Betreff
Soziales Handlungskonzept
Vorlage
50/0611/XVI/2015
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die gesetzliche Zuständigkeit für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderungen liegt seit dem 01.01.2005 (neben der Agentur für Arbeit / SGB III) beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.

 

Gleichwohl hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss nach der Sozialreform „Hartz-IV“ sein Engagement nicht zurückgenommen, sondern konsequent im Interesse der von Arbeitslosigkeit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Kreises Neuss weitergeführt.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 19.11.2014 – Vorlage-Nr. 50/0319/XVI/2014 – ist hierüber eine umfassende Darstellung erfolgt; auf diese Vorlage wird insoweit verwiesen.

 

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit einer Anfrage vom 07.04.2015 um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13. Mai 2015 gebeten:

 

  1. Mit der politischen Vorgabe, Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, besonders unter Jugendlichen, zu ergreifen, hat sich ein Trägerverbund gebildet, der hierzu ein spezielles Konzept erarbeiten soll. Erste Abstimmungsgespräche haben derzeit bereits stattgefunden. Welche Maßnahme bzw. welche Projekte sind damit verbunden?

 

Das Soziale Handlungskonzept wurde auf Initiative des Kreistages aufgelegt und dient der gezielten Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bestimmter Zielgruppen. Entsprechend ausgerichtete Maßnahmen verschiedener Träger wurden erstmals im Haushaltsjahr 2012 gefördert. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Hierdurch konnte in Kombination mit einer sog. „freien Förderung“ aus dem Eingliederungstitel des Jobcenters eine optimale finanzielle Ko-Kofinanzierung der Maßnahmen erreicht werden.

 

Folgende Projekte und Maßnahmen  werden zur Zeit gefördert:

 

-       mops“ – Motivation durch Perspektive (Berufshilfe e.V., Grevenbroich)

-       Open house“ Verbundprojekt Radstationen im Rhein-Kreis Neuss

(CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, Neuss)

-       Bunte Pflege“ - Integration von Migranten in Pflegeberufe

(CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH, Neuss)

-       Radwege im Rhein-Kreis Neuss - Erhalt und Verbesserung des

Radwegenetzes (bfg – Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss)

 

Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wurde vom Kreistag eine Aufstockung der Haushaltsmittel um jeweils 200.000 € beschlossen, um insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auszuweiten.

 

Mit den neuen Finanzierungsmöglichkeiten konnte das Projekt „Neusser Weg“ eingerichtet werden. Dieses entspricht inhaltlich der bewährten Maßnahme „Dormagener Weg“, das alleine aus Bundesmitteln vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gefördert wird. Als begleitende Maßnahme wurde das von der bfg – Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss entwickelte „Patenmodell“ in die Förderung einbezogen.

 

Beide neuen Projekte haben als Ziel Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Jugendliche zu finden, die bereits verschiedene Maßnahmen erfolglos durchlaufen haben. Kernpunkt ist die individuelle Unterstützung, die Vermittlung in Praktika und die Begleitung dabei. Alleinerziehende werden dabei besonders unterstützt. Eine ausführliche inhaltliche Beschreibung liegt als Anlage bei.

 

 

  1. Ziele des Sozialen Handlungskonzeptes sind u.a. der Wiedereinstieg von Frauen ins Arbeitsleben, die Eröffnung von Perspektiven für Jugendliche ohne Schulabschluss, die bessere Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt sowie die Gewinnung neuer Fachkräfte für die Altenpflege. Welche konkreten Ergebnisse konnten bisher bereits erzielt werden?

 

  1. Das Soziale Handlungskonzept sieht vor, junge Menschen so nachhaltig zu qualifizieren, dass ein Ausbildungsreife und Zukunftsplanung erreicht wird. Junge Arbeitslose bis 25 Jahre sollen so individuell in einem integrierten System gefördert werden, dass eine Eingliederung ins Erwerbsleben erreicht wird. Welche nachhaltigen Qualifizierungsmaßnahmen wurden bisher umgesetzt und wieviel Jugendlichen konnte damit eine Perspektive eröffnet werden?

 

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Überwiegend werden die durch das Soziale Handlungskonzept geförderten Maßnahmen auch vom Jobcenter finanziell gefördert. Das Jobcenter arbeitet in der Vermittlung mit Instrumenten, die einen starken einzelfallbezogenen Ansatz haben, z.B. der individuellen Förderung der Weiterbildung oder Eingliederungszuschüsse. Weitere Standardprodukten dienen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung und werden vom REZ – Regionale Einkaufszentrum der BA – ausgeschrieben. Nur ein Teil des Eingliederungsbudgets fließt in die sog. Freie Förderung nach § 16 f SGB II. Hier kann das Jobcenter in Verbindung mit einer Ko-Finanzierung, also mit der Förderung aus dem Sozialen Handlungskonzept, Leistungen fördern, die auf eine andere Weise der Aktivierung, Stabilisierung und der beruflichen Eingliederung und Betreuung dienen.

 

Für 2015 sind vom Jobcenter im Titel der Freien Förderung 1,732 Mio. € verplant (von 9,546 Mio. € insgesamt). Hiermit sollen in allen Projekten 870 Teilnehmerplätze gefördert werden.

 

Da das Jobcenter durch zusätzliche Bundesmittel in 2014 die neuen Projekte „Neusser Weg“ und „Patenmodell“ ohne Kreismittel finanzieren konnte, ist die nicht benötigte Ko-Finanzierung des Kreises in das Haushaltsjahr 2015 übertragen worden. In diesem Jahr werden die genannten Projekte überwiegend vom Kreis finanziert. Einschließlich der übertragenen Mittel sind 2015 somit insgesamt 510.408,34 € im Sozialen Handlungskonzept verfügbar, wovon bereits 398.341,79 € in den aufgezählten Projekten gebunden sind.

 

Die derzeit noch verfügbaren 112.066,55 € sollen für die Finanzierung von 36 Plätzen bei der „Produktionsschule“ eingesetzt werden, einem Nachfolgeprojekt des bekannten Werkstattjahres NRW. Träger der Maßnahme sind das Kolping-Bildungswerk Neuss und das Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V.. Mit der Kreisfinanzierung wird eine 2/3-Finanzbeteiligung des Landes erreicht. Außerdem sollen evtl. Kostenzusagen der anderen Jugendhilfeträger auf die Kreisbeteiligung angerechnet werden, da das Projekt insbesondere für Jugendliche angelegt ist, die nicht für Maßnahmen der Arbeitsagenturen in Frage kommen (SGB VIII).

 

Die unter 1. beschriebenen Maßnahmen sind alle umgesetzt und haben in der Vergangenheit gute Ergebnisse erzielen können. Tätigkeitsberichte der Projekte „Bunte Pflege“ und „mops“ sind beigefügt.

 

Das Projekt „Radwege im Rhein-Kreis Neuss“ ist für 13 Teilnehmer ausgelegt. An Ende des ersten Förderzeitraums 01.09.2013 – 31.08.2014 waren 3 Teilnehmer in sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder aufbauende Integrationsmaßnahmen vermittelt, 2 noch weiterhin im Projekt, 2 ohne Anschlussergebnis und 6 Teilnehmer hatten das Projekt wegen längerfristige Erkrankung und fehlender Mitwirkung verlassen. Das Projekt wird laufend, d.h. nach Vermittlung oder anderweitigem Austritt eines Teilnehmers, erneut durch das Jobcenter nach besetzt.

 

Im Projekt „Open house – Radstationen“ fördert der Kreis die Betriebskosten der Stelle des Projektkoordinators, der zweckentsprechende Einsatz der Mittel ist belegt. In den Radstationen werden für das Jobcenter 15 Arbeitsgelegenheiten vorgehalten und laufend besetzt.

 

Zu den neuen Projekten „Neusser Weg“ und Patenmodell liegen noch keine Daten vor.

 

 

  1. Ist das Soziale Handlungskonzept auch ein wirksames Instrumentarium, das zu einer Senkung der Bedarfsgemeinschaften im Kreis beiträgt?

 

Alle geförderten Maßnahmen haben daran Erfolg, dass die Jugendarbeitslosigkeit im Rhein-Kreis Neuss auf einem sehr niedrigen Niveau liegt. Nach den Eckwerten des Arbeitsmarktes waren im Rechtskreis SGB II 453 und im Rechtskreis SGB III 564 Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren arbeitslos, insgesamt bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beträgt die Arbeitslosenquote 2% (Quelle Jobcenter Report, Stand Februar 2015). Von den 30.740 Personen in den 15.562 Bedarfsgemeinschaften (Stand Nov. 2014) sind 12.691 Personen unter 25 Jahre. Alle Aktivitäten, die einer dauerhaften Erwerbslosigkeit von Jugendlichen entgegenwirken, sind daher Zukunftsinvestitionen und dienen der gesellschaftlichen Stabilisierung. Da die weit aus überwiegende Zahl in der Zielgruppe „Jugendliche“ noch kein eigenen Hausstand führt und zudem während der Maßnahmen in der Regel keine bedarfsdeckende Einkünfte erzielt werden, ist eine direkte Auswirkung auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht gegeben.

 

 

  1. Welche Träger beteiligen sich derzeit am Trägerverbund und wie werden die Maßnahmen durch wen kontrolliert?

 

Ein klassischer Trägerverbund bzw. eine Trägegemeinschaft  liegt bei der Maßnahme „Neusser Weg“ einschließlich „Patenmodell“ vor. Hier arbeiten zusammen:

 

-       Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld/Viersen/Neuss gGmbH,

-       Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V.,

-       Berufshilfe e.V./AWO,

-       Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss.

 

Zunächst sind alle Maßnahmen verwaltungsseitig konzeptionell, insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen, der Inhalte und Methoden, geprüft worden. Alle Maßnahmen wurden zugleich auch auf Wirtschaftlichkeit geprüft, d.h. inwieweit der absehbare Erfolg den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigt und der geplante Personal- und Sachaufwand angemessen ist und den üblichen Richtwerten bei öffentlichen Förderungen entspricht. Korrekturen wurden mit der Trägergemeinschaft besprochen und umgesetzt. Die erfolgversprechenden Maßnahmen sind in das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters aufgenommen und im Beirat sowie in der Trägerversammlung vorgestellt worden und haben die politische Zustimmung erhalten. Die Förderprojekte werden entsprechend der Zuwendungsbestimmungen während der Laufzeit begleitet und der Nachweis der Mittelverwendung nach Ablauf des in der Regel nur einjährigen Bewilligungszeitraumes geprüft. Maßnahmen werden nur fortgesetzt, wenn die Zielsetzungen erreicht werden – wenn aus den Maßnahmen mithin in angemessener Zahl Übergänge in Arbeit, Ausbildung realisiert wurden oder erkennbare Stabilisierungseffekte eingetreten sind. 

 

Zwei geförderte Maßnahmen werden von einem Träger alleine durchgeführt, das Radwegeprojekt durch die bfg und die „Bunte Pflege“ durch die CaritasSozialdienste GmbH. Beim Caritasprojekt fließen EFRE-Mittel (Europäischer Fonds regionale Entwicklung) ein, so dass hier ohnehin eine Antragstellung beim Land erfolgen musste und von dort eine entsprechende Antragsprüfung, Genehmigung, Begleitung und Verwendungsprüfung erfolgt.

 

Beim Projekt „Open house“ beteiligen sich neben dem Kreis das Jobcenter sowie die Städte Neuss, Dormagen und Grevenbroich. Die Radstationen werden auch über andere Förderinstrumente bezuschusst.

 

Anlagen

Projektbeschreibung „Neusser Weg“

Projektbeschreibung „Patenmodell“

Tätigkeitsbericht „Bunte Pflege“

Tätigkeitsbericht „mops“

 

Anmerkung

Der Antwort ist wegen des Sachzusammenhanges Schnittstelle Schule und Beruf / Versorgung Jugendlicher zur Information auch ein aktueller Statusbericht der Stelle „KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss“ beigefügt.