Betreff
Sachstandsbericht Grundwasser
Vorlage
68/0494/XVI/2015
Art
Bericht

Sachverhalt:

Zuletzt wurde in der zweiten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 11.11.2014 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:

 

Kappung von Grundwasserspitzen in Korschenbroich:

Grundwasserstandsabhängig gesteuerte Kappungsanlagen wurden vom 11. bis 27.01.2015 betrieben.

 

Kappung von Grundwasserspitzen in Dormagen-Gohr:

Wie in Korschenbroich sollen die Kappungsanlagen durch den Erftverband errichtet und betrieben werden. Zur Vorbereitung einer entsprechenden Beauftragung durch die Stadt Dormagen hat die Delegiertenversammlung des Erftverbandes beschlossen, die Kappung als Verbandsaufgabe zu übernehmen. Die Verbandsbeiträge zur Erfüllung dieser Aufgabe werden aufgrund eines entsprechenden Auftrages alleine von der Stadt Dormagen getragen. Diese finanziert den entstehenden Aufwand aus der Bürgerbeteiligung, einer städt. Förderung (20 %) und einer Förderung des Rhein-Kreises Neuss (10 % der Investitionskosten).

 

Düsensauginfiltration:

Der zur Vermeidung/ Reduzierung von Verockerungen notwendige Umbau der Brunnen wird vermutlich im März 2015 abgeschlossen sein. Die Fa. Hölscher geht davon aus, dass die anschließenden Betriebsversuche bis  Mitte 2015 abgeschlossen werden können.

 

 

Nordkanal:

In der zweiten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 11.11.2014 wurde auch angeregt, den Nordkanal erneut zu thematisieren. Hierzu könnten die nachfolgenden kurzen Informationen dienen:

 

Als Baustein zur Lösung der Grundwasserproblematik wurde auch eine Entschlammung des Nordkanals konkret untersucht. Dabei konnten die ursprünglich geschätzten Kosten i. H. v.
4,7 Mio. € durch eine ermöglichte Ablagerung des Schlammes auf einer Reststoffdeponie der RWE Power AG auf 2,5 Mio. € reduziert werden.

Es wurde untersucht, ob die Entschlammung im Rahmen der Gewässerunterhaltung derzeit erforderlich ist. Diese Frage musste zum Einen negativ beantwortet werden, weil der Nordkanal auch mit der aktuellen Verschlammung problemlos in der Lage ist, das ihm zufließende Wasser auch im Hochwasserfall schadlos abzuführen. Zum Anderen musste berücksichtigt werden, dass sich die mit der Schlammauflage verbundene Erhöhung des Grundwasserspiegels in Gewässernähe im Rahmen natürlicher Grundwasserstände bewegt.

Es wurde versucht, eine Entschlammung in einer freiwilligen Aktion zu realisieren. Hierfür hatten die Stadt Kaarst und der Rhein-Kreis Neuss Förderungen i. H. v. 20 bzw. 10 % zugesagt. Die restlichen 70 % sollten über die Nutznießer finanziert werden. Im Rahmen eines von der Stadt Kaarst 2006 durchgeführten Teilnahmeverfahrens erklärten sich nur 20 Betroffene bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Im März 2009 regte der Rhein-Kreis Neuss eine Entschlammung des Nordkanals als Beitrag zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an. Eine damit verbundene Landesförderung hätte eine Realisierung wesentlich erleichtern können. Die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde konnte der Anregung jedoch nicht folgen, da eine Gewässerentschlammung nicht als Maßnahme zur Zielerreichung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie, sondern als reine Unterhaltungsmaßnahme zu werten ist.