Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss hat im Jahr 2012 Mittel für Bildung- und Teilhabe in Höhe von
1.553.948,25 € nicht ausgegeben.
Da der Rhein-Kreis Neuss mit einer Rückforderung des Bundes rechnete, wurde in
dieser Höhe eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Der Bund machte dann 2014 diesen Betrag als Rückforderung geltend und
verrechnete diese Summe in 3 Chargen mit der KdU – Bundesbeteiligung.
Der
Landkreistage informierte die Kreise und kreisfreien Städte mit Schreiben
vom 12.03.2015, dass diese Rückforderungsbeträge den Kreisen und kreisfreien
Städten nun zuzüglich Zinsen erstattet würden.
Der Landkreistag teilte bezüglich des Zeitfensters mit:
„Was die Abwicklung angeht, so
wird diese nach zuverlässigen Informationen der Geschäfts-stelle bereits
kurzfristig – ggf. bereits in den nächsten Wochen – erfolgen, da bundesseitig
kein Interesse an einer Erhöhung der Zinslast bestehe.“