Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rettungsdienstes - Durchführung von Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten
Vorlage
32/0348/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln zur Durchführung von Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 1 Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.

 

Patienten, die einer intensivmedizinischen Betreuung bedürfen, sowie hochkontagiöse und schwergewichtige Patienten können nicht mit Fahrzeugen des „Regelrettungsdienstes“ transportiert werden. Für diese Patienten sind Spezialfahrzeuge erforderlich. Auf Grund der geringen Beförderungsanzahl ist eine kreisbezogene Vorhaltung der Spezialfahrzeuge unwirtschaftlich. Derzeit setzt ein Transport dieser Patientengruppen eine zeitintensive Recherche nach verfügbaren Fahrzeugen voraus.

 

Die Stadt Köln hat Spezialfahrzeuge für den Intensiv-, den Infektions- und den Schwergewichtigentransport beschafft; sie bietet den umliegenden Gebietskörperschaften an, im Wege der Delegation die Transporte für die genannten Patientengruppen durchzuführen. Kosten und Erträge verbleiben bei der Stadt Köln.

 

Das Angebot der Stadt Köln stellt eine Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss dar.