Betreff
Entwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie der Sozialhilfe (SGB XII) 2014
Vorlage
50/0445/XVI/2015
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Haushaltsentwicklung 2014 und die Ansätze 2015 für Kernbereiche des Sozialamtes werden nachstehend erläutert:

 

 

Einleitung

 

 

Im folgenden werden die wichtigsten sozialen Transferleistungen des Rhein- Kreises Neuss dargestellt. Gleichzeitig wird damit deutlich, unter welchen Risiken die Etatplanung für dieses Jahr steht.

Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während der Bund die Regelleistungen zu tragen hat, finanziert der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger die Kosten der Unterkunft, welche in etwa die Hälfte der Gesamtleistungen betragen. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Kreisausschuss des Kreistages über die Kostenentwicklung. Im Haushaltsjahr 2014 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 77,7 Mio. € verausgabt.

 

Im nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.

 

Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:

 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Eingliederungshilfe,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.

 

Das Finanzvolumen dieser Leistungen betrug im Jahr 2014 rund 59,5 Mio. €.

 

 

 

I.) SGB II

 

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für Leistungen nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für

 

  1. Kosten der Unterkunft und Heizung
  2. Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
  3. Erstausstattungen für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung

 

Außerdem ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB II auch zuständig für die Bedarfe der Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:

  1. Schulausflüge
  2. Mehrtägige Klassenfarten
  3. Schulbedarf
  4. Schülerbeförderung
  5. Lernförderung
  6. Mittagsverpflegung
  7. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung). Die Beteiligung des Bundes, an den Kosten der Unterkunft, betrug im Jahr 2014 26,4 %.

 

Die Kosten der Unterkunft haben sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:

 

 

2011

2012

2013

Vorläufiges Ergebnis 2014

 

Planung 2015

Kosten d. Unterkunft

68.668.974 €

69.034.154 €

72.635.089 €

76.109.166 €

76.420.000 €

sonst. Kosten d. Unterkunft

624.332 €

488.380 €

528.942,97 €

559.007 €

612.000 €

Erstausstattungen

1.102.077 €

925730 €

953.196,68 €

1.012.048 €

1.009.500 €

Aufwand:

70.395.383 €

70.448.264 €

74.117.229€

77.680.221 €

78.041.500 €

Wohngeldersparnis:

7.630.408 €

9.790.961 €

9.631.282 €

8.622.847 €

9.500.000 €

Bundesbeteiligung:

18.125.712 €

18.353.366 €

19.218.371 €

20.092.820 €

20.174.000 €

Ertrag:

25.798.700 €

28.144.327 €

28.849.653 €

28.715.667 €

29.674.000 €

Saldo:

-44.596.683 €

-42.303.937 €

-45.267.576 €

-48.964.554 €

-48.367.500 €

 

Bei der Planung für den Doppelhaushaltes 2014/2015 haben folgende Punkte Einfluss genommen:

Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben.

Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen Berechnungsgrößen, wie z.B. die

-       Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW

-       Entlastungsbetrag gem Anlage A AG-SGB II

-       KdU des jeweiligen Kreises

-       Bundesbeteiligung an den KdU

-       Summe der zur Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte benötigten Zuweisungen

 

Bundesbeteiligung: Für die vorstehende Darstellung wird lediglich der Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen, welcher nicht im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben stehenden Werten richtet sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden gemäß der Beteiligungssatzung SGB II.

 

Die Ansätze für die Kosten der Unterkunft wurden aufgrund der für das Jahr 2013 zu erwartenden Werte errechnet. Hierzu wurden diese Werte mit den Landesorientierungsdaten für das Jahr 2014 multipliziert. Diese lagen im Jahr 2013 bei 2 % jährlicher Steigerung. Darüber hinaus wurden die Mietwerte im Rahmen des Mietspiegels im Jahr 2014 angepasst. Dies führt zu weiteren Mehrbelastungen in Höhe von ca. 700.000 €.

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bereich war im Jahr 2013 kontinuierlich ansteigend.

Seit dem Jahr 2011 ist Wohngeld keine vorrangige Leistung mehr. Die Anrechnungen von Wohngeld im SGB II Bereich ist daher sehr deutlich zurückgegangen. Dies diente der Verwaltungsvereinfachung, wirkt sich aber weiterhin negativ auf die Leistungen des kommunalen Trägers aus.  Die getroffenen Annahmen aus dem Jahr 2013 haben sich bestätigt.

 

 


II.) SGB XII

 

1.)          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe 50.2 „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.

 

Der Bund beteiligt sich seit 2009 an den Nettoaufwendungen mit einer prozentualen Beteiligung.

Diese prozentuale Verteilung beruht auf folgenden Werten: 2009 = 13%,  2010 = 14%, 2011 = 15%. Ab dem Jahr 2012 begann der Bund mit der sukzessiven Übernahme der kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert sich jeweils an den Kosten für die Grundsicherung im Alter für das Vor-Vorjahr.  Die Planung ab dem Jahr 2014 ist ergebnisneutral. Mögliche Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge ausgeglichen.

 

Ein Vergleich der Belastungen von 2009 – 2015 stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

 2013

Vorläufiges Ergebnis 2014

Planung 2015

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

2.963 

3.084

3.206

3.366

3.400

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.)

17.680.301 €

18.146.215 €

19.581.529 €

20.735.611 €

19.900.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.)

53.289 €

32.949 €

37.877 €

34.698 €

60.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.)

1.100.439 €

1.162.310 €

1.225.430 €

1.093.561 €

1.286.000 €

Aufwendungen:

18.834.029 €

19.341.474 €

20.844.836 €

21.863.870 €

21.246.000 €

Erträge durch Erstattung:

2.406.021 €

7.521.668 €

15.633.627 €

21.863.870 €

21.246.000 €

Saldo:

-16.428.008 €

-11.819.806 €

-5.211.209 €

0 €

0 €

 

 

Die Aufwendungen im Jahr 2014 waren deutlich höher, als im Jahr 2013 für die Jahre 2014 und 2015 kalkuliert. Aufgrund der vollen Kostendeckung durch den Bund, hat dies jedoch keine negativen Auswirkungen. Durch die unterschiedlichen Abrechnungsmethoden und den Unterschieden bei der Buchungssystematik bei Bund, Land und dem Kreis, kann es zu einem Versatz bei der Vereinnahmung der Erstattung kommen.

 


2.) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

 

Die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Der Personenkreis in  Einrichtungen wird von der Produktgruppe 50.2 „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.

 

 

2011

2012

2013

vorläufiges Ergebnis 2014

Planung 2015

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

541

580

465

556

565

HzL a.E. (del.)

1.974.524 €

2.331.955 €

2.659.807 €

3.372.525 €

2.900.000 €

sonstige Leistungen HzL a.E. (n.del.)

116.547 €

110.713 €

165.231 

143.441 €

100.000 €

HzL i.E. (del.)

191.727 €

150.325. €

128.855 €

122.600 €

170.000 €

HzL i.E. über 65 (n.del.)

681.257 €

754.797 €

840.208 €

849.856 €

913.000 €

Aufwendungen:

2.964.055 €

3.347.790 €

3.794.101 €

4.488.422 €

4.083.000 €

 

Diese Aufwendungen werden nicht vom Bund erstattet.


3.) Eingliederungshilfe

 

Personen die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn und solange Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:

 

-       Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-       Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-       Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

-       Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung

 

Die Stadt Neuss ist bei Eingliederungshilfe für deren Bereich zuständig. Für die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt die Bearbeitung beim Kreissozialamt.

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2011

2012

2013

Vorläufiges Ergebnis 2014

Planung 2015

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (del.)

1.046.168 €

1.510.013 €

1.580.252 €

1.690.934 €

1.734.000 €

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (n. del.)

1.377.090 €

1.582.324 €

1.865.622 €

1.966.708 €

2.142.000 €

Eingliederungshilfe i. E. (del.)

144.334 €

155.736 €

138.299 €

196.677 €

175.000 €

Eingliederungshilfe i.E. über 65 Jahre (n. del.)

574.921 €

547.842 €

570.906 €

565.251 €

624.000 €

Summe:

3.142.513 €

3.795.915 €

4.155.079€

4.419.570 €

4.675.000 €

 

Der bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.

 

Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen. Diese Kosten betrugen im Jahr 2013 ca. 1,9 Mio €.

Auch der Wegfall der Zivildienstleistenden hat sich, wie bereits erwartet, negativ auf die Kostensituation ausgewirkt. Durch die hohen Kosten der Inklusion im Schulbereich werden weitere Kostensteigerungen erwartet.

 

Laut Koalitionsvertrag ist es beabsichtigt, die Städte und Gemeinden bei der Eingliederungshilfe um ca. 5 Milliarden € jährlich zu  entlasten. Der Entlastungsanteil des Rhein-Kreises Neuss wird nach ersten Berechnungen ca. 2,6 Mio € betragen. Für das Haushaltsjahr liegt noch keine konkrete Kostenerstattungsregelung vor.


4.) Krankenhilfe

 

Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet.  Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.

 

Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2011

2012

2013

Vorläufiges Ergebnis 2014

Planung 2015

Hilfe bei Krankheit a.E. (n.del.)

7.740 €

13.419 €

2.524 €

5.413 €

10.000 €

Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung

3.076.252 €

2.559.523 €

3.344.585 €

3.173.858 €

3.125.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. (n. del.)

10.455 €

29.385 €

15.345 €

3.751,38 €

35.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.)

210.829 €

299.102 €

293.812 €

244.008 €

245.000 €

Krankenhilfe:

3.305.276 €

2.901.429 €

3.656.266 €

3.427.030 €

3.415.000 €

 


5.) Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld

 

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.

 

Daneben werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.

 

Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.

 

Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:

 

 

2011

2012

2013

Vorläufiges

Ergebnis 2014

Planung 2015

Hilfe zur Pflege

11.094.792 €

11.695.617 €

12.745.217 €

14.841.884 €

14.253.212 €

Pflegewohngeld

9.304.806 €

9.592.411 €

9.981.581 €

10.458.642 €

12.155.000 €

Summe:

20.399.598 €

21.288.028 €

22.726.798€

25.300.526 €

26.408.212 €