Sachverhalt:
Die Haushaltsentwicklung 2014 und die Ansätze 2015
für Kernbereiche des Sozialamtes werden nachstehend erläutert:
Einleitung
Im folgenden werden die wichtigsten sozialen
Transferleistungen des Rhein- Kreises Neuss dargestellt. Gleichzeitig wird
damit deutlich, unter welchen Risiken die Etatplanung für dieses Jahr steht.
Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während der Bund die Regelleistungen zu
tragen hat, finanziert der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger die Kosten
der Unterkunft, welche in etwa die Hälfte der Gesamtleistungen betragen.
Regelmäßig informiert die Verwaltung im Kreisausschuss des Kreistages über die
Kostenentwicklung. Im Haushaltsjahr 2014 wurden hierfür einschließlich
einmaliger Leistungen 77,7 Mio. € verausgabt.
Im nachfolgenden Bericht wird in den
Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII
dargestellt.
Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere
die Hilfen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Eingliederungshilfe,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.
Das Finanzvolumen dieser Leistungen betrug im Jahr
2014 rund 59,5 Mio. €.
I.) SGB II
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden
Leistungen nach § 16 SGB II für Leistungen nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II
zuständig, d.h. für
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der
Mietschulden, Umzugskosten)
- Erstausstattungen für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung
Außerdem ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB
II auch zuständig für die Bedarfe der Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:
- Schulausflüge
- Mehrtägige Klassenfarten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine
Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und
Heizung). Die Beteiligung des Bundes,
an den Kosten der Unterkunft, betrug im Jahr 2014 26,4 %.
Die
Kosten der Unterkunft haben sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:
|
2011 |
2012 |
2013 |
Vorläufiges Ergebnis 2014 |
Planung 2015 |
Kosten
d. Unterkunft |
68.668.974 € |
69.034.154 € |
72.635.089 € |
76.109.166 € |
76.420.000 € |
sonst.
Kosten d. Unterkunft |
624.332 € |
488.380 € |
528.942,97 € |
559.007 € |
612.000 € |
Erstausstattungen |
1.102.077 € |
925730 € |
953.196,68 € |
1.012.048 € |
1.009.500 € |
Aufwand: |
70.395.383 € |
70.448.264 € |
74.117.229€ |
77.680.221 € |
78.041.500 € |
Wohngeldersparnis: |
7.630.408 € |
9.790.961 € |
9.631.282 € |
8.622.847 € |
9.500.000 € |
Bundesbeteiligung: |
18.125.712 € |
18.353.366 € |
19.218.371 € |
20.092.820 € |
20.174.000 € |
Ertrag: |
25.798.700 € |
28.144.327 € |
28.849.653 € |
28.715.667 € |
29.674.000 € |
Saldo: |
-44.596.683 € |
-42.303.937 € |
-45.267.576 € |
-48.964.554 € |
-48.367.500 € |
Bei
der Planung für den Doppelhaushaltes 2014/2015 haben folgende Punkte Einfluss
genommen:
Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält
der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis
bei den Wohngeldausgaben.
Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen
Berechnungsgrößen, wie z.B. die
-
Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW
-
Entlastungsbetrag gem Anlage A AG-SGB II
-
KdU des jeweiligen Kreises
-
Bundesbeteiligung an den KdU
-
Summe der zur Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte
benötigten Zuweisungen
Bundesbeteiligung: Für die vorstehende
Darstellung wird lediglich der Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen,
welcher nicht im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben
stehenden Werten richtet sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden
gemäß der Beteiligungssatzung SGB II.
Die
Ansätze für die Kosten der Unterkunft wurden aufgrund der für das Jahr 2013 zu
erwartenden Werte errechnet. Hierzu wurden diese Werte mit den
Landesorientierungsdaten für das Jahr 2014 multipliziert. Diese lagen im Jahr
2013 bei 2 % jährlicher Steigerung. Darüber hinaus wurden die Mietwerte im
Rahmen des Mietspiegels im Jahr 2014 angepasst. Dies führt zu weiteren
Mehrbelastungen in Höhe von ca. 700.000 €.
Die
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bereich war im Jahr 2013
kontinuierlich ansteigend.
Seit
dem Jahr 2011 ist Wohngeld keine vorrangige Leistung mehr. Die Anrechnungen von
Wohngeld im SGB II Bereich ist daher sehr deutlich zurückgegangen. Dies diente
der Verwaltungsvereinfachung, wirkt sich aber weiterhin negativ auf die
Leistungen des kommunalen Trägers aus.
Die getroffenen Annahmen aus dem Jahr 2013 haben sich bestätigt.
II.) SGB XII
1.)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel
SGB XII
Die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der
Produktgruppe 50.2 „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.
Der Bund beteiligt sich seit 2009 an den
Nettoaufwendungen mit einer prozentualen Beteiligung.
Diese prozentuale Verteilung beruht auf folgenden
Werten: 2009 = 13%, 2010 = 14%, 2011 =
15%. Ab dem Jahr 2012 begann der Bund mit der sukzessiven Übernahme der
kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert
sich jeweils an den Kosten für die Grundsicherung im Alter für das
Vor-Vorjahr. Die Planung ab dem Jahr
2014 ist ergebnisneutral. Mögliche Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge
ausgeglichen.
Ein
Vergleich der Belastungen von 2009 – 2015 stellt sich wie folgt dar:
|
2011 |
2012 |
2013 |
Vorläufiges Ergebnis 2014 |
Planung 2015 |
Bedarfsgemeinschaften
zum 30.06. |
2.963 |
3.084 |
3.206 |
3.366 |
3.400 |
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.) |
17.680.301 € |
18.146.215 € |
19.581.529 € |
20.735.611 € |
19.900.000 € |
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.) |
53.289 € |
32.949 € |
37.877 € |
34.698 € |
60.000 € |
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.) |
1.100.439 € |
1.162.310 € |
1.225.430 € |
1.093.561 € |
1.286.000 € |
Aufwendungen: |
18.834.029 € |
19.341.474 € |
20.844.836 € |
21.863.870 € |
21.246.000 € |
Erträge
durch Erstattung: |
2.406.021 € |
7.521.668 € |
15.633.627 € |
21.863.870 € |
21.246.000 € |
Saldo: |
-16.428.008 € |
-11.819.806 € |
-5.211.209 € |
0 € |
0 € |
Die
Aufwendungen im Jahr 2014 waren deutlich höher, als im Jahr 2013 für die Jahre
2014 und 2015 kalkuliert. Aufgrund der vollen Kostendeckung durch den Bund, hat
dies jedoch keine negativen Auswirkungen. Durch die unterschiedlichen
Abrechnungsmethoden und den Unterschieden bei der Buchungssystematik bei Bund,
Land und dem Kreis, kann es zu einem Versatz bei der Vereinnahmung der
Erstattung kommen.
2.) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden übertragen.
Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe 50.2
„Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.
|
2011 |
2012 |
2013 |
vorläufiges Ergebnis 2014 |
Planung 2015 |
Bedarfsgemeinschaften
zum 30.06. |
541 |
580 |
465 |
556 |
565 |
HzL
a.E. (del.) |
1.974.524 € |
2.331.955 € |
2.659.807 € |
3.372.525 € |
2.900.000 € |
sonstige
Leistungen HzL a.E. (n.del.) |
116.547 € |
110.713 € |
165.231 € |
143.441 € |
100.000 € |
HzL
i.E. (del.) |
191.727 € |
150.325. € |
128.855 € |
122.600 € |
170.000 € |
HzL
i.E. über 65 (n.del.) |
681.257 € |
754.797 € |
840.208 € |
849.856 € |
913.000 € |
Aufwendungen: |
2.964.055 € |
3.347.790 € |
3.794.101 € |
4.488.422 € |
4.083.000 € |
Diese Aufwendungen
werden nicht vom Bund erstattet.
3.)
Eingliederungshilfe
Personen die durch eine Behinderung wesentlich in
ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer
solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn und
solange Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt
werden kann.
Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:
-
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
-
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
-
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
-
Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung
Die Stadt Neuss ist bei Eingliederungshilfe für
deren Bereich zuständig. Für die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden
erfolgt die Bearbeitung beim Kreissozialamt.
Die Aufwendungen haben sich in den vergangen
Jahren wie folgt entwickelt:
|
2011 |
2012 |
2013 |
Vorläufiges Ergebnis 2014 |
Planung 2015 |
ambulante
Eingliederungshilfe a. E. (del.) |
1.046.168 € |
1.510.013 € |
1.580.252 € |
1.690.934 € |
1.734.000 € |
ambulante
Eingliederungshilfe a. E. (n. del.) |
1.377.090 € |
1.582.324 € |
1.865.622 € |
1.966.708 € |
2.142.000 € |
Eingliederungshilfe
i. E. (del.) |
144.334 € |
155.736 € |
138.299 € |
196.677 € |
175.000 € |
Eingliederungshilfe
i.E. über 65 Jahre (n. del.) |
574.921 € |
547.842 € |
570.906 € |
565.251 € |
624.000 € |
Summe: |
3.142.513 € |
3.795.915 € |
4.155.079€ |
4.419.570 € |
4.675.000 € |
Der
bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen
zugrunde.
Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den
Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten
Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen. Diese Kosten betrugen im Jahr 2013
ca. 1,9 Mio €.
Auch der Wegfall der Zivildienstleistenden hat
sich, wie bereits erwartet, negativ auf die Kostensituation ausgewirkt. Durch
die hohen Kosten der Inklusion im Schulbereich werden weitere
Kostensteigerungen erwartet.
Laut Koalitionsvertrag ist es beabsichtigt, die
Städte und Gemeinden bei der Eingliederungshilfe um ca. 5 Milliarden € jährlich
zu entlasten. Der Entlastungsanteil des
Rhein-Kreises Neuss wird nach ersten Berechnungen ca. 2,6 Mio € betragen. Für
das Haushaltsjahr liegt noch keine konkrete Kostenerstattungsregelung vor.
4.) Krankenhilfe
Die
Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht
versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die
Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen
von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich
erstattet. Der Hauptanteil wird hierbei
mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.
Die
Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der
einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.
Die Aufwendungen haben sich in den vergangen
Jahren wie folgt entwickelt:
|
2011 |
2012 |
2013 |
Vorläufiges Ergebnis 2014 |
Planung 2015 |
Hilfe
bei Krankheit a.E. (n.del.) |
7.740 € |
13.419 € |
2.524 € |
5.413 € |
10.000 € |
Erstattung
an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung |
3.076.252 € |
2.559.523 € |
3.344.585 € |
3.173.858 € |
3.125.000 € |
Hilfe
bei Krankheit i.E. (n. del.) |
10.455 € |
29.385 € |
15.345 € |
3.751,38 € |
35.000 € |
Hilfe
bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.) |
210.829 € |
299.102 € |
293.812 € |
244.008 € |
245.000 € |
Krankenhilfe: |
3.305.276
€ |
2.901.429
€ |
3.656.266
€ |
3.427.030
€ |
3.415.000
€ |
5.)
Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld
Die Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die
Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der
Pflegebedürftigkeit.
Daneben werden individuell auch Leistungen in Form
von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen,
Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene
Alterssicherung u.ä. gewährt.
Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von
Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege
wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden
Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den
hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.
Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe
zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:
|
2011 |
2012 |
2013 |
Vorläufiges Ergebnis 2014 |
Planung 2015 |
Hilfe zur Pflege |
11.094.792 € |
11.695.617 € |
12.745.217 € |
14.841.884 € |
14.253.212 € |
Pflegewohngeld |
9.304.806 € |
9.592.411 € |
9.981.581 € |
10.458.642 € |
12.155.000 € |
Summe: |
20.399.598 € |
21.288.028 € |
22.726.798€ |
25.300.526 € |
26.408.212 € |