Betreff
Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1 - 8 der 1. Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde in der IX. Wahlperiode
Vorlage
68/0235/XVI/2014
Aktenzeichen
68.4-10.04-IX-1-1-8
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.    Nach § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes NRW (DVO LG NRW) üben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates aus. Dies ist am 04.11.2014 der Fall.

Nach der gleichen Bestimmung bleibt der bisherige Vorsitzende bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Diese Wahl ist unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehen. Dem amtierenden Vorsitzenden obliegt damit zunächst die Leitung der Sitzung unter den Tagesordnungspunkten 1 - 4.

 

2.    Die Verpflichtung der am 18.06.2014 durch den Kreistag gewählten Mitglieder des Beirates erfolgt durch den amtierenden Vorsitzenden mit folgender Verpflichtungsformel:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).

 

Der amtierende Vorsitzende wird die Formel verlesen. Den anwesenden Mitgliedern wird eine Fassung zur zustimmenden Unterzeichnung vorgelegt.

 

3.    Der Vorsitzende des Beirates berichtet in den Sitzungen des Gremiums über die von ihm nach § 11 Abs. 7 des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW) getroffenen unaufschiebbaren Entscheidungen zwischen den Sitzungsterminen, die seitens der Unteren Landschaftsbehörde erbeten wurden. Diese Entscheidungen ersetzen eine Entscheidung des Beirates.

Der Bericht wird ggfls. zur Kenntnis der Beiratsmitglieder der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der amtierende Vorsitzende wird über die in der Zeit seit der letzten Sitzung des Beirates am 22.05.2014 in diesem Sinne getroffenen Entscheidungen berichten.

 

4.    Zur Sitzung werden die bis zuletzt amtierenden Mitglieder des Beirates der VIII. Wahlperiode geladen, die dem Beirat der IX. Wahlperiode nicht mehr angehören. Sie werden vom amtierenden Vorsitzenden verabschiedet.

 

5.    Nach § 11 Abs. 7 LG NRW wählt der Beirat aus seiner Mitte die / den Vorsitzenden und ihre(n) / seine(n) Stellvertreter(in).

Diese Wahlhandlung wird regelmäßig durch die / den Älteste(n) der Beiratsmitglieder geleitet. Nach erfolgter Durchführung der Wahlhandlung übernimmt die / der gewählte Vorsitzende die Leitung der Sitzung und führt die Tagesordnung fort.

Die Wahl wird, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung vollzogen, ansonsten durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Dies gilt ebenfalls für die Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden unter Tagesordnungspunkt 6.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Frau / Herrn ....................... zur / zum Vorsitzenden.

 

6.    Die Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden wird entsprechend Tagesordnungspunkt 5 unter der Leitung der / des gewählten Vorsitzenden vollzogen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Frau / Herrn ....................... zur / zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Sollte der Beirat mehrere Stellvertreter/innen der / des Vorsitzenden wählen, wäre dieser Beschluss jeweils entsprechend zu fassen.

 

7.    In den bisherigen Wahlperioden hat sich der Beirat die Geschäftsordnung des Kreistages zu Eigen gemacht. Dies sollte beibehalten werden. Die geltende Geschäftsordnung liegt als Anlage bei

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde beschließt die Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss in der jeweils geltenden Fassung als seine Geschäftsordnung.

 

8.    Entsprechend § 27 Abs. 1 Buchst. e) der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Sitzungsniederschriften vom Vorsitzenden und einem vom Beirat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

Die Verwaltung schlägt als Schriftführer der IX. Wahlperiode Herrn KOVR Schmitz, als seine Vertreterin Herrn KARin Weber vor, beide Untere Landschaftsbehörde.

 

Beschlussvorschlag:

 

8.2  Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Herrn KOVR Schmitz zum Schriftführer für die IX. Wahlperiode.

 

8.2  Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Frau KARin Weber zur stellvertretenden Schriftführerin für die IX. Wahlperiode.

 

 

 

Die anwesenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates erhalten in der Sitzung folgende Unterlagen zu ihrer Unterrichtung:

 

»     Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG), geltende Fassung

»     Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW), geltende Fassung

»     Verordnung zur Durchführung des LG NRW (DVO LG NRW), geltende Fassung

»     Runderlass des (damaligen) MURL NRW vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“

 

Soweit Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Beirates in der Sitzung nicht anwesend sind, erhalten sie diese Unterlagen mit der Niederschrift.

 

Bereits mit dieser Einladung werden versandt:

 

»     Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates

»     Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss