Betreff
Verpflichtung und Einführung eines neuen Kreistagsabgeordneten
Vorlage
010/0561/XVI/2015
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Frau Irmintrud Berger, CDU, ist am 09.03.2015 verstorben.

Als Nachfolger rückt Herr Ulrich Herlitz in den Kreistag nach.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW sind nachrückende Kreistagsabgeordnete vom Landrat in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Folgende Verpflichtungsformel wird empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde.

(So wahr mir Gott helfe.)“