· Personenkreis: Heimbewohner/innen
· Altersstruktur: überwiegend älter als 65 Jahre
· Leistungshöhe: Heimpflegekosten
· Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss, Landschaftsverband Rheinland
·
Leistungsfälle: Pflegewohngeld: 1.765
(im Jahr 2013) Sozialhilfe: 1.525
Grundsicherung:
484
· Gesamtvolumen (2013)
- Pflegewohngeld: Ausgaben 9,7 Mio. €
- Sozialhilfe: Ausgaben 13,2 Mio. €
Einnahmen 1,2
Mio. €
- Grundsicherung: Ausgaben 1,2 Mio. €
- Leistungen für
Landschaftsverband:
Ausgaben
5 Mio. €
Einnahmen 295 T€
· Mitarbeiter: 21
Bereich „Eingliederungshilfe für Behinderte“
· Verantwortlicher: Herr Gerd Gallus, Tel.: 02181 601 5002
· Leistungsarten: Hilfsmittel, Körperersatzstücke, heilpäd. Behandlung, Hilfe zur angemessenen Schulbildung, Hilfe zur Teilhabe, behindertengerechter Umbau der Wohnung
· Personenkreis: schwerbehinderte Menschen
· Leistungshöhe: individuell nach Maßnahme
· Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss, Landschaftsverband Rheinland
· Förderungsfälle: 428 (2013), 943 Anträge (– ohne Stadt Neuss)
·
Gesamtvolumen:
örtlicher Träger: Auszahlungen: 1,7 Mio. € (2013) + 1,5 Mio. E in Neuss
Einzahlungen
6 T€ (2013)
überörtlicher Träger: Auszahlungen : 14,4
T€ (2008)
Einzahlungen : 54,2 T€ (2008)
· Mitarbeiter: 4
·
Weitere Aufgaben: 805 Fälle Betreutes Wohnen, Koordination bei
Kostenerstattungen,
214 Fälle integrative/heilpädagogische Kindertagesstättenbetreuung,
die Zahlung erfolgt durch den LVR
Produktgruppe 50.3
USG, Schwerbehindertenrecht (Fürsorgestelle),
Heimaufsicht, Altenhilfe, Behindertenfahrdienst
· Ansprechpartner: Herr Marcus Mertens, Tel.: 02181 601 5030
·
Produkt/Rechtsgrundlage Fallzahl 2009 Nettoausgaben
· Unterhaltssicherung (USG) 60 50.000 € Bundesmittel (auslaufend)
· Ausgleichsabgabe (SGB IX) 117 414.489 € Mittel LVR
· Behindertenfahrdienst (freiwillig) 3.950 Fahrten 145.000 € Kreismittel
· Kündigungsschutzverfahren(SGB IX) 60
· Schwerbehindertenangelegenheiten 180 Betriebsbesuche und rd. 400 Beratungen
·
Investitionskostenförderung für
ambulante Pflegedienste (PfG NW) 48 1.150.000 € Kreismittel
·
Investitionskostenförderung für
Tages- und Kurzzeitpflege (PfG NW) ca.
900 500.000 €
Kreismittel
· Heimaufsicht (WTG) 73 Einrichtungen / 3.918 Plätze;
· davon 41 Altenpflegeheime mit 3.600 Plätzen
· Seniorenkulturprogramm (freiwillig) 3 Veranstaltungen 15.000 € Kreismittel
· Mitarbeiter: 11
Ausbildungsförderung
· Verantwortlicher: Herr Marcus Mertens, Tel.: 02181 601 5030
· Leistungsarten: Ausbildungsförderung
· Rechtsgrundlage: BAföG
·
Personenkreis: Absolventen
von
-
Berufsfachschulen,
-
Fach- und Fachoberschulen,
-
Abendschulen,
- Friedrich-Spee-Kolleg in Neuss
- weiterführenden, allgemein bildenden
Schulen ab Kl. 10 unter bestimmten Voraussetzungen
· Altersstruktur: zwischen 16 und 30 Jahren im Regelfall
· Kostentragung: 65% Bund, 35% Land
· Leistungsfälle: ca. 1.400 pro Jahr
· Gesamtvolumen: ca. 4,575 Mio. €
· Mitarbeiter: 5
Produktgruppe 50.4 - Schwerbehindertenstelle
· Verantwortlicher: Herr J. Hermann Pokolm, Tel.: 02181 601 5071
· Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung)
· Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)
· Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
· Antragszahlen 2012 / 2013:
Erstanträge 4.878 / 5.242
Änderungsanträge 5.376 / 5.441
Nachprüfungen 2.016 / 1.941
Widersprüche 2.299 / 2.407
Klageverfahren
292 / 253
· Mitarbeiter: 20
· Telefon: 02181 601-5803 – 5814 / 5896 - 5898
· Telefax: 02181 601-5899
· Email: schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de
· Adresse: Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, 2.Etage (Aufzug)
Produktgruppe 50.5.1 / Ausgleichsamt für das Land NRW
· Verantwortlicher: Herr Hans-Hermann Pokolm, Tel.: 02181 601 5071
· Leistungsarten: Hauptentschädigung (Rückforderung)
·
Rechtsgrundlagen: Lastenausgleichsgesetz, Feststellungsgesetz,
Beweissicherungs-
und Feststellungsgesetz
· Personenkreis: Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler, Übersiedler
· Leistungshöhe: individuell
· Kostentragung: Land NRW
· Bearbeitungsfälle: ca. 105.000 Fälle mit Hauptentschädigung für Schäden in
der ehemaligen DDR, ca. 15.000 Fälle mit Hauptentschädigung für
Schäden ab dem 1.1.1978 in Polen
· Gesamtvolumen: Rückforderungen: bisher ca. 284 Mio. € (Stand 12/09)
· Mitarbeiter: 5
Produktgruppe 50.5.2
Vertriebenen- und Flüchtlingsamt
· Verantwortlicher: Herr Fred Engels, Tel.: 02181 601 5060
·
Leistungsarten: Angelegenheiten
der Flüchtlinge und Spätaussiedler,
Aufsichts-
und Widerspruchsbehörde
·
Rechtsgrundlagen: BVFG, LAufnG, FlüAG, HHG, StrRehaG, BerRehaG,
HKG, KgfEG, ZuwG
·
Personenkreis: Flüchtlinge und Spätaussiedler,
Vertriebenen- und
Flüchtlingsverbände,
Rentenversicherungsträger,
Stiftung für ehemalige
politische
Häftlinge, Kommunen -
· Kostentragung: Bund und Land NRW
Büro für europäische Partnerschaften
· Verantwortlicher: Herr Fred Engels, Tel.: 02181 601 5060
·
Leistungsarten: Partnerschaftsprojekte
mit dem polnischen Kreis Mikolów
Patenschaft für
die Bürger des ehemaligen ostpreußischen
Kreises Rößel
· Rechtsgrundlagen: Kreistagsbeschlüsse
·
Personenkreis: -
Bürger des ehemaligen ostpreußischen Kreises Rößel
- politische
Vertreter, Verwaltung und Bürger des
Partnerkreises Mikolow
· Förderungshöhe: individuell nach Projekt
· Kostentragung: Rhein-Kreis Neuss und verschiedene Zuschussgeber
· Mitarbeiter: 2
Kommunales Integrationszentrum ( KI )
Das Kommunale Integrationszentrum ist im Außenverhältnis als
Stabsstelle direkt dem Landrat/Allgemeinen Vertreter des Landrates zugeordnet,
im Innenverhältnis ist das KI als Produkt organisatorisch Amt 50 zugeordnet.
- Verantwortliche: Frau Ulrike Weyerstraß, Tel.: 02181
601 5062
- Leistungsarten: Integration von Migranten
- Rechtsgrundlagen: Zuwanderungsgesetz/ZuwG,
Teilhabe- u. Integrationsgesetz/TIG
- Personenkreis: - Menschen mit
Migrationshintergrund
- Interessenvertretungen der Migranten
- Aufnahmegesellschaft und -institutionen
- Jugendmigrationsdienst, Träger der Wohlfahrtspflege
- kreisangehörige Städte und Gemeinden - Förderungshöhe: Kreiszuschuss Integration an die
Wohlfahrtsverbände 250.000 €
- Kostentragung: für KI Land NRW, Förderhöhe in 2014:
167.700 €
(2 abgeordnete Lehrkräfte sowie Festbetragsförderung für
folgende Personalkosten: 2 Sozialpädagogen/ -wissenschaftler
1 Verwaltungsfachkraft, 1 Verwaltungsassistenzkraft) - Mitarbeiter: 6