Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2015 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2015 beinhaltet zwei große Baumaßnahmen. Es handelt
sich hierbei um die K 10 Radweg zwischen Grevenbroich - Noithausen und
Grevenbroich – Barrenstein und die K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390.
Der
Baubeginn für die K 10, bei der es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem
Erftverband handelt, ist im Herbst 2014 erfolgt. Die Arbeiten verlaufen bisher
zügig und reibungslos. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Sommer 2015
eingeplant.
Der
eigentliche Baubeginn für den Straßen,- Kanal- und Brückenbau im Zuge der
Großbaumaßnahme K 37n steht in den Startlöchern. Seit Anfang des Jahres laufen
vor Ort die umfangreichen Bauvorbereitungen, wie zum Beispiel die
Rodungsarbeiten zur Baufeldfreimachung, die Baustelleneinrichtung oder die
erforderlichen Vermessungsarbeiten.
Bei
einem Neubaubauvolumen von ca. 5,980 Mio. € beträgt der kreiseigene
Investitionsanteil rund 3,392 Mio. € für das diesjährige Programmjahr.
Bei der K 10 handelt es sich um den Neubau
des rund vier Kilometer langen Radweges entlang der stark befahrenen K 10
zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Der gesamte Streckenabschnitt der K
10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und
Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt.
Eine Benutzung
dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential
und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet. Der Radweg ist zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der K 10 dringend erforderlich.
Der Erftverband
plant den Anschluss der Kläranlage Villau an die Kläranlage Grevenbroich. Die
Überleitung wird als kombinierte Druck-/Freispiegelleitung (Verbindungssammler)
durchgeführt. Das im Einzugsgebiet der Villauer Anlage anfallende Abwasser soll
künftig dann über den neuen Verbindungssammler an das Gruppenklärwerk Grevenbroich
geleitet werden.
Das Kreistiefbauamt
und der Erftverband führen ihre beiden Bauvorhaben zeitgleich als Gemeinschaftsmaßnahme
durch, da die notwendigen Arbeiten des Erftverbandes einen massiven Eingriff in
den Straßenkörper der K 10 vorsehen. Die gemeinsame Baudurchführung beinhaltet
auf beiden Seiten Synergieeffekte, die im Ergebnis zu Kosteneinsparungen und zu
einer besseren Ausführungsqualität der Asphaltarbeiten führen sowie eine
kürzere und geringere Beeinträchtigung der Verkehrsabläufe auf der K 10 zur
Folge haben. Vor diesem Hintergrund ist es im allgemeinen Interesse nur
konsequent, beide Baumaßnahmen zeitlich und baulich zusammenzuführen.
Neben den
umfangreichen Arbeiten (Neubau des Geh- und Radweges, Umbau der Knotenpunkte
mit Querungshilfen, Erneuerung der Lichtsignalanlage K 10/L 361 und Erneuerung
der Asphaltdecke im Zuge der K 10) wird der Erftverband eine 3,3 km lange
Freispiegelleitung zwischen Barrenstein und Noithausen in einer Tiefe von 3 bis
4 m verlegen. Im Bereich der K 10 zwischen dem Gewerbegebiet Ost und
Tribünenweg ist dabei eine Längsverlegung im heutigen Mehrzweckstreifen und
unter dem zukünftigen kombinierten Geh- und Radweg der K 10 vorgesehen. Aktuell
werden aufgrund der laufenden Kanalbaumaßnahme des Erftverbandes auf Höhe des
Brückenbauwerks Grevenbroicher Straße umfangreiche Umlegungsarbeiten von Gas-
und Wasserleitungen durch die GWG-Grevenbroich durchgeführt und parallel hierzu
baut das Kreistiefbauamt den Knotenpunkt L 361/K 10 nebst Lichtsignalanlage um.
Der aktuelle Sachstand zur Maßnahme K 37n Neuführung Hüngert bis zur L
390 wird unter Punkt 4.1 im Detail beschrieben.
Beide Maßnahmen sind haushaltsrechtlich durch die Bereitstellung der
entsprechenden Mittel zur Realisierung vorbereitet.
Erneuerungsmaßnahmen:
Die fachgerechte und wirtschaftliche Erhaltung des
Infrastrukturvermögens gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben des
Straßenbaulastträgers. In den Vermögensbilanzen der Kommunen stellt das
„Anlagegut Straße“ einschließlich seiner Ingenieur- und Entwässerungsbauwerke
einen signifikanten Posten dar. Die systematische und nachhaltige Erhaltung der
Straßen ist somit von erheblicher Bedeutung.
Von der Verwaltung wird seit 2008 neben dem Jahresprogramm für den Neu-
und Ausbau von Kreisstraßen ein jährlich neu aufzustellendes separates
Erhaltungsprogramm erarbeitet. Hierbei handelt es sich um investive
Erneuerungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes. Das Programm
ist auf investive Substanzerhaltungsmaßnahmen bzw. auf die wesentliche
Verbesserung von Teilstücken verschiedener Kreisstraßen fokussiert. Diese über
das Kreisstraßenbauprogramm hinausgehenden Investitionen sollen die Bilanzwerte
des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem
größeren Nachholbedarf in künftigen Jahren vorbeugen. Die einzelnen Maßnahmen
werden je nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Zustanderfassung und Bewertung, der Verkehrsbedeutung und der
Verkehrssicherheit von der Verwaltung in das Erhaltungsprogramm eingestellt.
Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich hierbei nicht nur auf die Wiederherstellung
der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die
aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den
momentanen Stand der Technik. So sind z. B. Oberbauverstärkungen notwendig, um
der starken Verkehrszunahme gerade des LKW-Verkehrs Rechnung zu tragen, oder
auch Querschnittsverbreiterungen der Fahrbahn bis hin zu Ergänzungen um Radwege
und Seitenstreifen. Nicht zuletzt können solche Erhaltungsmaßnahmen auch eine
Verbesserung der Umweltbedingungen mit sich bringen, wie die ordnungsgemäße
Fassung und schadlose Ableitung des Niederschlagswassers (z.B. in
Wassergewinnungsgebieten).
Folgende drei Erneuerungsmaßnahmen
sind neben den zwei großen aktuellen Neubaumaßnahmen für 2015 eingeplant:
Ø
K 5 Korschenbroich Schloss Myllendonk: Erneuerung
der Pumpstation
Ø
K 9 Meerbusch Langst-Kierst – Nierst:
Verbreiterung des Fahrbahnquerschnittes
Ø
K 36 Dormagen Ortsdurchfahrt (OD) Hackenbroich:
Erneuerung der Asphaltdeckschicht