Sachverhalt:
Rechtliches und sachliches Ziel des Artenschutzes nach den internationalen und nationalen Regelungen ist es, den weltweit nach wie vor festzustellenden Artenrückgang zu verlangsamen bzw. zu stoppen. Hierzu ist es neben dem allgemeinen Schutz erforderlich, Populationen und Einzelexemplare namentlich der bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensstätten zu schützen und - wo möglich - wieder zu entwickeln. Neben internationalen Regelungen und Verboten zum Handel mit Exemplaren oder Teilen von Exemplaren geschützter Arten zählt hierzu auch und insbesondere die Sorge um unsere heimischen Arten.
Die in der heutigen Sitzung vorgesehenen Vorträge sollen zu ausgewählten Themen einen Überblick bieten und die Bemühungen des Rhein-Kreises Neuss in Zusammenarbeit mit anderen Stellen verdeutlichen.
Die Verwaltung wird hierzu zunächst eine allgemeine Einführung in den Themenkomplex Artenschutz geben. Daran werden sich Vorträge von Mitarbeitern der Biologischen Station im Rhein-Kreis Neuss zu den Arten (alle FFH-RL, Anh. IV)
- Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (maculinea / phengaris nausithous),
- Feldhamster (cricetus cricetus),
- Knoblauchkröte (pelobates fuscus)
sowie ein Vortrag von Herrn Elmar Schmidt (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) zur
- Schwarzpappel (populus nigra) und anderen Arten der Gattung Pappel
anschließen. Die Vorträge werden der Niederschrift als Anlagen beigefügt.