Betreff
K 26 Radweg Deelen - Evinghoven
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/0444/XVI/2015
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 22.02.2012 ist der Sachstand der Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2013 - 2017 letztmalig thematisiert worden. In der Frühjahrssitzung 2010 wurde die Maßnahme den Ausschussmitgliedern vorgestellt und die Realisierung der Maßnahme einstimmig beschlossen.

Der Radweg K26 Deelen - Evinghoven ist als einseitiger Zweirichtungsradweg zur Angebotsverbesserung im Radwegenetz geplant. Er soll den Netzschluss im Radwegenetz zwischen Deelen und Evinghoven vollziehen. Mit Fertigstellung des Radwegs zwischen der B 59 und der Ortslage Oekoven fehlt dieser letzte Lückenschluss im Radwegenetz entlang der freien Strecke der K 26. Der geplante Radweg hat eine Länge von 1.200 m. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ist sehr schmal und liegt zum Teil in einer engen Einschnittlage. Aufgrund der unübersichtlichen und engen Kurvenverläufe sind Teilbereiche der Fahrbahn nicht einsehbar und somit für Radfahrer besonders gefährlich. Es ergeben sich immer wieder Konfliktpotentiale zwischen Radfahrern und den anderen Kfz-Teilnehmern, die eine Benutzung der K 26 als Radwegeverbindung unattraktiv machen.

 

Aufgrund der fehlenden Gesprächsbereitschaft eines Eigentümers sind die Grunderwerbverhandlungen 2011 letztendlich gescheitert. Daraufhin sind die Planungsaktivitäten für die Radwegemaßnahme seitens der Verwaltung auf unbestimmte Zeit eingestellt worden.

 

Die parallel zum Radweg geplante Entschärfung der beiden gefährlichen Kurven blieb hiervon jedoch unberührt. Die Grunderwerbsverhandlungen für den betroffenen Bereich wurden intensiv weitergeführt, um zumindest die beiden gefährlichen und unübersichtlichen Kurven zeitnah im Rahmen des Erneuerungsprogramms verkehrsgerecht ausbauen zu können und so das Gefahrenpotential für die Radfahrer zu reduzieren. Trotz Unterstützung seitens der Gemeinde Rommerskirchen ist es im Wege freihändiger Grunderwerbsverhandlungen nicht gelungen, in Besitz und Eigentum der zum Ausbau benötigten Teilflächen zu gelangen.

 

Mitte 2014 haben Kreis und Gemeinde Rommerskirchen in enger Kooperation einen geringfügig modifizierten Ausbauvorschlag erarbeitet, der weiterhin die beiden Kurvenbegradigungen zur Entschärfung der Gefahrensituation berücksichtigt, ohne die Flächen des nicht verkaufsbereiten Eigentümers in Anspruch nehmen zu müssen.

Die nunmehr aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit eigentumsmäßig neu ausgelösten Betroffenheiten werden derzeit von der Gemeinde Rommerskirchen und dem Kreis auf Realisierungsfähigkeit geprüft, so dass Hoffnung besteht, mit den Eigentümern Einigung über den Kauf zu erzielen, so dass die Maßnahme doch noch realisiert werden kann.