Betreff
Haushalt 2015 des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage
20/0266/XVI/2014
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Haushalt des LVR 2015 wird – ggfs. in Form eines Doppelhaushaltes 2015/2016 – in der Sitzung des Landschaftsverbandes Rheinland am 21.11.2014 eingebracht. Vor diesem Hintergrund ist erst im 1. Quartal 2015 mit einer Verabschiedung des Haushaltes zu rechnen. Das Verfahren zur Herstellung des Benehmens gemäß § 23 Absatz 2 Landschaftsverbandsordnung über den festzusetzenden Umlagesatz der Landschaftsumlage wurde mit Schreiben vom 24.09.2014 eingeleitet.

In der mittelfristigen Finanzplanung hat der Landschaftsverband für das Haushaltsjahr 2015 einen Umlagesatz von 16,7 v. H. und für 2016 von 16,75 v. H. zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der mit der ersten Modellrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 zugrunde zu legenden Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage ergibt sich daraus für 2015 eine vom Rhein-Kreis Neuss zu tragende Landschaftsumlage in Höhe von 102.161.520 €. Der Landschaftsverband beabsichtigt, einen Doppelhaushalt zu verabschieden.

 

Die Entwicklung der Landschaftsumlage seit 2011 stellt sich insgesamt wie folgt da:

 

2011                                                       83.335.847 €

2012                                                       94.016.923 €

2013                                                       91.217.490 €

2014                                                       96.015.583 € + Bedarfsumalge ELAG  742.398 €

2015                                                     102.161.520 €

 

Innerhalb von 5 Jahren ist damit die Zahllast aus der Landschaftsumlage um nahezu 19 Mio. € gestiegen.