Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2014)
Vorlage
51/0484/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Zum 01.07.2015 wird das Elterngeld Plus in Kraft treten. Danach werden sich erhebliche Änderungen und Variationsmöglichkeiten bei Antragstellern ergeben, die einer Teilzeittätigkeit nachgehen. Das Elterngeld kann bis zu 26 Monate bezogen werden. Zusätzlich können vier Partnerschaftsmonate in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate eine Tätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich aufnehmen.

 

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelungen zum Elterngeld Plus wird ein erheblicher Mehraufwand bei der Beratung der Antragsteller und der Bearbeitung der Anträge entstehen.

Eine Informationsbroschüre zum Elterngeld Plus vom Bundesfamilienministerium wird als Tischvorlage im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis verteilt.

 

Bis zum 31.12.2014 sind 4.996 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.510 Anträge). Die Antragszahlen -auch bei den Vätern- haben zugenommen.

 

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 4,26 % (Vorjahr: 8,10 %). In 2013 sind 7 Klagen  erhoben worden gegenüber 12 im Vorjahr (plus 1 Berufung).

 

In 2014 wurden 30.146.609,36 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 2.316.276,27 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 657,76 € (Vorjahr: 633,87 €) gezahlt.

 

Der Anstieg der Ausgaben ist auch damit zu erklären, dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27.06.2013 entschieden hat, dass für jeden Mehrling ein gesonderter Anspruch auf Elterngeld besteht. Bisher wurden 294 Bescheide über Mehrlinge bewilligt.

Diese Mehrlingsregelung wurde mit der Novelle des Elterngeldgesetzes zum 01.01.2015 wieder zurück genommen.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, liegt bei 35,68 % (Vorjahr: 38,52 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 13,55 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 37,06 Kalendertage).