Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder und
Jugendlichen ab dem 6. Lebensjahr Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den Rhein-Kreis
Neuss einreisen oder über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse
verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zunächst eine
individuelle Beratung. Die Schülerinnen
und Schülern mit Migrationshintergrund, sogenannte Seiteneinsteiger, müssen
sich anschließend an einer Schule mit Auffangklasse oder direkt an der
Regelschule anmelden.
Die für das Kommunale Integrationszentrum zuständige Schulrätin, Frau Roth-Junkermann,
wird in der Sitzung einen aktuellen Situationsbericht
vortragen, der im wesentlichen Informationen zu den nachfolgenden Zahlen und
Fakten beinhaltet:
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Aufnahmezahlen
im laufenden Schuljahr
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Aufnahmeprozess
von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
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Integrationsstellen
im laufenden Schuljahr
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Ausschreibung
zusätzlicher Integrationsstellen im Schuljahr 2014/15
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Beantragung
von Integrationsstellen für die Schuljahre 2015/17 nach dem neuen Erlass
„Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung“.