Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.
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Im Sinne
des § 19 KiBiz, bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren
Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten
festzusetzen sowie die Zuschüsse des Landes gemäß §21 Abs. 1 KiBiz zu
beantragen.
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Darüber
hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle
erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze
für Kinder U3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren
notwendigen Umsetzung.
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Der Bedarf
für Kinder unter 3 Jahren ist jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu prüfen
und gegebenenfalls neu festzulegen
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im
Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Ø Die Stadt
Korschenbroich bei der Einrichtung eines Provisoriums für eine Gruppe der
Gruppenform III mit bis zu 25 Plätzen für Kinder über drei Jahre nach § 21
KiBiz zu fördern.
Sachverhalt:
Die Verwaltung
trägt in der Sitzung vor.
Als Anlage liegt
die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt
Korschenbroich und für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen 2014/2015 vor.