Betreff
Rettungsdienstlicher Bedarfsplan 2014
Vorlage
32/0414/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz empfiehlt dem Kreistag, den rettungsdienstlichen Bedarfsplan 2014 in der der Einladung beigefügten Fassung zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 12 des Rettungsgesetzes NRW vom 24.11.1992 in der zur Zeit geltenden Fassung stellen die Kreise Bedarfspläne für den Rettungsdienst auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen.

 

Der Bedarfsplan ist kontinuierlich, spätestens alle 4 Jahre, zu aktualisieren. Zuletzt hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss am 30.03.2011 einen diesbezüglichen Beschluss gefasst.

 

Bei der Aufstellung des Bedarfsplanes ist mit den Städten Dormagen und Neuss als Trägern von Rettungswachen sowie den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Einvernehmen zu erzielen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen. Die Stadt Dormagen hat ihr Einvernehmen erteilt. Mit der Stadt Neuss ist ein abschließendes Erörterungsgespräch für den 19.01.2015 terminiert. Mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird die Verwaltung am 05.02.2015 erneut den Entwurf des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes erörtern.

 

Der von der Verwaltung erstellte Entwurf des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes 2014 ist als Anlage beigefügt.