Betreff
Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus)
Vorlage
50/511/2008
Art
Beschlussvorlage

Das Zentrum für Neuropädiatrie am Lukaskrankenhaus Neuss wird künftig in eine Interdisziplinäre Frühförderstelle umgewandelt. Hier sollen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung für Kinder erbracht werden, um eine drohende oder bereits vorhandene Behinderung zum frühmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und den Defiziten entgegen zu steuern. Diese Leistungen hat der Rhein-Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII/SGB IX zusammen mit den Gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren. Hieraus ergeben sich zur bisherigen Praxis Verschiebungen, die sich auch finanziell auswirken. Die Einzelheiten sind nachstehend erläutert.

 

1.   Sachverhalt:

1.1 Rechtsgrundlage

§ 26 Abs. 2 Nr., § 30 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) i.V. mit der Frühförderungsverordnung (FrühV). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtleistung.

Die Früherkennung und Frühförderung ist über die unmittelbare Anwendung des § 26 Abs. 2 SGB IX als Bestandteil der medizinischen Rehabilitation mit erfasst. Diese gesetzlichen Bestimmungen schließen dabei auch die Anwendung des § 30 SGB IX mit ein, in dem die Früherkennung und Frühförderung im Einzelnen geregelt ist. Die Leistungen hierfür werden als sogenannte Komplexleistungen von medizinischen und nichtärztlichen Leistungen (heilpädagogische Leistungen) in fachlich geeigneten Interdisziplinären Frühförderstellen(IFF) und sozialpädiatrischen Zentren erbracht.

Die IFF ist eine Einrichtung, die in ambulanter Form familien- und wohnortnahe Dienste erbringt. Diese Dienste dienen der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern, um eine drohende oder bereits vorhandene Behinderung zum frühmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und den Defiziten entgegen zu steuern. Sie arbeitet mit qualifizierten medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Fachkräften zusammen.

1.2 Personenkreis

Körperlich, geistig und seelisch behinderte Kinder oder von einer Behinderung bedrohte Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in die Schule

1.3 Inhalt der Komplexleistung

a.  Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie

b.  Heilpädagogik, Motopädie, Sprachheilpädagogik

 

jeweils unter ärztlicher Betreuung

 

2.   IFF am Zentrum für Neuropädiatrie

 

Mit Abschluss des Vertrages „Über die Erbringung und Vergütung von Leistungen zur Früh­erkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF-Vertrag)“ sowie dem Vertrag „Über die Zusammenarbeit und Kostenteilung von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ zwischen der Interdisziplinären Frühförderstelle der Städt. Kliniken Neuss (IFF), dem Rhein-Kreis Neuss und den gesetzlichen Krankenkassen besteht ab 01.01.2009 im Rhein-Kreis Neuss erstmalig die Möglichkeit, dass diese Komplexleistungen erbracht werden können.

3.  Umsetzung der Verträge / organisatorischer Ablauf

 

1.                  Auf Veranlassung des zuweisenden Vertragsarztes, erstellt die IFF die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik für das betreffende Kind.

2.                  Wird hierbei festgestellt, dass das Kind keiner Komplexleistung bedarf, werden die zuständige Krankenkasse, der Sozialhilfeträger (SHT) und der zuweisende Vertragsarzt hierüber informiert.

3.                  Falls nach der Eingangsdiagnostik festgestellt wird, dass die Komplexleistung bei dem Kind erforderlich ist, erstellt die IFF einen Förder- und Behandlungsplan (FuB).

4.                  Die Sorgeberechtigen des Kindes richten einen Antrag auf die Leistung zusammen mit dem FuB an den Sozialhilfeträger (SHT).

5.                  Der SHT entscheidet auf der Grundlage des FuB über den Antrag und informiert die Sorgeberechtigten, die IFF, die zuständige Krankenkasse und den zuweisenden Vertragsarzt.

6.                  Nach Abschluss des Förderzeitraums erstellt die IFF einen Abschlussbericht und schickt diesen an den SHT, die Krankenkasse und den zuweisenden Vertragesarzt.

7.                  Die Kosten für die Eingangsdiagnostik werden zu 100% mit der Krankenkasse abgerechnet; die Kosten für die Fördereinheiten rechnet die IFF laut Vertrag zu 59,77 % mit dem SHT und zu 40,23 % mit der Krankenkasse ab.

4.  Kosten

Neuregelung:

Vertraglich wird mit der IFF am Lukaskrankenhaus der Vergütungssatz von 99,94 € je Fördereinheit (FE) vereinbart. Davon trägt die zuständige Krankenkasse 40,21 € (= 40,23 %) und der örtliche Sozialhilfeträger 59,73 € (59,77%).

Aufgrund der nachstehenden Kalkulation wird mit einem Anteil des Rhein-Kreises Neuss von jährlich 387.077,21 € gerechnet.

108 Kinder x

60 FE/Jahr

x 99,94 €/FE

=647.611,20 €

Anteil RKN = 59,77 %

 

=387.077,21 €

(erwartet lt. Angaben Lukaskrankenhaus)

120 Minuten je FE

ermittelte Kosten durch IFF

Gesamtkosten

Anteil KK = 40,23 %

 

=260.533,98 €

Bisher

Für das vergangene Jahr hat das Neuropädiatrische Zentrum vom Rhein-Kreis Neuss einen Zuschuss in Höhe von 25.356,92 € im Jahr und von Seiten der Stadt Neuss in Höhe von Neuss 25.000 € (abhängig vom Betriebsergebnis) erhalten.

5.  Vergleich mit anderen Kreisen und Städten

 

Im Vergleich mit anderen Kreisen und Städten liegt der Rhein-Kreis Neuss mit dem Prozentsatz von 59,73 unter dem der anderen Kommunen (vgl. hierzu Anlage 1).

6.  Fazit

 

Durch das Netzwerk behandelnder Ärzte, Eltern, IFF, Kindertagesstätten, Krankenkassen, Sozialhilfeträger werden die Kinder bereits im frühen Kindesalter ihrem Krankheitsbild entsprechend ganzheitlich betreut. Die Kosten relativieren sich dadurch, dass ggfls. therapeutische und heilpädagogische Leistungen sinnvoll auf einander abgestimmt eingesetzt und dadurch nicht mehrfach in Anspruch genommen werden müssen.

Für ambulante Hausfrühförderung wurden vom Rhein-Kreis Neuss im letzten Jahr 149.325,07 € gezahlt; von der Stadt Neuss 21.000,00 €. Es ist damit zurechnen, dass sich diese Kosten mit dem Start der IFF verringern werden; in welchem Umfang kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.