Sachverhalt:
Die
ehrenamtlichen Beauftragten für den Außendienst der Unteren Landschaftsbehörde
(Mitglieder der Landschaftswacht, § 13 LG NRW) in den Bezirken 5 und 7 sind
ausgeschieden. Der Rhein-Kreis Neuss als Untere Landschaftsbehörde
beabsichtigt, zum 1. Januar 2015 zwei neue ehrenamtliche Beauftragte zu bestellen.
Das zu
betreuende Gebiet im Dienstbezirk 5 (Neuss-Nord) liegt zwischen dem Rhein, den
Bundesautobahnen A 57 und A 52 und Norfer Straße in der Stadt Neuss.
Der Dienstbezirk
7 (Liedberg) erstreckt sich von Liedberg im Norden über Neuenhoven im Westen
und Bedburdyck im Süden im Stadtgebiet Korschenbroich und im Gemeindegebiet
Jüchen. Die Ostgrenze des Dienstbezirkes bildet die A 46.
Die ehrenamtlichen
Beauftragten sollen die Untere Landschaftsbehörde über nachteilige
Veränderungen in der Landschaft informieren und darauf hinwirken, dass Schäden
von Natur und Landschaft abgewendet werden. Hierbei gilt es insbesondere, das
Umweltbewusstsein in der Öffentlichkeit weiter zu stärken. Die Tätigkeit in der
Landschaftswacht setzt u. a. Verständnis für Natur und Landschaft sowie gute
Ortskenntnis voraus.
Interessierte
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Bewerbung inklusive eines formlosen
Lebenslaufes an den Rhein-Kreis Neuss, Amt für Umweltschutz, 41513 Grevenbroich
unter dem Stichwort „Landschaftswacht“ zu richten. Weitere Auskünfte erteilt
Herr Lufen unter Tel.: 02181 601-6850.
Ein
Presseaufruf hat keine verwertbaren Ergebnisse erbracht.
Die
Bestellung der Mitglieder der Landschaftswacht erfolgt nach § 13 LG NRW auf
Vorschlag des Beirats. Die Mitglieder des Beirats werden hiermit gebeten, zu
prüfen, ob ihrerseits Vorschläge für die Besetzung der Bezirke 5 und 7 gemacht
werden können.