Betreff
Sachstandsbericht Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in NRW / Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
68/481/2008
Aktenzeichen
68.1
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten der WRRL im Dezember 2000 wurden in Europa einheitliche Ziele zum Gewässerschutz auf hohem Niveau festgelegt. Dies bedeutet, dass sich bis zum Jahr 2015 alle Gewässer in einem „guten Zustand“ befinden sollen. Bei Oberflächengewässern ist der „ökologische“ und der „chemische“ Zustand und bei Grundwasser der „chemische“ und „mengenmäßige“ Zustand von Belang.

Ende des ersten Halbjahres 2008 wurden im Rahmen sogenannter „Runder Tische“ unter Leitung der jeweiligen Geschäftsstellen bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf in enger Zusammenarbeit mit der Fachöffentlichkeit Maßnahmenplanentwürfe zu den einzelnen Planungseinheiten aufgestellt.

Die mit der Fachöffentlichkeit erarbeiteten Rahmenbedingungen wurden für die Planungseinheiten in Wasserkörpersteckbriefe eingetragen. Diese liegen aktuell im Entwurf vor. Für den Rhein-Kreis Neuss sind dies:

 

PE_RHE_1200  linke Rheinzuflüsse

 

Jüchener Bach, Nordkanal, Obererft, Erftkanal, Kommerbach, Kelzenberger Bach, Meerscher Mühlenbach, Stingesbach, Die Burs Bach

PE_RHE_1500  Hauptgewässer Rhein

PE_RHE_1400  Rheinzuläufe

Pletschbach

PE_NIE_1100  Obere Niers

Trietbach, Herzbroicher Graben

PE_ERF_1000  Erftunterlauf

Gillbach, Norfbach, Stommelner Bach, Flothgraben

PE_ERF_1100  Bördengewässer

Elsbach

 

 

Zur wichtigsten Planungseinheit im Rhein-Kreis Neuss, dem Erftunterlauf, wird der Erftverband in der Sitzung über das Maßnahmenprogramm und über den Kooperationsvertrag, den der Erftverband mit dem Land NRW zur Umgestaltung der Unteren Erft unterzeichnet hat, aktuell berichten.

 

Ab dem 22.12.2008 bis zum 22.06.2009 liegen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Wasserkörpersteckbriefe für Jedermann zur Einsichtnahme im MUNLV, bei der Bezirksregierung Köln und Düsseldorf sowie bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss aus. Alle Unterlagen, detaillierte Karten zu den Gewässern im Rhein-Kreis Neuss findet man ab 22.12.2008 auch im Internet unter www.erft.nrw.de und www.umwelt.nrw.de.

 

Mit dieser umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist sichergestellt, dass sich neben den Trägern öffentlicher Belange auch jede Bürgerin oder Bürger, Anwohnerin oder Anwohner unmittelbar in diesen Beteiligungsprozess mit Anregungen und Stellungnahmen einbringen kann. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen und der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Interessengruppen werden die Bewirtschaftungsplanentwürfe anschließend bis zum 22.12.2009 überarbeitet. Nach anschließender Feststellung sind sie für die Behörden verbindlich.

 

Was ist ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm?

 

Ein Bewirtschaftungsplan stellt für alle größeren Bäche, Flüsse, Seen und das Grundwasser dar, wo, wann und in welchem Umfang in den nächsten sechs Jahren Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes durchgeführt werden sollen. Er belegt auch, wo grundsätzlich Verbesserungen notwendig wären, aber nicht möglich sind.

Ein Maßnahmenprogramm enthält eine Liste von grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen. Ergänzende Maßnahmen sind beispielsweise freiwillige Vereinbarungen und Kooperationen.

Es gibt folgende Ebenen von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm:

Auf der obersten Darstellungsebene erfolgt ein Bericht an die EU-Kommission mit einer zusammenfassenden Darstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms. Diese Darstellungsebene beinhaltet das Flussgebiet Rhein mit dem Bearbeitungsgebiet Niederrhein.

Auf der darunter befindlichen Landesebene erfolgt eine konkrete Beschreibung von Planungsergebnissen und Handlungsschwerpunkten des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.

Die unterste Ebene bildet die Umsetzungsplanung. Sie beinhaltet die konkrete Maßnahmenplanung auf regionaler Ebene.

 

Termine

Zwei landesweite Erörterungsgespräche mit den Kommunen zu den wesentlichen Eckpunkten der Entwürfe der Bewirtschaftungsplanung, den Schwerpunkten der Maßnahmenprogrammentwürfe und den bestehenden Fördermöglichkeiten – hier insbesondere hydromorphologische Maßnahmen betreffend – finden am 08.12.2008 in Köln und am 12.12.2008 in Münster statt .

Ferner finden am 19.11.2008 das Gebietsforum Niers, Schwalm und Deltarheinzuflüsse sowie am 08.12.2008 das Gebietsforum Rheingraben Nord statt. Anfang 2009 sind weitere Gebietsforen vorgesehen.

Die nächste Sitzung des Kernarbeitskreises Erft ist auf den 20.01.2009 terminiert.

 

Förderung von Maßnahmen

 

Förderfibel ( Entwurf Stand 28.12.2007 )

Die Förderfibel beinhaltet Förderprogramme und weitere Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsplanung in Nordrhein – Westfalen. Gefördert werden im Wesentlichen EU-Programme, bundesweite Programme und Stiftungen sowie Förderprogramme und Stiftungen in NRW.

Bei Interesse kann die Förderfibel als elektronische Datei durch die UWB übermittelt werden.

 

Es ist vorgesehen, die  Ende Dezember vom Land veröffentlichten Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in der ersten Ausschusssitzung 2009 zu thematisieren.