Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2018 gemäß § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
Vorlage
20/0536/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die nach § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) vorgeschriebene  Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2018 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Am 25. März 2014 hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss einen Doppelhaushalt für die Jahre 2014/2015 beschlossen.

 

Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) dem Kreistag eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bezogen auf die dem zweiten Haushaltsjahr (2015) folgenden drei Jahre (2016 bis 2018) vorzulegen. Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Planung die Haushaltssatzung für die Jahre 2014 und 2015 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2016 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

 

Die im Planungszeitraum 2016 bis 2018 gegenüber der Darstellung im Doppelhaushalt zu erwartenden wesentlichen Veränderungen sind im Anhang dargestellt.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 über die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 – 2018 gemäß § 9 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) beraten. Hinsichtlich der  zu erwartenden Veränderungen in den Planungsjahren 2016 – 2018  mit den entsprechenden Erläuterungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.