Betreff
Ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber
Vorlage
50/0328/XVI/2014
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Aufgrund des Anstiegs der zugewiesenen und aufzunehmenden ausländischen Flüchtlinge ist in den letzten Monaten auf allen Ebenen über die aktuellen Entwicklungen und Perspektiven der Flüchtlingspolitik gesprochen worden. Die Lage wird mit den 1990er-Jahren verglichen, als überall in Deutschland Notunterkünfte gebaut werden mussten, um Asylbewerber unterzubringen.

Die gesetzlichen Zuständigkeiten verpflichten die Städte und Gemeinden zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Hierdurch entstehen auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss enorme finanzielle und qualitative Herausforderungen.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird mit den nachstehenden Ausführungen über die Situation informiert.

 

1. Personenkreis

Unter ausländischen Flüchtlingen versteht man diejenigen Personen, die – im Gegensatz zu den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern - nach der Zuwanderung ins Bundesgebiet zunächst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zu den ausländischen Flüchtlingen gehören vor allem die Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Auch die durch das Kompetenzzentrum für Integration verteilten Kontingentflüchtlinge zählen zu den ausländischen Flüchtlingen. Weitere Personengruppen sind Bürgerkriegsflüchtlinge und sonstigen Aufnahmegruppen, denen aus humanitären Gründen eine Einreise und Aufnahme in der Bundesrepublik gewährt wird (z.B. verfolgte Minderheiten).

 

2. Aufnahmepflicht

Die Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ergibt sich aus §§ 23 ff des Aufenthaltsgesetzes des Bundes (AufenthG) sowie durch das Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG).

Nach dem FlüAG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Zuweisungsschlüssel.

Von den Städten und Gemeinden sind in ausreichender Zahl Unterkünfte für neu zugewiesene Flüchtlinge bereitzuhalten bzw. zu unterhalten. Für die Aufnahme und Unterbringung erhalten die Städte und Gemeinden eine pauschalierte Landeszuweisung nach dem FlüAG für zugewiesene ausländische Flüchtlinge und nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIG) eine Integrationspauschale für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Personen mit Dauerbleiberecht (§ 11 TIG). Sozialleistungen an die ausländischen Flüchtlinge (Asylbewerber) werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu Lasten der Städte und Gemeinden gewährt.

 

3. Erstaufnahme

Das Land NRW unterhielt in Unna-Massen eine Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge, die zuständig war für die Aufnahme, Betreuung und Weiterleitung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und anderen Zuwanderern mit einem Dauerbleiberecht in Deutschland. Am 1. Januar 2008 wurde die Landesstelle als „Kompetenzzentrum für Integration“ in die Bezirksregierung Arnsberg eingegliedert und mit Wirkung zum 30.06.2009 wurde die „Erstaufnahmeeinrichtung in Unna-Massen geschlossen. Das Land NRW hat zu diesem Zeitpunkt mehrere kleinere „Erstaufnahmeinrichtungen“ in Dortmund und Bielefeld eröffnet. Die dem Land NRW zugewiesenen Flüchtlinge werden zunächst in diesen „Erstaufnahmeeinrichtungen“ des Landes NRW in Dortmund und Bielefeld und zur Zeit u.a. auch in Neuss untergebracht zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund.

Diese „Erstaufnahmeeinrichtung ehem. St. Alexius-Krankenhaus Neuss“ wird auch betreut durch die Stadt Dortmund über die Organisation European Homecare, die im Auftrag des Landes in Neuss und anderen Landeseinrichtungen Organisation und Betreuung übernimmt.
Nach einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer in der „Erstaufnahmeeinrichtung St. Alexius Neuss“ werden die ausländischen Flüchtlinge nach dem eingangs zitierten Zuweisungsschlüssel landesweit auf die Kommunen in NRW verteilt.

 

4. aktuell aufgenommene Asylbewerber im Rhein-Kreis Neuss

Zum Stand 14.10.2014 haben die aufnahmepflichtigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden folgende Zahlen gemeldet:

Anlage zum Bericht vom 14.10.2014

 

Asyl-
antrag-
steller



§ 2 Nr. 1
FlüAG

Asylfolge-antrag-
steller



§2 Nr. 1a
FlüAG

Aufenthalts
erlaubnis
nach § 24
AufenthG


§ 2 Nr. 2
FlüAG

Aufenthalts-
erlaubnis
nach § 23 Abs. 1 AufenthG

§ 2 Nr. 3
FlüAG

unerlaubt
eingereiste
Ausländer
nach § 15
AufenthG

§ 2 Nr. 4
FlüAG

Dormagen

120

9

0

0

0

Grevenbroich

141

9

0

0

0

Jüchen

37

3

0

0

1

Kaarst

74

37

0

0

0

Korschenbroich

67

13

0

0

0

Meerbusch

123

17

0

0

0

Neuss

174

16

0

8

2

Rommerskirchen

29

5

0

0

0

gesamt

765

109

0

8

3

 

 

5. Herkunftsländer der Asylbewerber und Entwicklung der Asylzugangszahlen

Hierzu besteht eine monatlich aktualisierte Statistik des BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Mit 4.929 Erstanträgen war Syrien Hauptherkunftsland im Monat Oktober, gefolgt von Serbien (1.962 Erstanträge) und Eritrea (1.451 Erstanträge). Insgesamt wurden im laufenden Jahr 135.634 Asylerstanträge gestellt. Im Monat Oktober nahm das Bundesamt 18.415 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es 12.940 Erstanträge, was einen Zuwachs von 42,3 Prozent bedeutet.

Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Oktober gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 23,9 Prozent auf 2.864 Folgeanträge. Damit gingen im vergangenen Monat insgesamt 21.279 Asylanträge beim Bundesamt ein.

Im bisherigen Berichtsjahr 2014 wurden insgesamt 158.080 Asylanträge vom Bundesamt entgegen genommen. Davon waren 135.634 Erstanträge und 22.446 Folgeanträge. Dies stellt gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum eine Steigerung von 55,1 Prozent bzw. 66,3 Prozent dar.

Die Oktober-Ausgabe der Statistik ist beigefügt.

 

6. Aufwendungen der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss

Amtliche Statistik nach IT NRW, Zahlen sind nicht gemeindescharf verfügbar.

 

 

Ausgaben

 

 

Jahr

Insgesamt

davon für

Leistungen in besonderen Fällen

Grund-leistungen

Leistungen bei Krankheit, Schwanger-schaft und Geburt

Arbeits-gelegen-heiten

sonstige

Leistungen

2009

3.684.925 €

1.030.781 €

1.358.002 €

1.216.660 €

8.150 €

71.332 €

2010

3.685.493 €

1.048.862 €

1.721.515 €

831.693 €

10.257 €

73.166 €

2011

4.412.303 €

1.021.927 €

2.192.166 €

1.141.520 €

9.973 €

46.717 €

2012

4.859.164 €

1.022.545 €

2.780.539 €

1.002.880 €

8.712 €

44.488 €

2013

6.437.908 €

992.316 €

4.128.098 €

1.257.277 €

7.170 €

53.047 €

 

 

Einnahmen

reine Ausgaben

 

Jahr

Zusammen

je 1.000 Einwohner

Anteil an den

Ausgaben

2009

184.229 €

3.500.696 €

7.899 €

95,0%

2010

122.393 €

3.563.100 €

8.032 €

96,7%

2011

152.336 €

4.259.967 €

9.603 €

96,5%

2012

194.978 €

4.664.186 €

10.514 €

96,0%

2013

240.363 €

6.197.545 €

14.088 €

96,3%

 

7. Gesundheitsfürsorge für Asylbewerber

Die Gesundheitsfürsorge in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Neuss übernehmen schwerpunktmäßig zwei niedergelassene Ärzte und ein weiterer Arzt aus dem Kreis Heinsberg.

Ansonsten erhalten ausländische Flüchtlinge Krankenhilfe über das Asylbewerberleistungsgesetz. Die örtlichen Sozialämter stellen hierfür Berechtigungsscheine aus.