Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Vorlage
20/0510/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2015 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.


Sachverhalt:

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist dem Kreistag des Rhein-Kreises Neuss eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW von 2014 nach 2015 übertragenen Ermächtigungen haben im Haushaltsjahr 2014 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2015 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2015 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2014 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungsposition des Jahres 2014 wie folgt:

 

GESAMTÜBERBLICK DER ÜBERTRAGUNGEN

 

AUSWIRKUNG AUF ERGEBNISRECHNUNG 2014/ERGEBNISPLAN 2015

ENTWICKLUNG 2014

ÜBERTRAGENE AUFWENDUNGEN

3.545.845,62 €

AUSWIRKUNG AUF FINANZRECHNUNG 2014/FINANZPLAN 2015

ENTWICKLUNG 2014

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

4.200.992,82 €

ÜBERTRAGENE AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

16.716.679,47 €

AUSWIRKUNG AUF LIQUIDE MITTEL

20.917.672,29 €

 

Eine Gesamtübersicht der zu übertragenen Ermächtigungen mit der entsprechenden Begründung ist in der Anlage beigefügt.