Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2014 nach 2015 zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnis und den Finanzplan 2015 zur Kenntnis
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine Übersicht über die
Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den
Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2014 nach 2015
übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2014 keinerlei Einfluss auf
das Jahresergebnis. 2015 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen,
wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2015 ergeben kann. Die
Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.
Die von 2014 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2015 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
3.545.845,62 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2015 |
3.545.845,62 € |
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AUSZAHLUNGEN AUS
LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
4.200.992,82 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
16.716.679,47 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2015 |
20.917.672,29 € |
Der Finanzausschuss hat über die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen
in seiner Sitzung am 10.03.2015 beraten. Hinsichtlich der Gesamtübersicht der
von 2014 nach 2015 zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden
Begründungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.