Sachverhalt:
a)
Gemeindefinanzierungsgesetz 2015
Dem Landtag NRW liegt ein Entwurf der Landesregierung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 vor. Der Regierungsentwurf ist vorläufig und
soll unmittelbar in Verbindung mit dem Landeshaushalt 2015 verabschiedet
werden. Dies könnte spätestens am 18.12.2014 der Fall sein. Die erforderlichen
Anhörungen im Landtag erfolgen im Monat Oktober dieses Jahres.
Die Landesregierung hat außerdem am 27.08.2014 auf der Grundlage des
Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 und nach den
Einnahmeerwartungen des Landes auf der Basis der Mai-Steuerschätzung 2014 eine
erste Modellrechnung veröffentlicht. Veränderungen bei den Steuer-Ist-Einnahmen
des Landes im 4. Quartal des Referenzzeitraums (1. Juli bis 30. September 2014)
können noch zu – möglicherweise erheblichen – Abweichungen im nachfolgend
dargestellten Zahlentableau führen.
Nach den Eckpunkten des Landes zum GFG 2015 (vgl. Anlage) bleiben
Verbundgrundlagen und Verbundsatz unverändert wie im GFG 2014. Das heißt, der
Forderung der kommunalen Verbände, den Verbundsatz von 23 % auf 28,5 %
anzuheben, wird nicht gefolgt. Wie im Vorjahr ist auch in Höhe von 115 Mio.
Euro eine Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der
Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehen. Insgesamt
beläuft sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse voraussichtlich auf 9,6 Mrd.
Euro und erhöht sich gegenüber dem Steuerverbund 2014 um 1,56 %. Möglicherweise
wird das Volumen der Finanzausgleichsmasse wegen der noch nicht feststehenden
Steuer-Isteinnahmen des Landes im 4. Quartal der Referenzperiode noch nach
unten korrigiert werden müssen, mit noch nicht absehbaren Konsequenzen auf die
Zuweisungsbeträge.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die Forderung von Landkreistag
und Städte- und Gemeindebund zur Umsetzung des vom Land selbst in Auftrag
gegebenen FiFo-Gutachtens. Der Gesetzentwurf des Landes sieht lediglich die
Umstellung der Datenbasis zur Berechnung der Verteilungsparameter der
Gemeindeschlüsselmasse entsprechend den Ergebnissen des FiFo-Gutachtens vor,
die nach der flächendeckenden NKF-Umstellung im Jahre 2009 ohnehin erforderlich
waren. Die vom FiFo-Gutachter empfohlene Teilschlüsselmassenanpassung wird
dagegen ebenso wenig umgesetzt wie eine Berücksichtigung der gemeindlichen
Einnahmekraft durch fiktive Hebesätze und eine größenklassenabhängige
Differenzierung. Nachteilig für die Kreise und den kreisangehörigen Raum sind
nach wie vor die unzureichende Dotierung des Steuerverbundes und die damit
einhergehende einseitige Nichtumsetzung der für den kreisangehörigen Raum positiven
Ergebnisse des FiFo-Gutachtens. Der Gesetzentwurf hält außerdem am System der
Einwohnerveredelung fest, die einwohnerstarke Städte favorisiert, weil deren
reale Finanzauszahlungen als Bedarf anerkannt werden, während bei der
Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte
durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze negiert werden.
Entgegen der Auffassung der Landesregierung, wonach mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf eine bedarfsgerechte interkommunale Verteilung gewährleistet
wird, hat der vorliegende Gesetzentwurf das Ziel einer interkommunalen
Verteilungsgerechtigkeit bei weitem verfehlt. Dies wird auch an der Tatsache
deutlich, dass der avisierte Zuwachs an Finanzausgleichsmitteln von rd. 150
Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ausschließlich im kreisfreien Raum stattfindet.
Ergänzend wird auf die beigefügte gemeinsame detaillierte Stellungnahme von
Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zum Entwurf des GFG 2015 vom
02.10.2014 nebst Anschreiben vom 07.10.2014 Bezug genommen.
Bei den Schlüsselzuweisungen ergeben sich auf der Grundlage der ersten
Modellrechnung u. a. folgende Entwicklungen:
|
2014 EUR |
2015 EUR |
Rhein-Kreis Neuss |
33.352.109 |
25.939.426 |
Stadt Neuss |
0 |
0 |
Grevenbroich |
0 |
0 |
Dormagen |
11.558.054 |
11.258.513 |
Meerbusch |
0 |
0 |
Kaarst |
1.193.685 |
0 |
Korschenbroich |
2.363.071 |
0 |
Jüchen |
3.134.084 |
0 |
Rommerskirchen |
614.589 |
38.923 |
Stadt Düsseldorf |
0 |
0 |
Stadt Duisburg |
444.642.271 |
477.392.687 |
Stadt Essen |
426.444.006 |
445.494.453 |
Stadt Köln |
379.466.613 |
292.873.096 |
Stadt Dortmund |
493.658.271 |
496.375.389 |
Die mit den niedrigeren Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen
Gemeinden und Kreise einhergehenden Verluste müssen durch kommunale Steuern
kompensiert werden, um staatliche Aufgaben zu finanzieren. Nach Berechnung des
Landkreistages hätte alleine eine Teilschlüsselmassenanpassung, wie vom FiFo-Gutachten
gefordert, für den kreisangehörigen Raum bei gleichen Bedingungen einen Zuwachs
an Mitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 gegenüber dem vorliegenden
Regierungsentwurf von rd. 256 Mio. Euro bedeutet.
Dies würde in erheblichen Maße dazu führen, das Missverhältnis zwischen
Bevölkerungs- und Mittelverteilung zu verkleinern, das darin besteht, dass im
kreisangehörigen Raum 60 % aller Landeseinwohner leben, diese aber an der
GFG-Schlüsselmasse nur mit 46,5 % beteiligt werden.
b)
Finanzausgleich 2010 – 2015
Wie in den Vorjahren ist eine Aufstellung über die Schlüsselzuweisungen
an den Kreis und die kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Zeitraum 2010
bis 2015 auf der Basis der ersten Modellrechnung beigefügt. Enthalten ist
außerdem die Entwicklung der Steuerkraft sowie der Umlagegrundlagen für die
Kreisumlage und die Darstellung der Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage
unter Hinzurechnung der Beträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz.
c)
Solidaritätsumlage / Stärkungspakt
Im Land Nordrhein-Westfalen haben sich bislang insgesamt 59 Kommunen
dazu entschlossen, gegen das Stärkungspaktgesetz Verfassungsbeschwerde zu
erheben. Prüfungsmaßstab ist dabei das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie Artikel 106 Grundgesetz, der darauf abstellt, den
Kommunen die Finanzmittel zu erhalten, die ihnen nach Bundesrecht zustehen.
Für die Berechnung der Solidaritätsumlage 2015 ergeben sich auf der
Grundlage der 1. Modellrechnung des Landes folgende Zahlen:
|
2014 EUR |
2015 EUR |
Stadt Neuss |
735.339 |
1.736.794 |
Grevenbroich |
676.948 |
142.452 |
Dormagen |
0 |
0 |
Meerbusch |
1.161.005 |
729.091 |
Kaarst |
0 |
616.506 |
Korschenbroich |
0 |
0 |
Jüchen |
0 |
14.904 |
Rommerskirchen |
0 |
0 |
Gesamtsumme |
2.573.291 |
3.239.744 |
Damit sind erstmals auch Kaarst und Jüchen zahlungspflichtig.
Nach den Regularien des Stärkungspaktgesetzes werden im Jahr 2015 78 sogenannte besonders finanzstarke Städte
und Gemeinden zur Solidaritätsumlage herangezogen. Darüber hinaus wird die
Finanzausgleichsmasse im GFG 2015 wie auch im Vorjahr in Höhe von 115 Mio. Euro
insoweit belastet, als diese Finanzmittel nicht den Kommunen im Rahmen des
Finanzausgleichs zufließen, sondern vom Land unmittelbar für Zwecke des
Solidarfonds eingesetzt werden und damit der kommunalen Familie für laufende
Aufwendungen nicht zur Verfügung stehen.
Möglicherweise ergeben sich auf der Basis einer 2. Modellrechnung zum
GFG noch Veränderungen zur Anzahl der sogenannten finanzstarken Kommunen bzw.
zum Umfang der zu erbringenden Solidaritätsumlage.