Sachverhalt:
Der Doppelhaushalt
2014/2015 wurde vom Kreistag am 25.03.2014 beschlossen. Der Doppelhaushalt ist
in Erträgen und Aufwendungen – auch strukturell – ausgeglichen beschlossen
worden. Mit Verfügung vom 02.07.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die
Haushaltssatzung und ihre Anlagen für die Haushaltsjahre 2014/2015 zur Kenntnis
genommen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW die in § 6 der Haushaltssatzung
festgelegten Kreisumlagesätze von 39,6 v. H. der für 2014 geltenden
Bemessungsgrundlagen und 39,8 v. H. der für 2015 geltenden Bemessungsgrundlagen
genehmigt.
Die Entwicklung
der Gesamtergebnisrechnung lässt im Produktbereich „Soziale Leistungen“ sowie
bei den Personalaufwendungen einen überplanmäßigen Bedarf erwarten. Die Deckung
erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
Es wird auf die
beigefügte Gesamtergebnisübersicht zum 30.09.2014 verwiesen. Die Verwaltung
wird die Übersicht in der Sitzung ergänzend erläutern.