Sachverhalt:
Im
Februar 2014 wurden durch den Landesbetrieb Wald und Holz zahlreiche Bäume im
Böschungsbereich des Nordkanales markiert, die aus Gründen der
Verkehrssicherung gefällt oder an denen Pflegearbeiten durchgeführt werden
sollen.
Am
06.03.2014 fand ein Informationsgespräch über die vorgesehenen Maßnahmen
zwischen Bezirksregierung, Landesbetrieb Wald und Holz und Unterer
Landschaftsbehörde statt. Dabei wurde insbesondere über den Maßnahmenumfang
diskutiert. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurde ausgeführt, dass die
Maßnahmen auf das zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht unbedingt
Notwendige beschränkt, Kahlschläge vermieden, zeitnahe Ersatzpflanzungen
erfolgen und bei den Arbeiten auch der Artenschutz berücksichtigt werden
sollte. Eine entsprechende Prüfung wurde zugesichert.
Aufgrund
der Lage der Standorte im innerstädtischen Bereich bzw in Waldgebieten bestehen
für die Untere Landschaftsbehörde keine eigenständigen Regelungskompetenzen.
Die Zulässigkeit der Maßnahmen orientiert sich an der Verkehrssicherungspflicht
und der guten forstwirtschaftlichen Praxis.
Mit
Schreiben vom 31.10.2014 hat die Bezirksregierung den Rhein-Kreis Neuss über
die geplanten Baumpflegearbeiten informiert. Der Umfang der Pflegemaßnahmen
wurde dabei mit ca. 800 Bäumen angegeben. Die Thematik wurde daraufhin mit der
Bezirksregierung erörtert. Von dort wurde ausgeführt, dass die vorgesehenen
Pflegearbeiten zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht notwendig seien und
sich Bezirksregierung und Landesbetrieb Wald und Holz die Entscheidung über die
Maßnahmen nicht einfach gemacht hätten.
Um
die Maßnahmen vor Ort Politik, Verwaltung und interessierter Bevölkerung näher
zu erläutern, wurde für Freitag, 14.11.2014, 12.00 Uhr, ein gemeinsamer
Ortstermin angeboten. Treffpunkt ist der „Parkplatz am großen See“ direkt an
der Neersener Straße.
Zur Thematik ging am 10.11.2014 das anliegende Schreiben von Bündnis 90/Die Grünen ein. Die darin aufgeworfenen Fragen werden durch die obigen Ausführungen beantwortet.