Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten der WRRL im Dezember 2000 wurden in Europa
einheitliche Ziele zum Gewässerschutz auf hohem Niveau festgelegt. Dies
bedeutet, dass sich bis zum Jahr 2015 alle Gewässer in einem „guten Zustand“
befinden sollen. Bei Oberflächengewässern ist der „ökologische“ und der
„chemische“ Zustand und bei Grundwasser der „chemische“ und „mengenmäßige“
Zustand von Belang.
Ende des ersten Halbjahres 2008 wurden im
Rahmen sogenannter „Runder Tische“ unter Leitung der jeweiligen
Geschäftsstellen bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf in enger
Zusammenarbeit mit der Fachöffentlichkeit Maßnahmenplanentwürfe zu den
einzelnen Planungseinheiten aufgestellt.
Die mit der Fachöffentlichkeit erarbeiteten
Rahmenbedingungen wurden für die Planungseinheiten in Wasserkörpersteckbriefe
eingetragen. Diese liegen aktuell im Entwurf vor. Für den Rhein-Kreis Neuss
sind dies:
PE_RHE_1200 linke Rheinzuflüsse |
Jüchener Bach, Nordkanal, Obererft,
Erftkanal, Kommerbach, Kelzenberger Bach, Meerscher Mühlenbach, Stingesbach,
Die Burs Bach |
PE_RHE_1500 Hauptgewässer Rhein PE_RHE_1400 Rheinzuläufe |
Pletschbach |
PE_NIE_1100 Obere Niers |
Trietbach, Herzbroicher Graben |
PE_ERF_1000 Erftunterlauf |
Gillbach, Norfbach, Stommelner Bach,
Flothgraben |
PE_ERF_1100 Bördengewässer |
Elsbach |
Zur
wichtigsten Planungseinheit im Rhein-Kreis Neuss, dem Erftunterlauf, wird der
Erftverband in der Sitzung über das Maßnahmenprogramm und über den
Kooperationsvertrag, den der Erftverband mit dem Land NRW zur Umgestaltung der
Unteren Erft unterzeichnet hat, aktuell berichten.
Ab dem 22.12.2008 bis zum 22.06.2009 liegen
die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Wasserkörpersteckbriefe für
Jedermann zur Einsichtnahme im MUNLV, bei der Bezirksregierung Köln und
Düsseldorf sowie bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss aus.
Alle Unterlagen, detaillierte Karten zu den Gewässern im Rhein-Kreis Neuss
findet man ab 22.12.2008 auch im Internet unter www.erft.nrw.de
und www.umwelt.nrw.de.
Mit dieser umfassenden
Öffentlichkeitsbeteiligung ist sichergestellt, dass sich neben den Trägern
öffentlicher Belange auch jede Bürgerin oder Bürger, Anwohnerin oder Anwohner
unmittelbar in diesen Beteiligungsprozess mit Anregungen und Stellungnahmen
einbringen kann. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen und der Stellungnahmen
von Trägern öffentlicher Belange und von Interessengruppen werden die
Bewirtschaftungsplanentwürfe anschließend bis zum 22.12.2009 überarbeitet. Nach
anschließender Feststellung sind sie für die Behörden verbindlich.
Was
ist ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm?
Ein Bewirtschaftungsplan stellt für alle
größeren Bäche, Flüsse, Seen und das Grundwasser dar, wo, wann und in welchem
Umfang in den nächsten sechs Jahren Maßnahmen zur Verbesserung des
Gewässerzustandes durchgeführt werden sollen. Er belegt auch, wo grundsätzlich
Verbesserungen notwendig wären, aber nicht möglich sind.
Ein Maßnahmenprogramm enthält eine Liste
von grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen. Ergänzende Maßnahmen sind
beispielsweise freiwillige Vereinbarungen und Kooperationen.
Es gibt folgende Ebenen von Bewirtschaftungsplan
und Maßnahmenprogramm:
Auf der obersten Darstellungsebene erfolgt
ein Bericht an die EU-Kommission mit einer zusammenfassenden Darstellung des
Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms. Diese Darstellungsebene
beinhaltet das Flussgebiet Rhein mit dem Bearbeitungsgebiet Niederrhein.
Auf der darunter befindlichen Landesebene
erfolgt eine konkrete Beschreibung von Planungsergebnissen und
Handlungsschwerpunkten des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.
Die unterste Ebene bildet die
Umsetzungsplanung. Sie beinhaltet die konkrete Maßnahmenplanung auf regionaler
Ebene.
Termine
Zwei landesweite Erörterungsgespräche mit
den Kommunen zu den wesentlichen Eckpunkten der Entwürfe der
Bewirtschaftungsplanung, den Schwerpunkten der Maßnahmenprogrammentwürfe und
den bestehenden Fördermöglichkeiten – hier insbesondere hydromorphologische
Maßnahmen betreffend – finden am 08.12.2008 in Köln und am 12.12.2008 in
Münster statt .
Ferner finden am 19.11.2008 das
Gebietsforum Niers, Schwalm und Deltarheinzuflüsse sowie am 08.12.2008 das Gebietsforum
Rheingraben Nord statt. Anfang 2009 sind weitere Gebietsforen vorgesehen.
Die nächste Sitzung des Kernarbeitskreises
Erft ist auf den 20.01.2009 terminiert.
Förderung
von Maßnahmen
Förderfibel
( Entwurf Stand 28.12.2007 )
Die Förderfibel beinhaltet Förderprogramme
und weitere Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung im
Rahmen der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsplanung in Nordrhein –
Westfalen. Gefördert werden im Wesentlichen EU-Programme, bundesweite Programme
und Stiftungen sowie Förderprogramme und Stiftungen in NRW.
Bei Interesse kann die Förderfibel als
elektronische Datei durch die UWB übermittelt werden.
Es ist vorgesehen, die Ende Dezember vom Land veröffentlichten
Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in der ersten
Ausschusssitzung 2009 zu thematisieren.