Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Aufgrund des Anstiegs der zugewiesenen und aufzunehmenden ausländischen Flüchtlinge ist in den letzten Monaten auf allen Ebenen über die aktuellen Entwicklungen und Perspektiven der Flüchtlingspolitik gesprochen worden. Die Lage wird mit den 1990er-Jahren verglichen, als überall in Deutschland Notunterkünfte gebaut werden mussten, um Asylbewerber unterzubringen.
Die gesetzlichen Zuständigkeiten verpflichten die Städte und Gemeinden zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Hierdurch entstehen auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss enorme finanzielle und qualitative Herausforderungen.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird mit den nachstehenden Ausführungen über die Situation informiert.
1. Personenkreis
Unter
ausländischen Flüchtlingen versteht man diejenigen Personen, die – im Gegensatz
zu den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern - nach der Zuwanderung ins
Bundesgebiet zunächst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zu den
ausländischen Flüchtlingen gehören vor allem die Asylbewerberinnen und
Asylbewerber. Auch die durch das Kompetenzzentrum für Integration verteilten
Kontingentflüchtlinge zählen zu den ausländischen Flüchtlingen. Weitere
Personengruppen sind Bürgerkriegsflüchtlinge und sonstigen Aufnahmegruppen,
denen aus humanitären Gründen eine Einreise und Aufnahme in der Bundesrepublik
gewährt wird (z.B. verfolgte Minderheiten).
2. Aufnahmepflicht
Die
Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
ergibt sich aus §§ 23 ff des Aufenthaltsgesetzes des Bundes (AufenthG) sowie
durch das Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG).
Nach
dem FlüAG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen
ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Zuweisung von ausländischen
Flüchtlingen erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem
festgelegten Zuweisungsschlüssel.
Von
den Städten und Gemeinden sind in ausreichender Zahl Unterkünfte für neu
zugewiesene Flüchtlinge bereitzuhalten bzw. zu unterhalten. Für die Aufnahme und Unterbringung erhalten die Städte und
Gemeinden eine pauschalierte Landeszuweisung nach dem FlüAG für zugewiesene
ausländische Flüchtlinge und nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIG)
eine Integrationspauschale für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge
und andere Personen mit Dauerbleiberecht (§ 11 TIG). Sozialleistungen an
die ausländischen Flüchtlinge (Asylbewerber) werden nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu Lasten der Städte und Gemeinden gewährt.
3. Erstaufnahme
Das Land NRW unterhielt in
Unna-Massen eine Landesstelle für
Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge, die zuständig war
für die Aufnahme, Betreuung und Weiterleitung von Spätaussiedlern, jüdischen
Emigranten
und anderen Zuwanderern
mit einem Dauerbleiberecht in Deutschland. Am 1. Januar 2008
wurde die Landesstelle als „Kompetenzzentrum
für Integration“ in die Bezirksregierung Arnsberg
eingegliedert und mit Wirkung zum 30.06.2009 wurde die „Erstaufnahmeeinrichtung
in Unna-Massen geschlossen. Das Land NRW hat zu diesem Zeitpunkt mehrere
kleinere „Erstaufnahmeinrichtungen“ in Dortmund und Bielefeld eröffnet. Die dem Land NRW
zugewiesenen Flüchtlinge werden zunächst in diesen „Erstaufnahmeeinrichtungen“
des Landes NRW in Dortmund und Bielefeld und zur Zeit u.a. auch in Neuss
untergebracht zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund.
Diese
„Erstaufnahmeeinrichtung ehem. St. Alexius-Krankenhaus Neuss“ wird auch betreut
durch die Stadt Dortmund über die Organisation European Homecare, die im
Auftrag des Landes in Neuss und anderen Landeseinrichtungen Organisation und
Betreuung übernimmt.
Nach einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer in der „Erstaufnahmeeinrichtung St. Alexius Neuss“
werden die ausländischen Flüchtlinge nach dem eingangs zitierten
Zuweisungsschlüssel landesweit auf die Kommunen in NRW verteilt.
4. aktuell aufgenommene Asylbewerber
im Rhein-Kreis Neuss
Zum Stand 14.10.2014 haben die aufnahmepflichtigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden folgende Zahlen gemeldet:
Anlage zum
Bericht vom 14.10.2014
|
Asyl- |
Asylfolge-antrag- |
Aufenthalts |
Aufenthalts- |
unerlaubt |
Dormagen |
120 |
9 |
0 |
0 |
0 |
Grevenbroich |
141 |
9 |
0 |
0 |
0 |
Jüchen |
37 |
3 |
0 |
0 |
1 |
Kaarst |
74 |
37 |
0 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
67 |
13 |
0 |
0 |
0 |
Meerbusch |
123 |
17 |
0 |
0 |
0 |
Neuss |
174 |
16 |
0 |
8 |
2 |
Rommerskirchen |
29 |
5 |
0 |
0 |
0 |
gesamt |
765 |
109 |
0 |
8 |
3 |
5.
Herkunftsländer der Asylbewerber und Entwicklung der Asylzugangszahlen
Hierzu besteht eine monatlich
aktualisierte Statistik des BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Mit
4.929 Erstanträgen war Syrien Hauptherkunftsland im Monat Oktober, gefolgt von
Serbien (1.962 Erstanträge) und Eritrea (1.451 Erstanträge). Insgesamt wurden
im laufenden Jahr 135.634 Asylerstanträge gestellt. Im Monat Oktober nahm das
Bundesamt 18.415 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichsmonat des Vorjahres
waren es 12.940 Erstanträge, was einen Zuwachs von 42,3 Prozent bedeutet.
Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Oktober gegenüber
dem vergleichbaren Vorjahreswert um 23,9 Prozent auf 2.864 Folgeanträge. Damit
gingen im vergangenen Monat insgesamt 21.279 Asylanträge beim Bundesamt ein.
Im bisherigen Berichtsjahr 2014 wurden insgesamt 158.080 Asylanträge
vom Bundesamt entgegen genommen. Davon waren 135.634 Erstanträge und 22.446
Folgeanträge. Dies stellt gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum eine
Steigerung von 55,1 Prozent bzw. 66,3 Prozent dar.
Die Oktober-Ausgabe der Statistik ist beigefügt.
6.
Aufwendungen der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss
Amtliche Statistik nach IT NRW, Zahlen sind nicht gemeindescharf verfügbar.
|
Ausgaben |
|||||
Jahr |
Insgesamt |
davon für |
||||
Leistungen in besonderen Fällen |
Grund-leistungen |
Leistungen bei Krankheit, Schwanger-schaft und Geburt |
Arbeits-gelegen-heiten |
sonstige Leistungen |
||
2009 |
3.684.925 € |
1.030.781 € |
1.358.002 € |
1.216.660 € |
8.150 € |
71.332 € |
2010 |
3.685.493 € |
1.048.862 € |
1.721.515 € |
831.693 € |
10.257 € |
73.166 € |
2011 |
4.412.303 € |
1.021.927 € |
2.192.166 € |
1.141.520 € |
9.973 € |
46.717 € |
2012 |
4.859.164 € |
1.022.545 € |
2.780.539 € |
1.002.880 € |
8.712 € |
44.488 € |
2013 |
6.437.908 € |
992.316 € |
4.128.098 € |
1.257.277 € |
7.170 € |
53.047 € |
|
Einnahmen |
reine Ausgaben |
||
Jahr |
Zusammen |
je 1.000 Einwohner |
Anteil an den Ausgaben |
|
2009 |
184.229 € |
3.500.696 € |
7.899 € |
95,0% |
2010 |
122.393 € |
3.563.100 € |
8.032 € |
96,7% |
2011 |
152.336 € |
4.259.967 € |
9.603 € |
96,5% |
2012 |
194.978 € |
4.664.186 € |
10.514 € |
96,0% |
2013 |
240.363 € |
6.197.545 € |
14.088 € |
96,3% |
7. Gesundheitsfürsorge für Asylbewerber
Die
Gesundheitsfürsorge in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Neuss
übernehmen schwerpunktmäßig zwei niedergelassene Ärzte und ein weiterer Arzt
aus dem Kreis Heinsberg.
Ansonsten
erhalten ausländische Flüchtlinge Krankenhilfe über das
Asylbewerberleistungsgesetz. Die örtlichen Sozialämter stellen hierfür
Berechtigungsscheine aus.