Betreff
Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft
Berichtszeitraum Oktober/November 2014
Vorlage
61/0317/XVI/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Oktober/November 2014 zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

  1. Energiewirtschaft

 

1.1        Gleichstromverbindung Ultranet

 

Am 23.10.2014 fand in Hürth ein Informationstermin für Träger öffentlicher Belange zur geplanten Gleichstromverbindung „Ultranet“ statt. Die geplante Stromleitung Ultranet ist ein Gemeinschaftsprojekt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW. Die Ausführung in Hochspannungsgleichstromübertragungstechnik (HGÜ) soll die Übertragungskapazität zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erhöhen. Die insgesamt ca. 340 km lange Leitung wird zum Großteil als Hybridleitung (Gleichstrom- und Wechselstrom auf einem Mast) realisiert werden. Der Rhein-Kreis Neuss ist auf dem Teilstück Osterath bis Rommerskirchen betroffen. Der Großteil der bestehenden Maste kann hierzu genutzt werden. Im Vorfeld des anstehenden Genehmigungsverfahrens hat die Firma Amprion die betroffenen Gemeinden, Kreise und Verbände zu einer Informationsveranstaltung nach Hürth eingeladen. Die Genehmigung erfolgt in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. In einem ersten Schritt wird im Rahmen der Bundesfachplanung ein verbindlicher raumverträglicher Trassenkorridor von 1 km Breite festgelegt. Im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren steht der konkrete Verlauf der Trasse im Mittelpunkt. Hier wird die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Vorhabens erteilt. Für den Trassenabschnitt Osterath bis Rommerskirchen beabsichtigt die Firma Amprion Mitte 2015 den Antrag auf Bundesfachplanung zu stellen.

 

 

 

Braunkohlenplanung

 

  1. Aktuelle Termine

 

    1. Sitzung des Braunkohlenausschusses

 

Am 24.10.2014 fand bei der Bezirksregierung in Köln die 149. Sitzung des Braunkohlenausschusses statt. Für den Rhein-Kreis Neuss war insbesondere die Beschlussfassung über die Beauftragung der Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung eines Braunkohlenplanvorentwurfs für die Rheinwassertransportleitung von Bedeutung.

Die Rheinwassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf muss raumordnerisch gesichert werden. Die zwischenzeitlich durchgeführte Umweltprüfung kommt zu dem Gesamtergebnis, daß im weiteren Verfahren der nördliche Trassenkorridor mit einer Entnahmestelle zwischen Piwipp und den Bayer-Sportanlagen zugrunde gelegt werden sollte. Zur Sitzung des Braunkohlenausschusses hat die Stadt Dormagen zwei Alternativtrassen vorgeschlagen (Querung des Chemparkgeländes bzw. Verlauf entlang der Europastraße). Der Braunkohlenausschuss hat beschlossen, diese Alternativtrassen ergänzend zu prüfen, bevor die Umweltprüfung insgesamt bewertet wird und über die Beauftragung zur Erstellung eines Braunkohlenplanvorentwurfs entschieden werden soll.

 

    1. Auftaktveranstaltung für die Erarbeitung einer neuen Leitentscheidung zur Zukunft der Rheinischen Braunkohlenreviers – weiteres Verfahren zu Garzweiler II – am 30.10.2014

 

Am 30.10.2014 fand in Jülich die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier statt. Mit dieser Leitentscheidung will die Landesregierung ein langfristiges Konzept für den Braunkohlenabbau im Rheinischen Revier nach 2030 entwickeln.

 

Hauptziel der Leitentscheidung ist es, den 1.400 Bewohnern der Ortslage Holzweiler, der Siedlung Dackweiler und dem Hauerhof eine Umsiedlung zu ersparen.

 

Mit der Veranstaltung in Jülich informierte die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen über die Erarbeitungsschritte und den beabsichtigten Zeitplan für die Erarbeitung der neuen Leitenscheidung.

Unmittelbar nach der Auftaktveranstaltung wird die Landesregierung vorhandene Studien zur Bedeutung der Braunkohle zu einer sogenannten „Metastudie“ zusammenfassen. Parallel wird sie Expertengespräche mit Vertretern der Region, dem Unternehmen RWE, Fachbehörden und den Gewerkschaften führen. Im März 2015 soll ein erster Entwurf für eine Leitentscheidung vorliegen, der anschließend in ein offizielles Beteiligungsverfahren gehen wird. Die dort geäußerten Bedenken und Anregungen werden von der Staatskanzlei ausgewertet und in einen Beschlussvorschlag für die Landesregierung einfließen. Die Landesregierung beabsichtigt, die Leitentscheidung im Herbst 2015 zu beschließen.

 

An das Verfahren zur Erarbeitung der Leitentscheidung wird sich dann das offizielle Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes Garzweiler II anschließen. Hier werden die konkreten Festlegungen für die veränderte Abbaugrenze, den veränderten Restsee, veränderte Verkehrsbeziehungen etc. getroffen. Im Anschluss hieran sind die von der veränderten Leitenscheidung betroffenen Betriebspläne und Sonderbetriebspläne in den bergrechtlichen Fachverfahren zu ändern.

Aus Sicht des Rhein-Kreises Neuss ist das Vorgehen der Landesregierung kritisch zu sehen, da diese einerseits eine objektive Prüfung des Sachverhalts zugesichert hat, andererseits das Hauptziel ausgibt, keine Umsiedlungen der Ortslagen Holzweiler, Dackweiler und Hauerhof mehr durchzuführen. Damit wird ein mögliches Ergebnis bereits vorweg genommen. Weiterhin muss durch die Erarbeitung einer neuen Leitentscheidung zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers sichergestellt werden, dass auch zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, sowohl im Hinblick auf die Verstromung als auch bei der Nutzung der Braunkohle für weitere Zwecke (z. B. in der Chemieindustrie).

 

 

 

  1. Betriebsplanungen

 

    1. Zulassung Sonderbetriebsplan O 2013/16

Tagebau Garzweiler – Bau der südlichen Tagebaurandleitung zwischen dem Bandsammelpunkt Tagebau Garzweiler und der Ortschaft Holzweiler

 

Mit Bescheid vom 21.08.2014 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Sonderbetriebsplan O 2013/16 zugelassen. Der Zulassungsbescheid wurde dem Rhein-Kreis Neuss mit Datum vom 10.10.2014 übersandt. Die Zulassung erstreckt sich auf den Bau der südlichen Tagebaurandleitung zwischen dem Bandsammelpunkt Tagebau Garzweiler und der Ortschaft Holzweiler. Die geplante Tagebaurandleitung am Südrand des Tagebaus Garzweiler dient in Zusammenhang mit der ebenfalls in Planung befindlichen Leitung Holzweiler – Keyenberg als Ersatz für den Wegfall der Borschemicher Transportleitung DN 1.000 (parallel zur BAB 61) im Jahr 2017/18. Mit der Erstellung der Leitung soll die ordnungsgemäße Ableitung des Sümpfungswasser für die kommenden Jahre sichergestellt werden (s. Bericht zur Braunkohlenplanung und Energiewirtschaft Februar/März 2014).

 

 

 

  1. Sonstiges

 

. / .