- Sachstandsbericht -
Sachverhalt:
Die geplante Straßenbaumaßnahme wurde zuletzt im Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss am 19.02.2014 thematisiert.
Die Neuführung der K 37n dient zur leistungsfähigen Erschließung des
geplanten Gewerbegebietes Kaarster Kreuz verbunden mit der Verlagerung des
heutigen IKEA - Einrichtungshauses. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Kaarst
im Jahr 2009 dem Kreis gegenüber verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für
die K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 zu schaffen sowie den erforderlichen
Grunderwerb für den Straßenbau uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Der
Bebauungsplan Nr. 93 K 37n – Büttgen – hat Rechtskraft erlangt und dient zur
planungsrechtlichen Sicherung des Straßenneubaus. Alle für den Straßenbau
erforderlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Kaarst und
stehen uneingeschränkt zur Verfügung.
Das Kreistiefbauamt hat darauf aufbauend die Ausführungsplanung sowie
die Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen einschließlich der
Leistungsverzeichnisse für das gesamte Straßenbauprojekt erstellt. Die
Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand 15,0 Mio. €. Die ursprüngliche
Förderung des Landes NRW nach dem Entflechtungsgesetz sah wie folgt aus:
Ø Zuschuss (60%) 9,0 Mio. €
Ø Kreisanteil (40%) 6,0 Mio. €
Die alternative Finanzierung — durch Ausfall der Landesförderung — sieht eine Aufteilung des Fehlbetrages in Höhe von 9,0 Mio. € auf die Beteiligten Kreis, Stadt und IKEA zu jeweils 3,0 Mio. € vor.
Die endgültige Kostenaufteilung sieht nunmehr wie folgt aus:
Ø Kreis (60%) 9,0 Mio. €
Ø Stadt Kaarst (20%) 3,0 Mio. €
Ø IKEA (20%) 3,0 Mio. €
Die Projektfinanzierung wurde im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Kaarst, der IKEA Verwaltungs-GmbH und dem Rhein-Kreis Neuss festgeschrieben, um den Fortgang des Projektes Gewerbegebiet Kaarster Kreuz zu sichern.
Als weiterer Schritt wurde dann Anfang Oktober 2014 ein Erschließungsvertrag zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der IKEA Verwaltungs-GmbH abgeschlossen, in dem die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen geregelt ist.
Die Ausschreibungen für den Straßenbau, die Entwässerungsanlagen und die Entwässerungsbauwerke sowie die Lichtsignalanlagen sind abgeschlossen respektive submitiert und gewertet, so dass in Kürze die ersten Aufträge vergeben werden. Der Baubeginn für die vorgenannten Gewerke erfolgt dann umgehend. Es ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass im November 2014 die ersten Bauaktivitäten vor Ort zu sehen seien werden.
Die Ausschreibung für das Brückenbauwerk über die Regiobahn, den Nordkanal und die
L 390 (sogenannte Ohrenbrücke) sowie für die umfangreiche wegweisende Beschilderung laufen derzeit auf Hochtouren. Die Submission und Wertung der Angebote sind für November / Dezember 2014 eingeplant, so dass die Auftragsvergabe für Anfang 2015 terminiert ist. Der Baubeginn für das Brückenbauwerk erfolgt dann im Anschluss, voraussichtlich im März / April 2015, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen.
Die Gesamtbauzeit beträgt 18 bis 20 Monate, so dass mit der Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der K 37n im Sommer 2016 gerechnet werden kann.