Betreff
Haushaltsentwicklung 2014
Vorlage
20/0263/XVI/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Doppelhaushalt 2014/2015 wurde vom Kreistag am 25.03.2014 beschlossen. Der Doppelhaushalt ist in Erträgen und Aufwendungen – auch strukturell – ausgeglichen beschlossen worden. Mit Verfügung vom 02.07.2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung und ihre Anlagen für die Haushaltsjahre 2014/2015 zur Kenntnis genommen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegten Kreisumlagesätze von 39,6 v. H. der für 2014 geltenden Bemessungsgrundlagen und 39,8 v. H. der für 2015 geltenden Bemessungsgrundlagen genehmigt.

 

Die Entwicklung der Gesamtergebnisrechnung lässt im Produktbereich „Soziale Leistungen“ sowie bei den Personalaufwendungen einen überplanmäßigen Bedarf erwarten. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

Es wird auf die beigefügte Gesamtergebnisübersicht zum 30.09.2014 verwiesen. Die Verwaltung wird die Übersicht in der Sitzung ergänzend erläutern.