Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Zum 01.07.2015 wird das Elterngeld Plus in Kraft treten. Danach werden sich
erhebliche Änderungen und Variationsmöglichkeiten bei Antragstellern ergeben,
die einer Teilzeittätigkeit nachgehen. Das Elterngeld kann bis zu 26 Monate
bezogen werden. Zusätzlich können vier Partnerschaftsmonate in Anspruch
genommen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate eine Tätigkeit
zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich aufnehmen.
Aufgrund der hohen Komplexität der Regelungen zum Elterngeld Plus wird
ein erheblicher Mehraufwand bei der Beratung der Antragsteller und der
Bearbeitung der Anträge entstehen.
Eine Informationsbroschüre zum Elterngeld Plus vom
Bundesfamilienministerium wird als Tischvorlage im Jugendhilfeausschuss zur
Kenntnis verteilt.
Bis zum 31.12.2014 sind 4.996 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis
Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.510 Anträge). Die Antragszahlen -auch bei den
Vätern- haben zugenommen.
Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte
und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 4,26 % (Vorjahr: 8,10 %). In
2013 sind 7 Klagen erhoben worden
gegenüber 12 im Vorjahr (plus 1 Berufung).
In 2014 wurden 30.146.609,36 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich
zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 2.316.276,27 €. Durchschnittlich
wurde monatlich ein Betrag von 657,76 € (Vorjahr: 633,87 €) gezahlt.
Der Anstieg der Ausgaben ist auch damit zu erklären, dass das
Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27.06.2013 entschieden hat, dass für
jeden Mehrling ein gesonderter Anspruch auf Elterngeld besteht. Bisher wurden
294 Bescheide über Mehrlinge bewilligt.
Diese Mehrlingsregelung wurde mit der Novelle des Elterngeldgesetzes
zum 01.01.2015 wieder zurück genommen.
Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von
300 € erhalten, liegt bei 35,68 % (Vorjahr: 38,52 %).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 13,55
Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 37,06 Kalendertage).