Betreff
Förderung von Bildungsmaßnahmen des Berufsförderungszentrums Schlicherum und des Kolping-Bildungswerks
Vorlage
40/0288/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss beauftragt den Landrat, die vorgeschlagene Bildungsmaßnahmen des Berufsförderungszentrums Schlicherum und des Kolping-Bildungswerks mit jeweils bis zu 10.000 € zu fördern.


Sachverhalt:

Das Berufsförderungszentrum Schlicherum bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Werkstattjahr 2014/2015 die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Das Werkstattjahr ist eine Fördermaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen für Jugendliche, die noch nicht ausbildungsreif sind. Zur Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung sollen die Jugendlichen im Werkstattjahr zusätzlichen Unterricht erhalten, dessen Kosten nicht über die Förderung des Werkstattjahres durch das Land abgerechnet werden können. Das Berufsförderungszentrum Schlicherum bittet daher um einen Zuschuss des Rhein-Kreises Neuss in Höhe von 10.000 € (Anlage 1).

 

Neben dem Berufsförderungszentrum Schlicherum bietet auch das Kolping-Bildungswerk den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an seinen berufsvorbereitenden Maßnahmen die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Der vorbereitende Unterricht kann nicht über die Förderung der berufsvorbereitenden Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit abgerechnet werden. Das Kolping-Bildungswerk bittet daher ebenfalls um einen Zuschuss des Rhein-Kreises Neuss in Höhe von 10.000 € (Anlage 2).

 

In den Vorjahren wurden bereits ähnliche Maßnahmen gefördert.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Fördermaßnahmen stehen zur Verfügung (Produkt 030 242 010, Sachkonto 52810050).