Betreff
11. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - (Aufnahme einer Fläche östlich des Norfbaches in das LSG 6.2.2.11 "Norfbach" des LP I)
hier:
a) Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Beschluss durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage.
Vorlage
61/0335/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss –.

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und der Durchführung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

 

 

 

Anlage 1 (Vorentwurf 11. Änderung LP I zur frühzeitigen Beteiligung) und Anlage 2 (Synopse Anregungen und Bedenken) sind den Sitzungsunterlagen des Planungs- und Umweltausschusses vom 11.11.2014 zu entnehmen. Die Anlagen sind zudem dort in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 gem. § 27 und § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG NRW vom 05.07.2007, GV NRW, S. 226 –zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW, S. 185 ), die Aufstellung der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – beschlossen.

 

Anlass des Änderungsverfahrens ist die Beantragung der Stadt Neuss, einen Bereich der Überflutungsaue östlich des Norfbaches als Landschaftsschutzgebiet in den Landschaftsplan des Rhein-Kreis Neuss aufzunehmen.

 

Gegenstand der 11. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – ist die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 6.2.2.11 „Norfbach“. Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie für die Bürger in der Zeit vom 01.09. bis 26.09.2014.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Kreistag in der Sitzung am 11.11.2014 folgende Beschlussfassung: