Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Konzeptentwurf zur Einrichtung eines psychosozialen Krisendienstes zustimmend zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, an der weiteren Ausgestaltung des Konzeptes zu arbeiten.
Sachverhalt:
Die
Verfasser des Psychiatrieberichtes des 2008 empfehlen, dass Krisen möglichst
ambulant aufgefangen werden und stationäre Aufnahmen nur dann in Erwägung
gezogen werden sollen, wenn keine Alternativen bleiben. Außerhalb der
regulären Sprechzeit der niedergelassenen Ärzte, des sozialpsychiatrischen
Dienstes, der Ambulanzen an den Psychiatrischen Krankenhäusern etc. ist die Einweisung auf der Rechtsgrundlage
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des
Landes Nordrhein-Westfalen (PsychKG-NRW) in der Regel die einzige Alternative.
Im
Rhein-Kreis Neuss gibt es bisher keinen ausgewiesenen Krisendienst. Ein Fazit
aus dem Abschlussbericht „Kommunale Gesundheitsberichterstattung über
psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen
eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagements“ der Universität Siegen
kommt zu der Schlussfolgerung, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der
Zwangseinweisungen vermeidbar wäre, wenn kompetente und verlässliche
Alltagsbegleitung des Betroffenen durch Angehörige oder / und professionelle
Dienste erfolgt wäre und Zwangseinweisungen offenbar nicht selten dazu dienen,
diesbezügliche Defizite zu kompensieren.
Eine
Befragung der im Rhein-Kreis Neuss tätigen Akteure im Bereich der
Psychiatrieversorgung hat ergeben, dass sie mehrheitlich mit der momentanen
Psychiatrie-Versorgung besonders nachts, an den Wochenenden und an den
Feiertagen unzufrieden sind. Eine deutliche Mehrheit sprach sich für die
Einrichtung eines Krisendienstes im Kreis aus. Kreisleitstelle und Polizei
sehen den Krisendienst als notwendige und sinnvolle Ergänzung zu vorhandenen
Strukturen an. Ein erster Workshop hat am 17. September stattgefunden, auf dem
wichtige Eckpunkte zur Einrichtung eines Krisendienstes definiert wurden.
Der
folgende Zeitplan ist vorgesehen:
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19.
November 2008: Auf der Gesundheitskonferenz werden die Eckpunkte vorgestellt
und diskutiert. Es ist vorgesehen, einen befürwortenden Beschluss zu fassen.
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26.
November 2008: 2. Workshop Krisendienst: Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes inklusive
Finanzierungsplan.
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4.
Dezember 2008: Sozial- und Gesundheitsausschuss: Die Mitglieder nehmen das das
Konzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, die Konzeption
zu konkretisieren und Absprachen mit Geldgebern und Kooperationspartnern zu
treffen.
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Dezember
2008 - Februar 2009: Feinjustierung: Vereinbarungen, Verträge mit LVR,
Krankenkassen, Klärung von Abrechnungsmodalitäten etc.
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26.
Februar 2009: abschließende Beratung der Konzeption im Sozial- und Gesundheitsausschuss.
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09.
März 2009: Finanzausschuss: Beratung über Bereitstellung der für den Krisendienst
erforderlichen Mittel
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März
- Juni 2009: Vorbereitungen zur Umsetzung des Konzeptes
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ca.
Juli 2009: Start des Krisendienstes
Die
Verwaltung wird das Konzept ausführlich in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
vorstellen.