Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die gesetzliche Zuständigkeit für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderungen liegt seit dem 01.01.2005 (neben der Agentur für Arbeit / SGB III) beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.
Gleichwohl hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss nach der Sozialreform „Hartz-IV“ sein Engagement nicht zurückgenommen, sondern konsequent im Interesse der von Arbeitslosigkeit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Kreises Neuss weitergeführt.
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 19.11.2014 – Vorlage-Nr. 50/0319/XVI/2014 – ist hierüber eine umfassende Darstellung erfolgt; auf diese Vorlage wird insoweit verwiesen.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit einer
Anfrage vom 07.04.2015 um Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung des
Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13. Mai 2015 gebeten:
- Mit der
politischen Vorgabe, Maßnahmen zur Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit, besonders unter Jugendlichen, zu ergreifen, hat
sich ein Trägerverbund gebildet, der hierzu ein spezielles Konzept
erarbeiten soll. Erste Abstimmungsgespräche haben derzeit bereits
stattgefunden. Welche Maßnahme bzw. welche Projekte sind damit verbunden?
Das Soziale Handlungskonzept wurde auf
Initiative des Kreistages aufgelegt und dient der gezielten Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit bestimmter Zielgruppen. Entsprechend ausgerichtete Maßnahmen
verschiedener Träger wurden erstmals im Haushaltsjahr 2012 gefördert. Dies
erfolgte in enger Abstimmung mit dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Hierdurch
konnte in Kombination mit einer sog. „freien Förderung“ aus dem
Eingliederungstitel des Jobcenters eine optimale finanzielle Ko-Kofinanzierung
der Maßnahmen erreicht werden.
Folgende Projekte und Maßnahmen werden zur Zeit gefördert:
-
„mops“
– Motivation durch Perspektive (Berufshilfe e.V., Grevenbroich)
-
„Open house“
Verbundprojekt Radstationen im Rhein-Kreis Neuss
(CaritasSozialdienste
Rhein-Kreis Neuss GmbH, Neuss)
-
„Bunte
Pflege“ - Integration von Migranten in Pflegeberufe
(CaritasSozialdienste
Rhein-Kreis Neuss GmbH, Neuss)
-
Radwege im
Rhein-Kreis Neuss - Erhalt und Verbesserung des
Radwegenetzes
(bfg – Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss)
Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wurde
vom Kreistag eine Aufstockung der Haushaltsmittel um jeweils 200.000 €
beschlossen, um insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
auszuweiten.
Mit den neuen Finanzierungsmöglichkeiten
konnte das Projekt „Neusser Weg“
eingerichtet werden. Dieses entspricht inhaltlich der bewährten Maßnahme „Dormagener
Weg“, das alleine aus Bundesmitteln vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
gefördert wird. Als begleitende Maßnahme wurde das von der bfg –
Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss entwickelte „Patenmodell“ in die Förderung
einbezogen.
Beide neuen Projekte haben als Ziel
Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Jugendliche zu finden, die bereits
verschiedene Maßnahmen erfolglos durchlaufen haben. Kernpunkt ist die
individuelle Unterstützung, die Vermittlung in Praktika und die Begleitung
dabei. Alleinerziehende werden dabei besonders unterstützt. Eine ausführliche
inhaltliche Beschreibung liegt als Anlage bei.
- Ziele des
Sozialen Handlungskonzeptes sind u.a. der Wiedereinstieg von Frauen ins
Arbeitsleben, die Eröffnung von Perspektiven für Jugendliche ohne
Schulabschluss, die bessere Integration von Behinderten in den
Arbeitsmarkt sowie die Gewinnung neuer Fachkräfte für die Altenpflege.
Welche konkreten Ergebnisse konnten bisher bereits erzielt werden?
- Das Soziale
Handlungskonzept sieht vor, junge Menschen so nachhaltig zu qualifizieren,
dass ein Ausbildungsreife und Zukunftsplanung erreicht wird. Junge
Arbeitslose bis 25 Jahre sollen so individuell in einem integrierten
System gefördert werden, dass eine Eingliederung ins Erwerbsleben erreicht
wird. Welche nachhaltigen Qualifizierungsmaßnahmen wurden bisher umgesetzt
und wieviel Jugendlichen konnte damit eine Perspektive eröffnet werden?
Die Fragen 2 und
3 werden gemeinsam beantwortet. Überwiegend werden die durch das Soziale
Handlungskonzept geförderten Maßnahmen auch vom Jobcenter finanziell gefördert.
Das Jobcenter arbeitet in der Vermittlung mit Instrumenten, die einen starken
einzelfallbezogenen Ansatz haben, z.B. der individuellen Förderung der
Weiterbildung oder Eingliederungszuschüsse. Weitere Standardprodukten dienen
der Aktivierung und beruflichen Eingliederung und werden vom REZ – Regionale
Einkaufszentrum der BA – ausgeschrieben. Nur ein Teil des Eingliederungsbudgets
fließt in die sog. Freie Förderung nach § 16 f SGB II. Hier kann das Jobcenter
in Verbindung mit einer Ko-Finanzierung, also mit der Förderung aus dem
Sozialen Handlungskonzept, Leistungen fördern, die auf eine andere Weise der
Aktivierung, Stabilisierung und der beruflichen Eingliederung und Betreuung
dienen.
Für 2015 sind vom
Jobcenter im Titel der Freien Förderung 1,732 Mio. € verplant (von 9,546 Mio. €
insgesamt). Hiermit sollen in allen Projekten 870 Teilnehmerplätze gefördert
werden.
Da das Jobcenter
durch zusätzliche Bundesmittel in 2014 die neuen Projekte „Neusser Weg“ und
„Patenmodell“ ohne Kreismittel finanzieren konnte, ist die nicht benötigte
Ko-Finanzierung des Kreises in das Haushaltsjahr 2015 übertragen worden. In
diesem Jahr werden die genannten Projekte überwiegend vom Kreis finanziert.
Einschließlich der übertragenen Mittel sind 2015 somit insgesamt 510.408,34
€ im Sozialen Handlungskonzept verfügbar, wovon bereits 398.341,79 € in den
aufgezählten Projekten gebunden sind.
Die derzeit noch
verfügbaren 112.066,55 € sollen für die Finanzierung von 36 Plätzen bei der „Produktionsschule“ eingesetzt werden,
einem Nachfolgeprojekt des bekannten Werkstattjahres NRW. Träger der Maßnahme
sind das Kolping-Bildungswerk Neuss und das Berufsförderungszentrum Schlicherum
e.V.. Mit der Kreisfinanzierung wird eine 2/3-Finanzbeteiligung des Landes
erreicht. Außerdem sollen evtl. Kostenzusagen der anderen Jugendhilfeträger auf
die Kreisbeteiligung angerechnet werden, da das Projekt insbesondere für
Jugendliche angelegt ist, die nicht für Maßnahmen der Arbeitsagenturen in Frage
kommen (SGB VIII).
Die unter 1.
beschriebenen Maßnahmen sind alle umgesetzt und haben in der Vergangenheit gute
Ergebnisse erzielen können. Tätigkeitsberichte der Projekte „Bunte Pflege“ und
„mops“ sind beigefügt.
Das Projekt
„Radwege im Rhein-Kreis Neuss“ ist für 13 Teilnehmer ausgelegt. An Ende des ersten
Förderzeitraums 01.09.2013 – 31.08.2014 waren 3 Teilnehmer in
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder aufbauende Integrationsmaßnahmen
vermittelt, 2 noch weiterhin im Projekt, 2 ohne Anschlussergebnis und 6
Teilnehmer hatten das Projekt wegen längerfristige Erkrankung und fehlender
Mitwirkung verlassen. Das Projekt wird laufend, d.h. nach Vermittlung oder
anderweitigem Austritt eines Teilnehmers, erneut durch das Jobcenter nach besetzt.
Im Projekt „Open
house – Radstationen“ fördert der Kreis die Betriebskosten der Stelle des
Projektkoordinators, der zweckentsprechende Einsatz der Mittel ist belegt. In
den Radstationen werden für das Jobcenter 15 Arbeitsgelegenheiten vorgehalten
und laufend besetzt.
Zu den neuen
Projekten „Neusser Weg“ und Patenmodell liegen noch keine Daten vor.
- Ist das
Soziale Handlungskonzept auch ein wirksames Instrumentarium, das zu einer
Senkung der Bedarfsgemeinschaften im Kreis beiträgt?
Alle geförderten
Maßnahmen haben daran Erfolg, dass die Jugendarbeitslosigkeit im Rhein-Kreis
Neuss auf einem sehr niedrigen Niveau liegt. Nach den Eckwerten des
Arbeitsmarktes waren im Rechtskreis SGB II 453 und im Rechtskreis SGB III 564
Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren arbeitslos, insgesamt bezogen auf alle
zivilen Erwerbspersonen beträgt die Arbeitslosenquote 2% (Quelle Jobcenter
Report, Stand Februar 2015). Von den 30.740 Personen in den 15.562
Bedarfsgemeinschaften (Stand Nov. 2014) sind 12.691 Personen unter 25 Jahre.
Alle Aktivitäten, die einer dauerhaften Erwerbslosigkeit von Jugendlichen
entgegenwirken, sind daher Zukunftsinvestitionen und dienen der
gesellschaftlichen Stabilisierung. Da die weit aus überwiegende Zahl in der
Zielgruppe „Jugendliche“ noch kein eigenen Hausstand führt und zudem während
der Maßnahmen in der Regel keine bedarfsdeckende Einkünfte erzielt werden, ist
eine direkte Auswirkung auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht gegeben.
- Welche
Träger beteiligen sich derzeit am Trägerverbund und wie werden die
Maßnahmen durch wen kontrolliert?
Ein klassischer
Trägerverbund bzw. eine Trägegemeinschaft
liegt bei der Maßnahme „Neusser Weg“ einschließlich „Patenmodell“ vor.
Hier arbeiten zusammen:
-
Bildungszentrum
der Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld/Viersen/Neuss gGmbH,
-
Berufsförderungszentrum
Schlicherum e.V.,
-
Berufshilfe
e.V./AWO,
-
Beschäftigungsförderungsgesellschaft
mbH Rhein-Kreis Neuss.
Zunächst sind alle Maßnahmen
verwaltungsseitig konzeptionell, insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen, der
Inhalte und Methoden, geprüft worden. Alle Maßnahmen wurden zugleich auch auf
Wirtschaftlichkeit geprüft, d.h. inwieweit der absehbare Erfolg den Einsatz
öffentlicher Mittel rechtfertigt und der geplante Personal- und Sachaufwand
angemessen ist und den üblichen Richtwerten bei öffentlichen Förderungen
entspricht. Korrekturen wurden mit der Trägergemeinschaft besprochen und
umgesetzt. Die erfolgversprechenden Maßnahmen sind in das Arbeitsmarktprogramm
des Jobcenters aufgenommen und im Beirat sowie in der Trägerversammlung
vorgestellt worden und haben die politische Zustimmung erhalten. Die
Förderprojekte werden entsprechend der Zuwendungsbestimmungen während der
Laufzeit begleitet und der Nachweis der Mittelverwendung nach Ablauf des in der
Regel nur einjährigen Bewilligungszeitraumes geprüft. Maßnahmen werden nur
fortgesetzt, wenn die Zielsetzungen erreicht werden – wenn aus den Maßnahmen
mithin in angemessener Zahl Übergänge in Arbeit, Ausbildung realisiert wurden
oder erkennbare Stabilisierungseffekte eingetreten sind.
Zwei geförderte
Maßnahmen werden von einem Träger alleine durchgeführt, das Radwegeprojekt
durch die bfg und die „Bunte Pflege“ durch die CaritasSozialdienste GmbH. Beim
Caritasprojekt fließen EFRE-Mittel (Europäischer Fonds regionale Entwicklung)
ein, so dass hier ohnehin eine Antragstellung beim Land erfolgen musste und von
dort eine entsprechende Antragsprüfung, Genehmigung, Begleitung und Verwendungsprüfung
erfolgt.
Beim Projekt
„Open house“ beteiligen sich neben dem Kreis das Jobcenter sowie die Städte
Neuss, Dormagen und Grevenbroich. Die Radstationen werden auch über andere
Förderinstrumente bezuschusst.
Anlagen
Projektbeschreibung
„Neusser Weg“
Projektbeschreibung
„Patenmodell“
Tätigkeitsbericht
„Bunte Pflege“
Tätigkeitsbericht
„mops“
Anmerkung
Der Antwort ist
wegen des Sachzusammenhanges Schnittstelle Schule und Beruf / Versorgung
Jugendlicher zur Information auch ein aktueller Statusbericht der Stelle „KAoA
– Kein Abschluss ohne Anschluss“ beigefügt.