Betreff
Förderung des Neubaus der Kindertageseinrichtung Gorchheimer Weg in Rommerskirchen
Vorlage
51/0482/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  für den Neubau der Kindertageseinrichtung Gorchheimer Weg in Rommerskirchen mit  2 Gruppen der Gruppenform I, mit insgesamt 8 Plätzen für Kinder ab 2 Jahren und 32 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren ein Zuschuss des Kreisjugendamtes zu den anerkennungsfähigen Baukosten in  Höhe von bis zu 50 % = 567.846,95 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 1.135.693,97 Euro gewährt.

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % = 81.900,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 163.800,00 Euro gewährt.

 

Gewährte Bundesmittel für den U3-Ausbau führen zur Reduzierung des Kreiszuschusses entsprechend der Förderichtlinien des Rhein-Kreises Neuss zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen vom 16.10.2013.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.

Die Mittel sind im Haushalt 2015 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, gemäß

§ 24 SGB VIII einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege, oder in einer Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus haben alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

 

Im Rahmen der Planungen zum Neubaugebiet im Umfeld der Gillbachgrundschule in Rommerskirchen und der Bedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2014/15 sowie den Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2015/2016 ist deutlich geworden, dass in Rommerskirchen Plätze für Kinder über 3 Jahre, aber auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren fehlen werden. Die fehlenden Plätze können für das kommende Kindergartenjahr nur durch Überbelegungen in den Einrichtungen kompensiert werden.

 

Ursache für den steigenden Bedarf

 

-       ist das Neubaugebiet im Umfeld der Gillbach-Grundschule am Nettesheimer Weg mit zunächst 50 Wohneinheiten und mittelfristig weiteren 100 Wohneinheiten

-       sind die Zuzüge von jungen Familien mit Kindern im „alten Wohnungsbestand“

-       ist die Umwandlung von Kindergartengruppen zu Gruppen für Kinder unter 3 Jahren in den vergangenen Jahren und der damit verbundenen Reduzierung von Plätzen für Kinder über 3 Jahre

 

Im Neubaugebiet ist bereits eine starke Bautätigkeit festzustellen. Viele Häuser werden noch in diesem Jahr bezugsfertig.

Der daraus resultierende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, kann mit den bestehenden Ressourcen nicht abgedeckt werden. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen ist deshalb erforderlich. Die Erweiterung von bestehenden Einrichtungen ist leider nicht mehr möglich, deshalb ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 2 Gruppen erforderlich.

 

Die Kindertageseinrichtung soll auf dem Gorchheimer Weg, in direkter Nachbarschaft zur Gillbachgrundschule entstehen, zentral gelegen zum Neubaugebiet. Die Kindertageseinrichtung ist so geplant worden, dass sowohl Kinder über, als auch unter 3 Jahren in beiden Gruppen betreut werden können.

Zunächst sind zwei Gruppen der Gruppenform I, gemäß § 19 KiBiz mit jeweils 4 Kindern unter 3 und 16 Kindern über 3 Jahre geplant.

 

Ein Antrag auf Förderung im Rahmen des U3-Ausbaus wird beim Landesjugendamt gestellt. Für den U3-Ausbau stehen für die Gemeinde Rommerskirchen Bundesmittel in Höhe von 144.000,00 € = 8 U3-Plätze zur Verfügung.

Sollten Bundesmittel bewilligt werden, reduziert sich der Kreiszuschuss entsprechend der Förderrichtlinien.

Die Bauplanungen sind mit dem Landesjugendamt abgestimmt worden.

 

Die Gemeinde Rommerskirchen hat mit ihrem Schreiben vom 27.01.2015 einen Antrag auf 50 % Förderung der Bau- und Einrichtungskosten gestellt.

Die Kosten für die Baumaßnahme werden mit 1.135.693,97 € angegeben und für die Inneneinrichtung mit 163.800,00 €.