Betreff
Erstes Pflegestärkungsgesetz
Vorlage
50/0327/XVI/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Ausgehend vom Regierungsentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG) hat der Deutsche Bundestag am 17.10.2014 das nun „Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und weitere Vorschriften – Erstes Pflegestärkungsgesetz“ genannte Gesetz beschlossen.

 

Das Gesetz sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung vor und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Besonders Menschen in der sog. Pflegestufe 0 ( Demenzkranke ) haben erstmals einen Anspruch auf teilstationäre Tages- / Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Zuschlag für Mitglieder von ambulant betreuten Wohngruppen sowie auf die Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen.

 

In der beigefügten Unterlage des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Neuerungen im Einzelnen dargestellt. Die Verwaltung wird in der Sitzung hierzu nochmals vortragen.