Betreff
Ermächtigungsübertragungen von 2014 nach 2015 im Rahmen des Jahresabschlusses 2014
Vorlage
20/0538/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2014 nach 2015 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnis und den Finanzplan 2015 zur Kenntnis


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2014 nach 2015 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2014 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2015 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2015 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2014 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2015 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

3.545.845,62 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2015

3.545.845,62 €

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

4.200.992,82 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

16.716.679,47 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2015

20.917.672,29 €

 

 

Der Finanzausschuss hat über die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen in seiner Sitzung am 10.03.2015 beraten. Hinsichtlich der Gesamtübersicht der von 2014 nach 2015 zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.