Betreff
K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/0439/XVI/2015
Art
Bericht

 


Das geplante Straßenbauvorhaben wurde zuletzt in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 29.10.2014 thematisiert.

 

Die Großbaumaßnahme K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 dient zur leistungsfähigen Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Kaarster Kreuz einhergehend mit der Verlagerung des heutigen IKEA - Einrichtungshauses. Aus diesem Grunde hatte sich die Stadt Kaarst im Jahr 2009 dem Kreis gegenüber verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für die K 37n zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb für den Straßenbau uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Der Bebauungsplan Nr. 93 K37n – Büttgen – ist die planungsrechtliche Grundlage für die anstehende Großbaumaßnahme.

 

Die Gesamtkosten gemäß Ausschreibungsentwurf und Kostenberechnung der Verwaltung betragen 15,0 Mio. €. Die ursprüngliche geplante Landesförderung nach dem Entflechtungsgesetz sah wie folgt aus:

 

§     Zuschuss (60%)                 9,0 Mio. €

§     Kreisanteil (40%)                6,0 Mio. €

 

Auf Grundlage des aktuellen Erlasses des Landesverkehrsministeriums vom 01.08.2013 zur Aufstellung des jährlichen Stadtverkehrsförderprogramms wurde dem Kreis mitgeteilt, dass die Aufnahme der K 37n ins Förderprogramm nicht möglich ist, weil die K 37n die restriktiven Förderkriterien nicht erfüllt. Infolgedessen sieht die Finanzierung und Kostenaufteilung nunmehr wie folgt aus:

 

§     Kreis (60%)                       9,0 Mio. €

§     Stadt Kaarst (20%)             3,0 Mio. €

§     IKEA (20%)                      3,0 Mio. €

 

Zwischenzeitlich ist das komplette Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für die Gesamtmaßnahme abgeschlossen. Die Bauaufträge für den Straßen- und Kanalbau, die Entwässerungsanlagen, das Brückenbauwerk über die L 390/Nordkanal/Regiobahn einschließlich Prüfstatik und die Lichtsignalanlagen und Signaltechnik sind allesamt vergeben. Lediglich die Auftragsvergabe für die Wegweisende Beschilderung steht noch aus.

 

Nach den derzeitigen Erkenntnissen (Stand 29.01.2015) unter Berücksichtigung aller bisher erteilten Aufträge/Verpflichtungen bzw. vorliegenden Angeboten, die in Anberaumung einer Auftragsvergabe stehen, ist eine Realisierung der Maßnahme im Rahmen des vorgegebenen Budgets (15,0 Mio. €) als realistisch anzusehen.

 

Der eigentliche Neubau der Kreisstraße K 37n wird Anfang März starten, so dass nach den Osterferien voraussichtlich die ersten Ergebnisse in der Örtlichkeit zu erahnen sind und reger Baubetrieb herrscht. Seit Anfang des Jahres finden bereits vor Ort die umfangreichen bauvorbereitenden Maßnahmen der Baufirma statt. Hierzu zählen die erforderlichen Vermessungsarbeiten zur dezidierten Festlegung/Abgrenzung des Baufeldes, die Rodungsarbeiten zur Freimachung des Baufeldes, die Herrichtung der Baustelleneinrichtungen für den Straßen- und Brückenbau, etc..