Betreff
Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
53/467/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Konzeptentwurf zur Ein­richtung eines psychosozialen Krisendienstes zustimmend zur Kenntnis und beauftra­gen die Verwaltung, an der weiteren Ausgestaltung des Konzeptes zu arbeiten.

 


Sachverhalt:

Die Verfasser des Psychiatrieberichtes des 2008 empfehlen, dass Krisen möglichst ambulant aufgefan­gen werden und stationäre Aufnahmen nur dann in Erwägung gezogen werden sol­len, wenn keine Alternativen bleiben. Außerhalb der regulären Sprechzeit der niedergelasse­nen Ärzte, des sozialpsy­chiatrischen Dienstes, der Ambulanzen an den Psychiatrischen Kran­kenhäusern etc.  ist die Einwei­sung auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes Nordrhein-Westfalen (PsychKG-NRW) in der Regel die einzige Alternative.

 

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es bisher keinen ausgewiesenen Krisendienst. Ein Fazit aus dem Abschluss­bericht „Kommunale Gesundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbrin­gungen und Möglich­keiten ihrer Nutzung im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Quali­tätsmanagements“ der Univer­sität Siegen kommt zu der Schlussfolgerung, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Zwangseinwei­sungen vermeidbar wäre, wenn kompetente und ver­lässliche Alltagsbegleitung des Betroffenen durch Angehörige oder / und professionelle Dienste erfolgt wäre und Zwangseinweisungen offenbar nicht selten dazu dienen, diesbezüg­liche Defizite zu kompensieren.

 

Eine Befragung der im Rhein-Kreis Neuss tätigen Akteure im Bereich der Psychiatrieversor­gung hat ergeben, dass sie mehrheitlich mit der momentanen Psychiatrie-Versorgung beson­ders nachts, an den Wochenenden und an den Feiertagen unzufrieden sind. Eine deutliche Mehrheit sprach sich für die Einrichtung eines Krisendienstes im Kreis aus. Kreisleitstelle und Polizei sehen den Krisendienst als notwendige und sinnvolle Ergänzung zu vorhandenen Strukturen an. Ein erster Workshop hat am 17. September stattgefunden, auf dem wichtige Eckpunkte zur Einrichtung eines Krisendienstes definiert wurden.

 

Der folgende Zeitplan ist vorgesehen:

-         19. November 2008: Auf der Gesundheitskonferenz werden die Eckpunkte vorgestellt und disku­tiert. Es ist vorgesehen, einen befürwortenden Beschluss zu fassen.

-         26. November 2008: 2. Workshop Krisendienst: Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes in­klusive Finanzierungsplan.

-         4. Dezember 2008: Sozial- und Gesundheitsausschuss: Die Mitglieder nehmen das das Kon­zept zustimmend zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, die Konzep­tion zu konkreti­sieren und Absprachen mit Geldgebern und Kooperationspartnern zu treffen. 

-         Dezember 2008 - Februar 2009: Feinjustierung: Vereinbarungen, Verträge mit LVR, Krankenkas­sen, Klärung von Abrechnungsmodalitäten etc.

-         26. Februar 2009: abschließende Beratung der Konzeption im Sozial- und Gesundheits­aus­schuss.

-         09. März 2009: Finanzausschuss: Beratung über Bereitstellung der für den Krisen­dienst erforder­lichen Mittel

-         März - Juni 2009: Vorbereitungen zur Umsetzung des Konzeptes

-         ca. Juli 2009: Start des Krisendienstes

 

Die Verwaltung wird das Konzept ausführlich in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsaus­schusses vorstellen.