Betreff
Verpflichtung und Einführung von Sachkundigen Bürgern
Vorlage
540/0215/XVI/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

Gemäß § 46 Abs. 3  i. V. m. § 41 Abs. 4 KrO NRW sind sachkundige Bürger entsprechend Kreistagsabgeordneten durch den jeweiligen Ausschussvorsitzenden in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die sachkundigen Bürger durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“