Betreff
Situationsbericht zur Integration von Seiteneinsteigern
Vorlage
40/0460/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 6. Lebensjahr Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die neu in den Rhein-Kreis Neuss einreisen oder über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zunächst eine individuelle Beratung.  Die Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, sogenannte Seiteneinsteiger, müssen sich anschließend an einer Schule mit Auffangklasse oder direkt an der Regelschule anmelden.

Die für das Kommunale Integrationszentrum zuständige Schulrätin, Frau Roth-Junkermann, wird in der Sitzung einen aktuellen Situationsbericht vortragen, der im wesentlichen Informationen zu den nachfolgenden Zahlen und Fakten beinhaltet:

-          Aufnahmezahlen im laufenden Schuljahr

-          Aufnahmeprozess von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

-          Integrationsstellen im laufenden Schuljahr

-          Ausschreibung zusätzlicher Integrationsstellen im Schuljahr 2014/15

-          Beantragung von Integrationsstellen für die Schuljahre 2015/17 nach dem neuen Erlass „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung“.