Betreff
Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 / Finanzausgleich 2010 - 2015 / Solidaritätsumlage - Stärkungspakt
Vorlage
20/0264/XVI/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

a) Gemeindefinanzierungsgesetz 2015

 

Dem Landtag NRW liegt ein Entwurf der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 vor. Der Regierungsentwurf ist vorläufig und soll unmittelbar in Verbindung mit dem Landeshaushalt 2015 verabschiedet werden. Dies könnte spätestens am 18.12.2014 der Fall sein. Die erforderlichen Anhörungen im Landtag erfolgen im Monat Oktober dieses Jahres.

Die Landesregierung hat außerdem am 27.08.2014 auf der Grundlage des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 und nach den Einnahmeerwartungen des Landes auf der Basis der Mai-Steuerschätzung 2014 eine erste Modellrechnung veröffentlicht. Veränderungen bei den Steuer-Ist-Einnahmen des Landes im 4. Quartal des Referenzzeitraums (1. Juli bis 30. September 2014) können noch zu – möglicherweise erheblichen – Abweichungen im nachfolgend dargestellten Zahlentableau  führen.

Nach den Eckpunkten des Landes zum GFG 2015 (vgl. Anlage) bleiben Verbundgrundlagen und Verbundsatz unverändert wie im GFG 2014. Das heißt, der Forderung der kommunalen Verbände, den Verbundsatz von 23 % auf 28,5 % anzuheben, wird nicht gefolgt. Wie im Vorjahr ist auch in Höhe von 115 Mio. Euro eine Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz vorgesehen. Insgesamt beläuft sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse voraussichtlich auf 9,6 Mrd. Euro und erhöht sich gegenüber dem Steuerverbund 2014 um 1,56 %. Möglicherweise wird das Volumen der Finanzausgleichsmasse wegen der noch nicht feststehenden Steuer-Isteinnahmen des Landes im 4. Quartal der Referenzperiode noch nach unten korrigiert werden müssen, mit noch nicht absehbaren Konsequenzen auf die Zuweisungsbeträge.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die Forderung von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zur Umsetzung des vom Land selbst in Auftrag gegebenen FiFo-Gutachtens. Der Gesetzentwurf des Landes sieht lediglich die Umstellung der Datenbasis zur Berechnung der Verteilungsparameter der Gemeindeschlüsselmasse entsprechend den Ergebnissen des FiFo-Gutachtens vor, die nach der flächendeckenden NKF-Umstellung im Jahre 2009 ohnehin erforderlich waren. Die vom FiFo-Gutachter empfohlene Teilschlüsselmassenanpassung wird dagegen ebenso wenig umgesetzt wie eine Berücksichtigung der gemeindlichen Einnahmekraft durch fiktive Hebesätze und eine größenklassenabhängige Differenzierung. Nachteilig für die Kreise und den kreisangehörigen Raum sind nach wie vor die unzureichende Dotierung des Steuerverbundes und die damit einhergehende einseitige Nichtumsetzung der für den kreisangehörigen Raum positiven Ergebnisse des FiFo-Gutachtens. Der Gesetzentwurf hält außerdem am System der Einwohnerveredelung fest, die einwohnerstarke Städte favorisiert, weil deren reale Finanzauszahlungen als Bedarf anerkannt werden, während bei der Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze negiert werden. Entgegen der Auffassung der Landesregierung, wonach mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine bedarfsgerechte interkommunale Verteilung gewährleistet wird, hat der vorliegende Gesetzentwurf das Ziel einer interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit bei weitem verfehlt. Dies wird auch an der Tatsache deutlich, dass der avisierte Zuwachs an Finanzausgleichsmitteln von rd. 150 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ausschließlich im kreisfreien Raum stattfindet. Ergänzend wird auf die beigefügte gemeinsame detaillierte Stellungnahme von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zum Entwurf des GFG 2015 vom 02.10.2014 nebst Anschreiben vom 07.10.2014 Bezug genommen.

Bei den Schlüsselzuweisungen ergeben sich auf der Grundlage der ersten Modellrechnung u. a. folgende Entwicklungen:

 

 

2014

EUR

   2015

   EUR

Rhein-Kreis Neuss

33.352.109

25.939.426

Stadt Neuss

0

0

Grevenbroich

0

0

Dormagen

11.558.054

11.258.513

Meerbusch

0

0

Kaarst

1.193.685

0

Korschenbroich

2.363.071

0

Jüchen

3.134.084

0

Rommerskirchen

614.589

38.923

Stadt Düsseldorf

0

0

Stadt Duisburg

444.642.271

477.392.687

Stadt Essen

426.444.006

445.494.453

Stadt Köln

379.466.613

292.873.096

Stadt Dortmund

493.658.271

496.375.389

 

 

Die mit den niedrigeren Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden und Kreise einhergehenden Verluste müssen durch kommunale Steuern kompensiert werden, um staatliche Aufgaben zu finanzieren. Nach Berechnung des Landkreistages hätte alleine eine Teilschlüsselmassenanpassung, wie vom FiFo-Gutachten gefordert, für den kreisangehörigen Raum bei gleichen Bedingungen einen Zuwachs an Mitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 gegenüber dem vorliegenden Regierungsentwurf von rd. 256 Mio. Euro bedeutet.

Dies würde in erheblichen Maße dazu führen, das Missverhältnis zwischen Bevölkerungs- und Mittelverteilung zu verkleinern, das darin besteht, dass im kreisangehörigen Raum 60 % aller Landeseinwohner leben, diese aber an der GFG-Schlüsselmasse nur mit 46,5 % beteiligt werden.

 

 

b) Finanzausgleich 2010 – 2015

 

Wie in den Vorjahren ist eine Aufstellung über die Schlüsselzuweisungen an den Kreis und die kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Zeitraum 2010 bis 2015 auf der Basis der ersten Modellrechnung beigefügt. Enthalten ist außerdem die Entwicklung der Steuerkraft sowie der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage und die Darstellung der Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage unter Hinzurechnung der Beträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz.

 

 

c) Solidaritätsumlage / Stärkungspakt

 

Im Land Nordrhein-Westfalen haben sich bislang insgesamt 59 Kommunen dazu entschlossen, gegen das Stärkungspaktgesetz Verfassungsbeschwerde zu erheben. Prüfungsmaßstab ist dabei das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Artikel 106 Grundgesetz, der darauf abstellt, den Kommunen die Finanzmittel zu erhalten, die ihnen nach Bundesrecht zustehen.

Für die Berechnung der Solidaritätsumlage 2015 ergeben sich auf der Grundlage der 1. Modellrechnung des Landes folgende Zahlen:

 

 

2014

EUR

  2015

  EUR

Stadt Neuss

735.339

1.736.794

Grevenbroich

676.948

142.452

Dormagen

0

0

Meerbusch

1.161.005

729.091

Kaarst

0

616.506

Korschenbroich

0

0

Jüchen

0

14.904

Rommerskirchen

0

0

Gesamtsumme

2.573.291

3.239.744

 

Damit sind erstmals auch Kaarst und Jüchen zahlungspflichtig.

 

Nach den Regularien des Stärkungspaktgesetzes werden im Jahr 2015  78 sogenannte besonders finanzstarke Städte und Gemeinden zur Solidaritätsumlage herangezogen. Darüber hinaus wird die Finanzausgleichsmasse im GFG 2015 wie auch im Vorjahr in Höhe von 115 Mio. Euro insoweit belastet, als diese Finanzmittel nicht den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs zufließen, sondern vom Land unmittelbar für Zwecke des Solidarfonds eingesetzt werden und damit der kommunalen Familie für laufende Aufwendungen nicht zur Verfügung stehen.

 

Möglicherweise ergeben sich auf der Basis einer 2. Modellrechnung zum GFG noch Veränderungen zur Anzahl der sogenannten finanzstarken Kommunen bzw. zum Umfang der zu erbringenden Solidaritätsumlage.